Klagen gegen den Flug­ha­fen­aus­bau - aktuelle Nach­rich­ten
Neues von der Klage­front gegen den Flughafenausbau in Frankfurt
Von: @cf <2019-07-22>
Gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zum Flug­ha­fen­aus­bau wurden viele Kla­gen einge­reicht. In die­sem Bei­trag verfol­gen wir die Ereig­nisse an der Klage­front bis zur Ent­schei­dung in letzter Instanz. [aktua­lisiert 28.11.2019]

Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom Dezember 2007 sind insgesamt 260 Klagen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) eingereicht worden. Gegen den Ausbau und/oder für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot klagten 30 Kommunen aus dem Umfeld des Flughafens, mehrere Klagevereine (für private Musterkläger), der BUND und auch einige Firmen. Für einen unbeschränkten Nachtflugbetrieb klagten mehrere Fluglinien, unter anderem die Lufthansa. Zusätzlich zu den Klagen wurden auch Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ("Eilverfahren") eingereicht, um den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer juristischen Klärung außer Kraft zu setzen. (Übersicht über die eingereichten Klagen HIER.)

Der VGH Kassel hat Mitte Januar 2009 alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug abgelehnt. Für die mündliche Verhandlung hat der VGH nur einige Musterklagen zugelassen, so dass viele stark betroffenen Kommunen und Privatkläger ihre Sache gar nicht vor Gericht vertreten können. Anfang Juni wurde über die Hauptsache verhandelt, am 21.08.2009 wurde das Urteil über die Musterklagen verkündet. Darin wurde der Ausbau zugelassen. Die Zahl der Nachtflüge (im Planfeststellungsbeschluss waren 17 Flüge pro Nacht zugelassen worden) muss dagegen verringert werden. Sowohl die Kläger als auch die Landesregierung reichten Revision ein. Kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn, am 11.10.2011, ordnete der VGH Kassel überraschend auf Eilanträge einiger Privatkläger hin ein vorläufiges Nachtflugverbot von 23-5 Uhr an, das solange gilt, bis das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Nachtflüge eine Entscheidung getroffen hat. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am 13. März 2012 über die Klagen. Das Urteil bestätigt das Nachtflugverbot von 23-5 Uhr, ansonsten wird der Ausbau als rechtmäßig befunden. Im Herbst 2012 wurden daraufhin noch Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Einige wurden im Herbst 2015, weitere im Jahr 2017 abgelehnt, sodass auf diesem Wege kaum noch Hoffnung für die Kläger besteht.

Unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss haben mehrere Kommunen auch gegen den aktuellen Landesentwicklungsplan vom 22.06.2007 Normenkontrollklage erhoben. Der VGH Kassel hat die Klagen im Februar 2010 abgewiesen. Unabhängig von den "großen" Verfahren wurden auch nach 2012 noch neue Klagen im Zusammenhang mit dem Ausbau eingereicht, z.B. gegen die Flugrouten oder wegen der Schallschutzmaßnahmen, von denen nicht alle endgültig entschieden sind.

Aktuelle Nachrichten

28.11.2019: Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage einer Anwohnerin des Flughafens gegen den Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Flughafen Frankfurt als unzulässig zurückgewiesen. Die Klägerin hatte bemängelt, der Plan entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften zur Lärmminderungsplanung und den entsprechenden EU-Richtlinien. Das Gericht befand, es gebe keine Vorschrift, die einen Anspruch der Klägerin auf Überprüfung oder Änderung eines Lärmaktionsplanes begründe, da sie nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist. Mehr in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2019.

22.07.2019: Urteilsbegründung Südumfliegung verfügbar

Die ausführliche Urteilsbegründung des Urteils des VGH Kassel zur Südumfliegung vom 14.02.2019 ist jetzt zum Download verfügbar.

19.02.2019: VGH Kassel bestätigt Südumfliegung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in der zweiten Verhandlungsrunde die Festlegung der Südumfliegung als rechtmäßig bestätigt (siehe Pressemitteilung des VGH Kassel vom 14.02.2019). Als Begründung führten die Richter im wesentlichen an, dass sich "keine andere Alternative als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt", und zwar weder bei den schon ursprünglich abgewogenen Routen noch bei den neu vorgeschlagenen. Nur wenige Stichpunkte sind in der Mitteilung konkret benannt, man kennt sie aus der ursprünglichen Diskussion. Genaueres wird sich vielleicht dem ausführlichen Urteil entnehmen lassen. Die Reaktionen fallen bisher spärlich aus und sind zurückhaltend. Die Stadt Mainz sieht sich nun immerhin vor dem Problem bewahrt, dass eine Verlegung der Südumfliegung einige Stadtteile von Mainz entlastet, dafür aber andere Stadtteile stärker belastet hätte. Landrat Will (Kreis Groß-Gerau), zu dessen Kreis einige der unterlegenen Kläger-Kommunen gehören, klingt ein wenig resigniert:"Wie man es auch dreht und wendet, es gibt offensichtlich keine Alternativen, den Lärm wirksam zu reduzieren – außer durch die Verringerung der Flugbewegungen". Vom BBI gibt es bislang keine offizielle Reaktion. Alle Genannten sehen jedoch die Verlagerung des Fluglärms (statt seiner tatsächlichen Reduzierung) kritisch.

Mit dem Urteil dürften eventuelle Hoffnungen von Kommunen, gegen Flugrouten oder Flugroutenverlegungen auf dem juristischen Weg vorgehen zu können, einen argen Dämpfer bekommen haben. Die Richter sind keine Fachleute für die Festlegung von Flugrouten. Um eine Entscheidung sachlich zu überprüfen, sind sie auf die Beurteilung von Experten angewiesen - und diese sind oftmals die selben, die die Flugroute erst festgelegt oder genehmigt haben. Die immer wieder geforderte Festlegung von Flugrouten im Planfeststellungsverfahren würde an diesem Problem wenig ändern, hätte aber einen Vorteil: die Betroffenen hätten mehr Planungssicherheit und die Umverteilung des Lärms würde deutlich erschwert.

28.01.2019: Südumfliegung wird beim VGH Kassel verhandelt

In einer Pressemitteilung kündigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Verhandlung zur Südumfliegung für Donnerstag, den 14. Februar 2019 10:15 im Gerichtsgebäude Brüder-Grimm-Platz 1 – 3, 34117 Kassel, Raum 300 an. Wer zuschauen will, muss sich anmelden, Details stehen in der Pressemitteilung.

09.08.2018: Klage des Kreises Groß-Gerau gegen Terminal 3 gescheitert

Der VHK Kassel hat mit Urteil vom 08.08.2018 die Klage des Kreises Groß-Gerau gegen die durch die Stadt Frankfurt erteilte Baugeneh­migung für den 1. Bauabschnitt des Terminals 3 am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Der Kreis hatte geltend gemacht, dass er durch den Bau des Terminals ohne S-Bahn-Anbindung durch mehr Verkehr z.B. auf der Kreisstraße K152 in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigt werde. Das Gericht sah diese Beeinträchtigung nicht. Die verkehrliche Erschließung des Terminals sei im Planfeststellungsbeschluss geregelt und habe mit der beklagten Baugenehmigung nichts zu tun (siehe Pressemitteilung des VGH Kassel). Der Kreis Gerau zeigte sich in seiner Pressemitteilung vom 09.08.2018 enttäuscht. Ob der Rechtsstreit weiter verfolgt wird, soll später entschieden werden.

13.09.2017: Flörsheimer Klage abgewiesen

Der VGH Kassel hat die Klagen von Flörsheimer Privatklägern wegen der Gefahr durch Wirbelschleppen abgewiesen. Das von Fraport angebotene Programm zur Klammerung der Dachziegel auf ihren Hausdächern sei für eine Abwendung der Gefahr ausreichend und für die Hausbesitzer auch zumutbar. Die Kläger hatten gefordert, bei Ostwind die Landebahn Nordwest für schwere Flugzeuge zu sperren, damit die gefährlichen Wirbelschleppen erst gar nicht auftreten. Die Anwälte der Kläger und lieferten sich mit Fraport einen heftigen Schlagabtausch, konnten die Richter aber nicht überzeugen. Damit ist auch die letzte Flörsheimer Klage gescheitert. Mehr in der FNP und in der Pressemitteilung des Gerichtes.

23.02.2017: Stadt Flörsheim beendet Klage gegen Flughafenausbau

Die Stadt Flörsheim wird den Rechtsweg gegen den Flughafenausbau nicht weiter beschreiten. Der Magistrat hat beschlossen, wegen geringer Erfolgschancen keine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Damit entfällt auch der Flörsheimer Eilantrag, die Landebahn Nordwest wegen der Gefahr von Wirbelschleppen für schwere Flugzeuge zu sperren. Die Privatkläger wollen dagegen weitermachen. Hier sind die Chancen bei einer Verfassungsbeschwerde größer, weil Privatleute Grundrechte geltend machen können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im letzten Monat die Flörsheimer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision abgelehnt. Mehr in einem Artikel in der FAZ.

13.01.2017: Klage der Stadt Flörsheim gegen Flughafenausbau endgültig gescheitert

Der juristische Kampf der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau ist praktisch gescheitert. Der VGH Kassel hatte die Flörsheimer Klage bereits im März 2015 ohne mündliche Verhandlung abgelehnt und keine Revision zugelassen (siehe Eintrag vom 19.03.2015). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung zur Revision abgelehnt. Theoretisch bliebe noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die Erfolgsaussichten sind aber so klein, dass man diesen Weg nicht weiter verfolgen will. Flörsheim hat noch weitere Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht offen, bezüglich der Wirbelschleppenproblematik und dem Betrieb in den Nachtrandstunden. Auch ein Antrag zur Sperrung der Landebahn Nordwest für schwere Maschinen wegen der Wirbelschleppengefahr ist noch offen. Beschwerden von privaten Klägern stehen ebenfalls noch aus. Hier könnte nach der (wahrscheinlichen) Ablehnung noch weiter gekämpft werden, denn für Privatkläger ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof möglich. Etwas mehr zum Thema in der FNP.

10.03.2016: VGH Kassel lehnt Klage von Hattersheim/Hochheim komplett ab

Die endgültige Entscheidung des VGH Kassel über die Klage von Hochheim und Hattersheim (die Frage der Betriebsregelung in den Nachtrandstunden war noch offen) wurde heute von Interessierten im Internet entdeckt. Mit Beschluss vom 13.01.2016 hat der VGH Kassel weitergehende Beschränkungen des Flugbetriebs in den Nachtrandstunden abgelehnt. Der Beschluss ist lang und kompliziert und wurde bisher inhaltlich noch nicht genauer untersucht. Weitere Entscheidungen werden vermutlich in den nächsten Wochen folgen (öffentlich bekannt gegeben werden sie wahrscheinlich nicht). Die Links zu den Urteilstexten werden in den Beitrag zur Ablehnung weiterer Klagen vom 07.02.2016 eingepflegt.

07.02.2016: VGH Kassel hat weitere Klagen gegen Flughafenausbau abgelehnt

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der VGH Kassel in den vergangenen 2 Monaten (ohne mündliche Verhandlung) weitere noch offene Klagen gegen den Flughafenausbau ganz oder teilweise abgelehnt. Es handelt sich um die Klagen vom Main-Taunus-Kreis und vom Main-Kinzig-Kreis, der Städte Mainz, Hattersheim und Hochheim und einer nicht genannten Stadt im Süden des Flughafens (Büttelborn?), sowie einer Wohnungsbaugesellschaft in Rüsselsheim. Die Ablehnung betrifft sowohl die geforderte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses als auch klagespezifische spezielle Forderungen, wie Ausweitung des Nachtflugverbotes, Lärmgrenzen, Erweiterung des passiven Schallschutzes, Flugrouten und Betriebsbeschränkungen. Offen gelassen bis zur Schlussentscheidung wurden lediglich Fragen, die nicht in den Musterklagen behandelt wurden, weil sie auf späteren Planergänzungen beruhen. Dazu gehört z.B. die Betriebsregelung in den Nacht-Randstunden. Eine Übersicht und Links auf die Beschlüsse findet man HIER.

04.02.2016: Urteil Südumfliegung - Zusammenfassung der Fluglärmkommission

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Südumfliegung wurde den Prozessbeteiligten zugestellt. Die Fluglärmkommission hat eine leichter verständliche Zusammenfassung des Urteils erstellt. Der Originaltext steht noch nicht im Internet.

* Wichtig * 11.12.2015: Urteil über Südumfliegung aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil zur Südumfliegung aufgehoben und den Rechtsstreit an den VGH Kassel zurückverwiesen. Der VGH Kassel hatte beanstandet, dass die Südumfliegung aus technischen Gründen die Maximalkapazität von 126 Flugbewegungen pro Stunde nicht erreicht und dass die Lärmbelastung für die Kläger durch die Flugroute daher nicht zumutbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht sah dagegen keinen Abwägungsfehler. Die Flugroute sei nur dann rechtswidrig, wenn bei Zugrundelegung der zur Zeit benötigten (und machbaren) 98 Flugbewegungen sich eine andere - technisch machbare und die Kläger weniger belastende - Flugroute "als eindeutig vorzugswürdig" aufdränge. Ob es eine solche Flugroute gibt, muss nun der VGH Kassel entscheiden. Mehr dazu findet man in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Fluglärmkommission hat eine Zusammenfassung des Urteils erstellt, das die rechtlichen Aspekte vielleicht etwas transparenter macht.

26.11.2015: Verhandlung Südumfliegung am 10. 12.21015

Die Revisionsverhandlung über das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel) zur Südumfliegung findet am 10.12.2015 (10 Uhr) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leizpzig statt. Der VGH Kassel hatte in seinem Urteil vom 03.09.2013 (HessVGH 9 C 323/12.T die Südumfliegung für rechtswidrig erklärt, weil man damit aus flugtechnischen Gründen die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende maximale Kapazität nicht erreichen kann. Geklagt hatten einige Kommunen (Groß-Gerau, Nauheim, Trebur und einige Kommunen in Rheinhessen als auch einige Privatpersonen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte gegen die Nichtzulassung zur Revision erfolgreich Beschwerde eingelegt. Wer an der Verhandlung teilnehmen will, muss sich anmelden, Link dazu in der Termin-Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts.

10.11.2015: Verfassungsbeschwerde der Stadt Offenbach abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde der Stadt Offenbach gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht angenommen. Offenbach hatte den Eingriff in die Selbstverwaltung durch die Lärmschutzzonen (die u.a. zu Bauverboten führen), als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht, eine Begründung wurde auch diesmal (wie im Fall von Flörsheim) nicht angegeben. Bürgermeister Schneider kündigte an, man werde trotzdem nicht aufgeben. Eventuell will man versuchen, im Rahmen der Planergänzung den Planfeststellungsbeschluss wegen nachträglicher Erhöhung der Lärmbelastung modifizieren zu lassen. Die für 700000 Flugbewegungen prognostizierte Lärmbelastung der Stadt sei jetzt schon - bei 460000 Flugbewegungen - fast erreicht. Mit der Änderung will man weitere Maßnahmen zum aktiven Schallschutz erreichen. Mehr in der Pressemitteilung der Stadt Offenbach.

10.10.2015: Verfassungsbeschwerde von Mörfelden-Walldorf abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Mörfelden-Walldorf gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht angenommen. Eine Begründung gab es nicht. Die Stadt prüft nun, ob weitere juristische Schritte (z.B. Gang zum Europäischen Gerichtshof oder zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) eingeleitet werden sollen. Mehr in einem Artikel in der FNP.

09.07.2015: Klage von Offenbach gegen Nachtflugbeschränkungen abgewiesen

Der VGH Kassel hat die Klage der Stadt Offenbach gegen die in der "Planklarstellung" vom Mai 2012 festgelegte Regelung der Nachtflüge zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr abgewiesen. Die Stadt Offenbach wollte eine Nachbesserung der Regelung erreichen, weil sich die Belastung der Stadt als höher herausgestellt habe als zum Zeitpunkt des Beschlusses prognostiziert worden sei. Das Gericht meinte dagegen, die Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Regelung der Flüge in den Nachtrandstunden sei korrekt umgesetzt worden und die zugelassene Zahl der Flüge werde nicht überschritten. Die Teilklage von Flörsheim zu diesem Thema war mit ähnlichen Argumenten abgewiesen worden (siehe Eintrag vom 05.05.2015).Mehr in der Pressemitteilung des VGH Kassel zum Urteil. In der Offenbach-Post findet man einen Artikel zum Thema.

05.05.2015: Flörsheimer Klage komplett abgewiesen

Der VGH Kassel hat nun auch die noch offen gebliebenen letzten Punkte aus der Klage der Stadt Flörsheim - Wirbelschleppen und Betriebsregelung in den Nachtrandstunden - abgewiesen. In der Betriebsregelung der Nachtflüge sah das Gericht keinen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss. Einen Grund, wegen der Gefahr durch Wirbelschleppen Landeanflüge für schwere Maschinen über Flörsheim zu verbieten, sah das Gericht nicht. Der Gefahr durch die Wirbelschleppen werde mit dem Programm zur Klammerung der Dachziegel wirksam begegnet. Flörsheim und andere Kommunen, deren Klagen noch offen sind, bedauerten die Entscheidung, die als Präzedenzfall gesehen werden kann. Mehr zum Urteil HIER. Nachtrag 09.07.2015: Das komplette Urteil AZ. 9 C 1507/12.T liegt jetzt vor.

19.03.2015: Flörsheimer Klage teilweise abgewiesen

Der VGH Kassel hat die Verhandlungen über die nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss Flughafenausbau noch offenen Klagen begonnen. Als erster Fall wurde die Klage von Flörsheim behandelt. Die Stadt hatte die Klage gegenüber der ursprünglichen Version um mehrere Teilaspekte erweitert. Der VGH Kassel hat nun ohne mündliche Verhandlung einen Teil der Klageaspekte abgewiesen, diese seien durch die Urteile zu den Musterklagen hinreichend abgedeckt. Nur über die beiden Teilaspekte "Flugbetrieb in den Nachtrandstunden" sowie "Gefährdung durch Wirbelschleppen" soll noch separat verhandelt werden. Die Stadt Flörsheim äußerte sich enttäuscht, Mehr in unserem Beitrag zur Klage.

27.08.2014: Verhandlungen offener Klagen verzögern sich

Die noch offenen Klagen gegen den Flughafenausbau vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel verzögern sich offenbar noch weiter. So hatten die Kläger aus Flörsheim für diesen Sommer auf eine mündliche Verhandlung ihrer Klage gehofft. Wahrscheinlich geht es aber erst Ende des Jahres weiter. Die Anwälte nutzen die Zeit um weitere Argumente in das Verfahren einzubringen, wie das Problem der Wirbelschleppen oder die Südumfliegung. Details findet man im Artikel des Höchster Kreisblatts.

27.05.2014: VGH Kassel weist erneut Klage gegen Flugrouten ab

Der VGH Kassel hat eine Klage der Stadt Rödermark gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren am Flugplatz Egelsbach abgewiesen. Die beklagten Flugrouten führen (nach Meinung der Stadt unnötigerweise) direkt über das Stadtgebiet, wodurch sich die Stadt beeinträchtigt sieht. Außerdem sei man bei der Festlegung nicht angehört worden. Die Richter meinten, der Fluglärm in Rödermark sei nicht unzumutbar. Eine direkte Anhörung der Betroffenen bei der Festlegung von Flugrouten sei nicht vorgesehen; es genüge, wenn die Fluglärmkommission entscheidet. Das Urteil liegt auf der bekannten Linie des VGH Kassel bei Flugrouten-Klagen. Mehr in der Pressemitteilung des VGH Kassel zum Urteil. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sieht sich bestätigt, siehe Pressemitteilung.

11.03.2014: Urteilsbegründungen zu Flugroutenklagen sind da

Die ausführlichen Urteilstexte des VGH Kassel zu einigen (abgelehnten) Klagen über Flugrouten sind jetzt im Internet verfügbar (Landesrechtsprechungsdatenbank):

Eine Übersicht über alle aktuellen Klagen gegen Flugrouten und Flugverfahren gibt es im Beitrag vom 20.11.2013.

08.03.2014: Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig

Der VGH Kassel ist in seinem Jahrespressegespräch ausführlich auf die noch ausstehenden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens eingegangen. Dabei hat der VGH explizit bestätigt, dass wegen der vielen noch offenen Verfahren (sie waren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen ausgesetzt worden) der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Ein Termin für die Verhandlung der offenen Klagen wurde nicht genannt. Insgesamt könnte das Verfahren noch Jahre dauern. Mehr HIER.

19.12.2013: Bundesverwaltungsgericht: UVP für Flugrouten erforderlich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Naturschutzverband die Festlegung einer Flugroute gerichtlich überprüfen lassen kann, wenn dadurch ein Naturschutzgebiet betroffen ist und keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Geklagt hatte ein Naturschutzverein gegen eine Flugroute am Flughafen Leipzig/Halle, die ein Vogelschutzgebiet beeinflusst. Das Gericht hob damit die Entscheidung der Vorinstanz auf. Ob die Flugroute wirklich rechtswidrig ist, hängt davon ab, ob die Festlegung nach der Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgebiete anders ausgefallen wäre. Mehr in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

* Wichtig * 20.11.2013: Klagen gegen Flugrouten am Frankfurter Flughafen überwiegend abgewiesen

Der VGH Kassel hat in den letzten Monaten die Klagen verschiedener Landkreise und Gemeinden gegen neue oder geänderte Flugrouten im Zuge des Ausbaus mit einer Ausnahme abgelehnt. Die einzige erfolgreiche Klage war die Klage gegen die Südumfliegung. Das Gericht bezeichnete diese Flugroute als rechtswidrig, weil die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Maximalkapazität damit wegen flugtechnischer Probleme nicht erreicht werden könne. Dann dürfe man auch nicht die Bürger mit erheblichem Fluglärm belasten. Dagegen wurde die Klage des Main-Kinzig-Kreises gegen den langen und lauten Horizontalanflug über dem Kinzigtal ebenso abgelehnt wie die Klage von Offenbach gegen die Landeanflüge über der Stadt. Selbst wenn im letzten Fall der Fluglärm vom Gericht als unzumutbar eingestuft wird, ist die Flugroute nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, weil es keine brauchbare Alternative gebe. Ebenso abgelehnt wurde die Klage von Egelsbach gegen den südlichen Gegenanflug. Die hier zusätzlich geltend gemachte zusätzliche Belastung durch den Flugplatz Egelsbach zählt nicht als Argument. Die Klagen einiger Städte im Taunus gegen die Verlegung des nördlichen Landeanflugs im Zuge der Nutzung der neuen Landebahn hatte der VGH Kassel schon im Frühjahr abgewiesen.

Grundsätzlich sieht der VGH Kassel die Festlegung von Flugrouten als sicherheitstechnisches Instrument und weniger eine fachplanerische Entscheidung. Die Grundsätze zur Abwägung aus dem Fachplanungsrecht kommen also nicht zur Anwendung. Betroffene haben bei der Festlegung der Flugrouten keine Beteiligungsrechte. Wenn die durch die Flugroute entstehende Lärmbelastung nicht unzumutbar ist, genügt es, wenn die DFS "sachlich einleuchtende Gründe" vorbringt. Auch unzumutbarer Lärm darf entstehen, wenn es (nach Ansicht der Fachleute = DFS) keine brauchbare Alternative gibt. Die Urteile zeigen, dass dringend die gesetzliche Grundlage müsste, um die Betroffenen zu beteiligen und besser zu schützen.

06.02.2013: Klage des Tanklagers Raunheim abgelehnt

Wieder ein Misserfolg vor Gericht: das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Tanklagers Raunheim gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau abgewiesen (genauer: die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision). Damit ist das letzte offene Verfahren am Bundesverwaltungsgericht geschlossen. Jetzt können beim VGH Kassel die bis zum Abschluss der Musterklagen ruhenden Klagen bearbeitet werden.

Das Tanklager hatte sich darauf berufen, dass die Gefahr bestehe, dass ein Flugzeug im Landeanflug auf das Tanklager abstürzen und eine Katastrophe auslösen könnte. Nach der "Seveso-Richtlinie" dürfte deshalb die Landebahn nicht an einer so riskanten Sstelle gebaut werden. Der VGH Kassel hatte das Risiko dagegen für akzeptabel gehalten. Das Bundesverwaltungsgericht kam jetzt zu dem Schluss, aus der Richtlinie folge nicht zwingend, dass ein Flughafen einen bestimmten Abstand zu einem Störfallbetrieb einhalten müsse oder die vom Abstand her sicherste Variante eine Baumaßnahme zu wählen sei. Der VGH Kassel habe daher korrekt abgewogen. Neue Informationen, z.B. zum Vogelschlagrisiko, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht untersucht.

Eine ähnliche Frage wie beim Tanklager stand schon bei dem Chemiewerks Ticona zur Debatte, das auch in der Einflugschneide lag. Das Risiko, bei einem Prozess zu verlieren, wollte man bei Fraport damals nicht eingehen und finanzierte dem Betrieb die Umsiedlung, sodass eine Klage entfiel. Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema "Flugrouten und Störfallbetrieb" steht nach der Ablehnung der Revision also immer noch aus.

Der Text des Beschlusses ist für den Laien eine harte Nuss, wer sich damit beschäftigen möchte, findet ihn hier:

28.01.2013: Beim Flughafenausbau noch viele Klagen offen

Während das kürzlich vorgelegte Rechtsgutachten der SPD den Eindruck vermittelt, in Sachen Flughafenausbau und Nachtflugverbot ließe sich kaum noch etwas bewegen, ist auf der juristischen Ebene noch längst nicht alles entschieden. In der FAZ findet man einen Artikel zum Stand der diversen noch offenen Klagen zum Flughafenausbau. So liegen beim VGH Kassel noch ca. 200 "alte" Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss auf Lager, die bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen ruhen und nun noch bearbeitet werden müssen. Große Überraschungen sind hier zwar nicht zu erwarten, aber die Details dürften trotzdem interessant sein. Anwälte haben in letzter Zeit vermehrt neue Fakten und Argumente zu den noch laufenden Verfahren eingereicht (zum Beispiel sinkende Flugbewegungszahlen, welche den Prognosen widersprechen; von den Berechnungen deutlich abweichende tatsächliche Fluglärmbelastung, neue Studien zu Gesundheitswirkungen etc.). Dazu warten in Kassel auch neue Klagen gegen die Flugrouten auf Bearbeitung. Sie richten sich gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.

Auch überregional gibt es noch offenen Verfahren. Beim Bundesverwaltungsgericht steht als letzte noch offene Musterklage die Klage des Tanklagers Raunheim aus. Hier hat sich das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit gelassen. Nach dem Urteil zu den Berliner Flugrouten, die gekippt wurden, weil ein Forschungsreaktor überflogen wird, ist die Frage des Überfliegend von Störfallbetrieben wieder aktuell. Beim Bundesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil zum Flughafenausbau eingereicht. Mehr Details findet man im Artikel in der FAZ vom 27.01..

07.11.2012: Anhörungsrüge von Mörfelden-Walldorf zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dieser Woche die Anhörungsrüge der Stadt Mörfelden-Walldorf zurückgewiesen. Die Stadt hatte geltend gemacht, dass ihre Argumente zum Thema Gesundheitsgefahren durch Fluglärm im Verfahren über den Flughafenausbau unzureichend gehört worden sein (= Verletzung Artikel 103 des Grundgesetzes, Anspruch auf rechtliches Gehör). Niemand hat mit einem Erfolg der Anhörungsrüge gerechnet, sie wurde sicherheitshalber eingereicht, damit das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Stadt Mörfelden-Walldorf nicht gleich aus formalen Gründen ablehnt. Siehe auch Eintrag vom 3.9.2012.

07.11.2012: Klagen wegen Schallschutzmaßnahmen

Anwohner des Frankfurter Flughafens wollen mit einer Musterklage eine Entschädigung vom Flughafenbetreiber einklagen, weil die passiven Schallschutzmaßnahmen nicht (wie eigentlich vorgeschrieben) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Landebahn zur Verfügung gestanden haben, sondern erst viel später realisiert werden können. Die Lärmschutzbereiche waren erst kurz vor Eröffnung der Landebahn festgelegt woren. Die Betroffenen verlangen jetzt die Zahlung einer "Lärmrente" bis zu dem Zeitpunkt, wo der Schallschutz fertig ist. Mehr bei Rechtsanwalt Möller-Meinecke.

Weiterhin wird das Verwaltungsgericht Frankfurt im November mehrere Musterklagen gegen die Lärmschutzbereiche des Frankfurter Flughafens und gegen die Schallschutzverordnung der Bundesregierung verhandeln. Bei den Lärmschutzbereichen wird die fehlerhafte Berechnung gerügt, wegen der die Bereiche zu klein sind; bei der Schallschutzverordnung richtet sich die Kritik auf die nicht ausreichende Schutzwirkung der vorgesehenen passiven Schallschutzmaßnahmen. Mehr dazu HIER.

18.10.2012: Lufthansa zieht Klage wegen Nachtflugverbot zurück

Lufthansa bzw. Lufthansa Cargo haben ihre "Revisionsklage" für mehr Nachtflüge (korrekt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009) mit Schriftsatz vom 12. September 2012 zurückgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb das Verfahren eingestellt (siehe Pressemitteilung des Bundesverwaltunsgsgerichts vom 18.10.2012). Damit ist nur noch eine Musterverfahren offen, nämlich Tanklager Raunheim wegen Absturzgefahr / Vogelschlag / Mivoterm Vogelschlag_Warnsystem (BVerwG 4 B 15.10).

17.09.2012: Verfassungsbeschwerden sind eingereicht

Die Frist zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde ist heute abgelaufen. Beschwerden eingereicht haben die Städdte Mörfelden-Walldorf und Offenbach. Weitere Beschwerden kommen von Privatklägern aus Kelsterbach und Sachsenhausen. Das Feld der Kläger bleibt also überschaubar. Eine Presseerklärung zur Verfassungsbeschwerde der Privatkläger aus Sachsenhausen finden Sie HIER.

03.09.2012: Mörfelden-Walldorf will weiter den Rechtsweg gegen den Ausbau beschreiten

Die Stadt Mörfelden-Walldorf wird weitere juristische Schritte im Kampf gegen den Flughafenausbau gehen. Beim Bundesverwaltungsgericht soll eine "Anhörungsrüge" eingereicht werden, weil das Gericht die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nicht genug geprüft und beachtet habe. Weiterhin soll eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht werden. Der Stadt geht das Nachtflugverbot von 23-6 Uhr nicht weit genug, auch tagsüber sei die Fluglärmbelastung zu hoch. Weil der Flughafenausbau nicht raumverträgglich sei, will man weiter versuchen, den Planfeststellungsbeschluss zu kippen und ein Schließung der neuen Landebahn zu erreichen.

Große Chancen rechnet man sich in Mörfelden für die angestrebten Klagen nicht aus, die Möglichkeiten für Kommunen beim Verfassungsgericht sind geringer als die für Privatleute. Man hofft aber, dass die Gerichte mit jeder weiteren Verhandlung die Gutachten, die die schädlichen Wirkung des Fluglärms auf die Gesundheit zeigen, ernster nehmen. Auch bis zu einem wirksamen Nichtraucherschutz habe es lange gedauert. Wenn die Verfassungsbeschwerde nicht reicht, will man beim Europäischen Gerichtshof weiter machen: "Vor dem Jüngsten Gericht gibt es noch den Europäischen Gerichtshof", sagte der Erste Stadtrat Urhan im Interview mit dem hr. Neben Mörfelden-Walldorf haben bereits Privatkläger aus Kelsterbach den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Auch Offenbach erwägt einen solchen Schritt.

Mehr dazu im Bericht von hr online (mit Videos).

16.08.2012: * Wichtig * Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ist da!

Das mit Spannung erwartete schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist bei den Klägern eingetroffen. Große Überraschungen sind nicht enthalten. Nachtflugverbot von 23-5 Uhr wie gehabt, die Regelung für die Nachtrandstunden wurde etwas präzisiert, sorgt aber weiter für Diskussionen. Positiv: auch Gewerbebetriebe haben Anspruch auf Schallschutz. Ansonsten werden in der Urteilsbegründung fast alle guten Argumente der Ausbaugegner abgebügelt. Bürgerinitiativen sind enttäuscht, einige Kläger wollen jetzt eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Alles zur Urteilsbegründung HIER.

31.07.2012: Tanklager Raunheim will Landebahn noch kippen

Die Anwälte des Tanklagers Raunheim, dessen Klage gegen den Flughafenausbau in 2009 abgelehnt und zur Revision nicht zugelassen wurde, will jetzt beim Bundesverwaltungsgericht doch noch eine Revision erreichen. Begründung ist das Vogelschlagrisiko. Das Vogelschlag-Warnsystem Mivotehrm sei nicht so implementiert worden wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen, ob die jetzt gebaute Variante hinreichend wirksam sei, sei nicht bewiesen. Mehr in einem Artikel in der FNP und in der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Nickel-Eiding.

25.04.2012: Anwalt will Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau führen

In einem Interview in der FNP erläutert der Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck, warum er die Sachsenhäuser BI bei einer Verfassungsbeschwerde gegen den Flughafenausbau vertreten wird. Die Chancen seien gering, aber das Verfahren sei trotzdem nötig, weil die Belange der Bürger von Politik und Rechtsprechung hier nicht ausreichend gewahrt würden. Zuck hofft, dass sich viele der Musterkläger beteiligen. Lesenswert!

05.04.2012: Weitere Klagen geplant

Ein Artikel in der Frankfurter Rundschau sorgt für Diskussion. Während Offenbach und der Klageverein IAGL erwägen, eine Verfassungsklage in Karlsruhe einzureichen, hält der Neu-Isenburger Bürgermeister Hunkel eine solche Klage für aussichtslos. Es habe keinen Sinn mehr, die Rechtmäßigkeit des Ausbaus infrage zu stellen. Die BI Neu-Isenburg hat sich ähnlich geäußert.

* Wichtig * 04.04.2012: Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das Urteil über die Musterklagen gegen den Flughafenausbau in Frankfurt verkündet. Der Ausbau ist genehmigt, das Nachtflugverbot bleibt erhalten. Auch für die Nachtrandstunden wurden weitere Einschränkungen verfügt. Die Frage der Nachtflüge muss nun formal von der hessischen Landesregierung in einem Planergänzungsverfahren neu geregelt werden. Mehr im Bericht über das Urteil.

16.03.2012: Flörsheim skeptisch über Urteil, andere zuversichtlich

Der Vorsitzende des Vereins "Für Flörsheim" Gall ist nicht zufrieden mit dem (voraussichtlichn) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Nachtflugverbot sei zwar ein Gewinn für die Region, wegen der grundsätzlichen Billigung des Ausbaus werde sich aber an der hohen Belastung für Flörsheim nicht viel ändern. Der Verein überlegt nun, die Klage gegen die niedrigen Überflüge bis vor das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Andere Beteiligte äußerten sich zuversichtlicher, etwa Landrat Quilling (Kreis Offenbach) und die Stadt Neu-Isenburg. Mehr Reaktionen hat sie Frankfurter Rundschau zusammengetragen. Sehr zufrieden mit dem Ergebnis ist Minister Posch: wer Lust hat, kann eine ausführliche Stellungnahme des Ministers im Newsletter der Landesregierung lesen.

14.03.2012: Verhandlung in Leipzig

Die Revisionsverhandlung zum Flughafenausbau beim Bundesverwaltungsgericht ist abgeschlossen. Sie brachte für Minister Posch schon am ersten Tag eine unangenehme Überraschung. Der Vorsitzende Richter Rubel erklärte, der Landesregierung sei möglicherweise ein Formfehler unterlaufen, weil sie 17 Nachtflüge zugelassen hat, die Fraport gar nicht beantragt hat und die in dem Verfahren daher auch nicht berücksichtigt wurden. Eventuell hätte es eine zusätzliche Anhörung der Betroffenen geben müssen.

Tags darauf ließ das Gericht durchblicken, dass es den Beschluss des VGH Kassel für rechtens hält und das verlangte Nachtflugverbot rechtlich möglich ist. Ein wirklich zwingender Bedarf für Nachtflüge, etwa zum Transport eiliger Expressfracht, sei nicht geltend gemacht worden. Auch für die Randstunden verlangte das Gericht Mäßigung. 150 Flüge in den zwei Schulterstunden werden wohl als zuviel angesehen. Das Urteil wird am 4. April erwartet. Minister Posch erklärte bereits, falls das Gericht ein Nachtflugverbot bestätige, werde man es einführen. Es könnte zu einem Planergänzungsverfahren kommen. Mehr zur Verhandlung HIER.

Einen Artikel über die Kelsterbacher Kläger findet man in der Frankfurter Rundschau.

13.03.2012: Main-Kinzig-Kreis reicht Klage gegen Flugrouten ein

Der Main-Kinzig-Kreis hat wie angekündigt eine Klage gegen die im Zusammenhang mit der Eröffnung der neuen Landebahn abesenkten Flughöhen beim VGH Kassel eingereicht. Kernpunkt der Klage ist, dass alternative Anflugverfahren nicht untersucht worden seien und der lange Horizontalanflug in nur 4000 bis 5000 Fuss Höhe die Rechte der Kläger verletze. Der zuständige Rechtsanwalt Möller-Meinecke erklärte, die besonderen topografischen Bedingungen des Geländes im Kinzigtal und im Spessart hätten berücksichtigt werden müssen. Der Main-Kinzig-Kreis hatte in einem Experten-Gutachten alternative Anflugverfahren entwickeln lassen.

10.03.2012: Revisionsverhandlung beginnt am Dienstag

Am 13. März 2012 beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revisionsverhandlung über die Musterklagen gegen den Flughafenausbau - genauer gesagt gegen das Urteil des VGH Kassel über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Als Musterkläger ausgewählt wurden die Städte Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim, das Klinikum Offenbach und zwei Privatkläger aus Sachsenhausen (siehe Eintrag vom 22.12.2011) und Kelsterbach (siehe Eintrag vom 15.02.2012). Für die Städte geht es vorrangig um die Beeinträchtigung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten, bei den Privatklägern um die Gefährdung ihrer Gesundheit durch den Fluglärm und um den Wertverlust ihrer Immobilien. Auf der Gegenseite streitet das Land Hessen für die 17 Nachtflüge aus dem Planfeststellungsbeschluss. Minister Posch wird allerdings nicht müde zu behaupten, ihm gehe es nur um die Rechtssicherheit und die Landesregierung würde ein vom Gericht bestätigtes Nachtflugverbot akzeptieren. Im Artikel der FAZ findet sich ein Bild der Richter vom zuständigen 4. Senat.

26.02.2012: Die umstrittene Revision

Nur zwei Wochen vor der Revisionsverhandlung in Leipzig nimmt der Druck auf die Landesregierung zu, die Revision zurückzuziehen, da sich die Einschätzung der Regierung zum Nachtflugverbot inzwischen geändert hat. Ein interessanter Artikel in der FNP setzt sich kritisch mit dem Inhalt der Revisionsschrift auseinander. Die Stadt Offenbach hat einen Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gestellt, die Revision der Landesregierung als unzulässig zu verwerfen, weil das Land Hessen inzwischen die in der Begründung genannten Argumente widerrufen habe. Mehr dazu in der Offenbach Post.

15.02.2012: Kelsterbacher Kläger erwarten Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses

Das Bundesverwaltungs­gerichts hat gegenüber dem Anwalt der Kelsterbacher Musterkläger die Schwer­punktt­hemen für die Revisionsverhandlung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens am 13. März benannt - sie gelten vermutlich auch für andere Kläger. Es wird vor allem um die 4 Bereiche Anwendbarkeit des Fluglärmgesetzes, Ermittlung des Fluglärms, die 17 Nachtflüge und die Entschädigung für Wohngrundstücke. gehen. Die Musterkläger aus Kelsterbach sehen darin eine Bestätigung der von ihnen eingebrachten Argumente und hoffen auf eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Details in der Pressemitteilung von RA Möller-Meinecke.

16.01.2012: Bundesverwaltungsgericht gibt Details zur Verhandlung bekannt

Das Bundesverwaltungsgericht hat Details über die Verhandlung zum Flughafenausbau Frankfurt am 13. März bekannt gegeben. Wer bei der Verhandlung zuschauen will, sollte sich rasch anmelden, die Plätze sind begrenzt. Mehr in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

22.12.2011: Musterkläger aus Sachsenhausen in Leipzig

Das Ehepaar Herrlein vom Sachsenhäuser Lerchesberg ist als einziger privater Musterkläger beim Revisionsverfahren in Leipzig zugelassen. Nach Ansicht des Gerichts bündelt die Klage des Ehepaars am besten alle Einwendungen und beanstandeten Rechtsverstöße beim Flughafenausbau. Die beiden sehen sich als Stellvertreter aller Betroffenen in der Region und wollen erst alle Rechtsmittel ausschöpfen, bevor sie umziehen. Mehr in einem Artikel der FNP: "Die Vorkämpfer der Geplagten (FNP vom 22.12.2011).

* Wichtig * 26.10.2011: Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 13. März 2012 über Klagen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, den 13. März 2012, 10.00 Uhr, über die Revisionsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt mündlich verhandeln. Mehr HIER .

* Wichtig * 11.10.2011: VGH Kassel ordnet vorläufiges Nachtflugverbot an

Überraschende Wendung beim Nachtflugverbot: der VGH Kassel hat die mit der Eröffnung der neuen Landebahn am 21. Oktober geplanten 17 Nachtflüge untersagt, bis das Bundesverwaltungsgericht über das Nachtflugverbot entschieden hat. Der VGH gab den Eilanträgen von Privatklägern aus Offenbach und Rüsselsheim mit dem Ziel der Aussetzung der Nachtflüge statt. Die Landesregierung hatte noch wenige Tage zuvor im Landtag ihre Handhabung der Nachtflüge vehement verteidigt und alle Forderungen auf vorläufige Aussetzung zurückgewiesen. Kommunen, Bürgerinitiativen und andere Betroffene reagierten mit Freude auf die Entscheidung der Richter. Fraport und Fluggesellschaften wurden offenbar von der Entscheidung völlig überrascht, werden sie aber respektieren. Mehr:

11.05.2011: Neu Isenburg - keine weiteren Klagen gegen den Flughafenausbau

Die Stadt Neu-Isenburg modifiziert ihre Linie beim juristischen Kampf gegen den Flughafenausbau. Die neue Koalition aus CDU, FDP und FWG will künftig keine weiteren Klagen gegen den Flughafenausbau mehr führen. So soll nach Abschluss der Verhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht nicht der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Klagen zum Schutz der Bürger gegen Fluglärm, die bereits laufen (z.B. gegen die neuen Anflugrouten) sollen aber weiter verfolgt werden. Auch für ein Nachtflugverbot will man sich weiter einsetzen. Die FWG, jetzt neu im Regierungsbündnis der Stadt, hatte die Klagen der Stadt gegen den Flughafenausbau schon länger als rausgeworfenes Geld bezeichnet. Sie konnte sich jetzt offenbar durchsetzen, weil die CDU keine absolute Mehrheit mehr hat und die kleinen Koalitionspartner braucht.

Eine gute Zusammenfassung über den bisherigen Kampf der Stadt Neu-Isenburg gegen den Flughafenausbau und die Klagen findet man in einer Pressemitteilung der Stadt vom 20.04.2011:

14.04.2011: Keine Revision bei BUND-Klage gegen Flughafenausbau

Das Bundesverwaltungsgericht lässt bei der Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau keine Revision zu. Der VGH Kassel hatte am 21.08.2009 die Klage des BUND abgelehnt und keine Revision zugelassen. Die Beschwerde des BUND dagegen wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt ( -> Pressemitteilung des Gerichts ). Das Urteil ist damit rechtskräftig und das Thema "Naturschutz" abgehakt. Dennoch ist der Ausbau damit noch nicht endgültig genehmigt. Im Rennen sind noch die Klagen, in denen es um das Thema "Nachtflüge" geht, sowohl von Kommunen als auch vom Wirtschaftsministerium.

Wirtschaftsminister Posch wertete die Entscheidung in einer Mitteilung als "einen ersten großen Erfolg für die Planfeststellungsbehörde und die Hessische Landesregierung". Mit dem Beschluss stehe " rechtskräftig fest, dass die naturschutzrechtliche Prüfung und Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss des HMWVL zum Flughafenausbau zutreffend war".

30.03.2011: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vermutlich erst Ende des Jahres

Die Entscheidung des BUndesverwaltungsgerichtes über Nachtflüge in Frankfurt wird wahrscheinlich nicht mehr vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn (für den 20. Oktober geplant) erfolgen. Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts sagte, der "zuständige vierte Senat strebt an, das Urteil noch im vierten Quartal zu verkünden". Es sei noch kein Termin für das mündliche Verfahren festgelegt. Die Formulierung könnte darauf schließen lassen, dass das Urteil noch später kommt.

04.01.2011: Flörsheim beim Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim gegen die Entscheidung des VGH Kassel, die Flörsheimer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht mündlich als Musterklage zu verhandeln, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass Flörsheim in den noch ausstehenden Nachverfahren (nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes) gehört werden könne. Weitere Rechtsmittel gegen den Beschluss gibt es nicht. Bürgermeister Antenbrink äußerte sich enttäuscht darüber, dass die am stärksten vom Ausbau betroffene Gemeinde nicht im Gerichtsverfahren gehört werden müsse. Die Stadt Flörsheim werde auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Lärmbelastung für die Bürger so gering wie nur möglich zu halten.

27.09.2010: BUND sieht Rechtsschutz in Planungsverfahren gefährdet

Nachdem der hessische Wirtschaftsminister und Fraport die Kläger gegen den Flughafenausbau mit Rechnungen über eine halbe Million Euro konfrontiert haben, sieht der BUND den Rechtsschutz des Bürgers gegen Planungsentscheidungen in Gefahr. Würde das Beispiel Schule machen, könnten Klagen gegen neue Straßen, Landebahnen, Eisenbahnstrecken und andere Großvorhaben wegennd unkalkulierbarer Kostenrisiken künftig nicht mehr erhoben werden.

27.03.2010: Flörsheim geht nach Karlsruhe

Flörsheim wird gegen die Entwcheidung des VGH Kassel, vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr über die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Flughafenausbau zu verhandeln, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Bürgermeister Antenbrink bezeichnete es als Skandal ersten Ranges, wenn ausgerechnet den besonders hart betroffenen Flörsheimern die Möglichkeit genommen werde, sich beim Gericht Gehör zu verschaffen. Der VGH Kassel hatte die Klage von Flörsheim bis nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vertagt (siehe Notiz vom 05.02.2010).

26.03.2010: Posch reicht Revision ein

Wie schon länger angekündigt, hat die hessische Landesregierung heute - am letzten Tag der Frist - den Schriftsatz mit der Begründung der Revision gegen das Urteil des VGH Kassel zum Flughafenausbau beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Minister Posch verteidigte erneut die Revision. Er wolle möglichst schnell Rechtssicherheit und eine Grundsatzentscheidung über das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht.

15.02.2010: Offenbach hofft auf Revision in Leipzig

Die Stadt Offenbach ist der Ansicht, dass die "Raumverträglichkeit" des Baus der Nordwestbahn Gegenstand des Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht sein wird. Die Einschränkung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt sei ein wesentlicher Aspekt der Planfeststellungsklage und hier sei schon Revision eingelegt, sagte Stadtrat Weiß ( mehr ... ). Die Widerstandsfront in der Stadt zeigt allerdings Risse. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Freier äußerte Enttäuschung über die "juristischen Fehlschläge" der Stadt im Flughafenverfahren geäußert. Den Kosten in Millionenhöhe für den Rechtsstreit hätten so gut wie keinen zählbaren Ertrag für die Stadt gebracht.

10.02.2010: VGH Kassel lehnt Klagen gegen LEP ab

Der VGH Kassel hat die Klagen (Normenkontrollanträge) der Städte Offenbach, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Flörsheim, Kelsterbach, Neu-Isenburg und Bischofsheim gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) abgewiesen. Die Kommunen hatten gegen die Festlegung des Flughafenausbaus mit einer Nordwestbahn und die damit verbundene Einshränkung ihrer Planungshoheit geklagt. Der VGH Kassel meint, die Belange der betroffenen Kommunen seien im LEP "ordnungsgemäß ermittelt und bewertet und in nicht zu beanstandender Weise hinter die aus landesplanerischer Sicht für einen Flughafenausbau sprechenden Belange zurückgestellt worden". Außerdem werde die Entwicklung der Kommunen zwar eingeschränkt, aber nicht unmöglich gemacht. Deshalb sei das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen im Kern nicht verletzt worden. Die betroffenen Kommunen zeigten sich enttäuscht, aber nicht überrascht. Einen positiven Punkt kann man dem LEP immerhin abgewinnen: es ist dort ein Nachtflugverbot vorgesehen.

05.02.2010: VGH Kassel will Musterklage von Flörsheim vertagen

Der VGH Kassel will die noch ausstehende Musterklage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungsbeschluss erst verhandeln, wenn das Bundesverwaltungsgericht über das Ausbau-Urteil entschieden hat. Die Klage wurde vorübergehend auf "nachrangig" gestellt. Der VGH Kassel erwartet offenbar keine nachhaltig neuen Ergebnisse von der Klage - die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte die Verhandlung überflüssig machen. Das Vertrauen der betroffenen Flörsheimer Bürger in den Rechtsstaat dürfte nicht gerade gestärkt werden, wenn die Verhandlung ihrer Klage wirklich unter den Tisch fallen sollte.

09.01.2010: Neu-Isenburg geht zum Bundesverwaltungsgericht

Wieder eine Kommune mehr: auch die Stadt Neu-Isenburg wird gegen das Urteil zum Planfeststellungsbeschluss in Revision gehen und vor dem Bundesverwaltungsgericht für ein Nachtflugverbot kämpfen. Erster Stadtrat Hunkel teilte mit, dass man einen entsprechenden Beschluss im Magistrat gefasst und die Unterlagen in Leipzig eingereicht habe. Neu-Isenburg sei in 17 Punktzen durch den Ausbau betroffen, neben den Nachtflügen z.B. auch Bodenlärm, Feinstaubbelastung und Einschränkung der kommunalen Planungshoheit. Daher lehne die Stadt den Ausbau auch weiterhin ab. Die SPD will auch eine gemeinsame Resolution der Stadtverordnetenversammlung erreichen. Intern zeigen sich in der politischen Front die ersten Risse. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Schmitt sagte, er sei dem Magistratsbeschluss nur "zähneknirschend gefolgt". Man könne den Ausbau nicht verhindern und mit dem VGH-Urteil leben, meinte er, sah aber schließlich doch ein, dass man als Musterkläger beim Gericht "mit am Tisch sitzen müsse".

24.12.2009: Auch Privatkläger gehen in Revision

Neben einigen Kommunen haben auch die privaten Musterkläger aus Frankfurt-Sachsenhausen Revision eingelegt. Rechtsanwalt Baumann sagte dazu, in dem Urteil habe sich das Gericht nicht ausführlich genug mit den Folgen des Ausbaus für die Lebensqualität und den Wert des Grundeigentums für die betroffenen Anwohner auseinandergesetzt. Die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung seien den wirtschaftlichen Interessen untergeordnet worden.

Auch die Lufthansa hat angekündigt, die (vom VGH Kassel nicht zugelassene) Revision erreichen zu wollen. Dazu wird eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Tenor des VGH-Urteils gegenüber der Lufthansa war "17 Nachtflüge sind schon zuviel, der Wunsch nach noch mehr hat keine Chance". Eine Entscheidung über die Zulassung der Revision wird erst in einem halben Jahr erwartet. Sie könnte Hinweise darauf geben, wie das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Nachtflüge in Frankfurt grundsätzlich einschätzt.

16.12.2009: Landesregierung kündigt Revision an

Die hessische Landesregierung wird gegen das Urteil des VGH Kassel Revision einlegen. Minister Posch gab als Hauptgrund den Wunsch nach Rechtssicherheit an. Dabei geht es Posch nicht nur um die 17 Nachtflüge, sondern auch um die Frage, ob ein Landesentwicklungsplan (in dem in Hessen ein Nachtflugverbot vorgesehen ist), die Planfeststellungsbehörde bindet. Mehr:

* 04.12.2009: Urteilstext ist da!

Die mit Spannung erwartete ausführliche Fassung am 21. August 2009 mündlich verkündeten Urteile des VGH Kassel über die Klagen gegen den Flughafenausbau Frankfurt wurden heute veröffentlicht. Nun müssen sich die Anwälte der beteiligten Parteien die Köpfe darüber zerbrechen, ob in dem "Weihnachtspaket" des VGH ein Nachtflugverbot drinsteckt oder nicht, und innerhalb der nächsten 4 Wochen über die Revision entscheiden.

06.10.2009: BUND konkretisiert Schritte zur Revision des Ausbau-Urteils

Der BUND Hessen will die Revision des Ausbau-Urteils des VGH Kassel beim Bundesverwaltungsgericht erreichen und bereitet nun die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde vor. Der BUND verspricht sich von der Revision grundsätzliche Korrekturen des VGH-Urteils zu Fragen des europäischen Naturschutzrechts. Der BUND kritisiert weiterhin, dass die schriftliche Urteilsbegründung des VGH-Kassel so knapp ausfällt, dass der Sach- und Streitstand entgegen der Vorschrift nicht ordentlich im Urteilstext abgebildet wird. Eine korrekte Darstellung ist aber für die Revision sehr wichtig, weil das Bundesverwaltungsgericht sich ausschließlich an den Unterlagen der Vorinstanz orientiert. Daher hat der BUND auch einen Antrag auf "Tatbestandsberichtigung" gestellt.

05.10.2009: Rüsselsheim geht in Revision

Die Stadt Rüsselsheim wird gegen das Urteil des VGH Kassel in Revision gehen. Bürgermeiste4r Gieltowski teilte einen entsprechenden Beschluss des Magistrats mit. Grund ist die Befürchtung, dass andere Kläger versuchen könnten, "die Nchtflugentscheidung des VGH zu torpedieren". Gemeint sind wohl die Lufthansa und die Landesregierung. Auch die "richtige Anwendung des neuen Fluglärmgesetze" sei ein wichtige Thema, sagte Gieltowski. Ordentlicher passiver Schallschutz sei das Mindeste, das die Kommune im Interesse der Bürger herausholen wolle. Die schriftliche Urteilsbegründung für Rüsselsheim wird erst im November vorliegen, danach gibt es vier Wochen Zeit, um die Revision zu beantragen. Auch Offenbach hat schon angekündigt, Revision einlegen zu wollen.

08.08.2009: BUND will Revision

Der BUND hat gestern das Urteil des VGH Kassel über seine Klage gegen den Flughafenausbau erhalten und hat daraufhin angekündigt, er wolle eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten. Der VGH hatte für den BUND keine Revision zugelassen, dagegen ist aber Beschwerde zulässig. Bei der Klage des BUND geht es um Fragen des europäischen Naturschutzrechts.

29.08.2009: Lufthansa Cargo macht Druck gegen Nachtflugverbot

Lufthansa Cargo droht für den Fall eines Nachtflugverbots oder einer deutlichen Kürzung der Zahl der Nachtflüge mit dem Rückzug vom Standort Frankfurt. Die Landesregierung soll dafür sorgen, "die 17 Nachtflüge zu verteidigen, so wie sie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben sind". Wenn die Landesregierung nicht in Revision gehen sollte, will man es selbst versuchen und Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision einlegen.

21.08.2009: Das Urteil des VGH Kassel - Ja zum Ausbau, Nein zu den Nachtflügen

Der VGH hat heute die Entscheidung über die Musterklagen verkündet. Sie wurden alle "Überwiegend abgelehnt", womit der Ausbau genehmigt ist. Die Nachtflugregelung muss dagegen überarbeitet werden. Der Planfeststellungsbeschluss der 17 Flüge in dei von 23 bis 5 Uhr vorsah, sei "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe vereinbar".

02.06.2009: Verhandlung hat begonnen

Mit Protesten von Ausbaugegnern außerhalb und innerhalb des Verhandlungssaals hat heute die Hauptverhandlung über die Musterklagen in Kassel begonnen. Über die Verhandlung wird ein eigener, fortlaufend aktualisierter Beitrag geführt:

29.05.2009: Fraport mit Großaufgebot beim Gericht

Vielleicht hat der VGH Kassel ja nicht ganz so unrecht wie gedacht mit seiner Einschätzung, dass nicht allzu viele Zuschauer in den Verhandlungssaal passen. Der Offenbach-Post von heute ist zu entnehmen, dass allein Fraport und das Land Hessen etwa 100 (!!) Sachbeistände mitbringen. Die Delegation aus Offenbach umfasst dagegen nur 10 Leute ...

28.05.2009: Luftfahrt-Lobby gegen Nachtflugverbot

anlässlich des Beginns der Verhandlung beim VGH Kassel macht die Luftfahrt-Lobby Front gegen ein Nachtflugverbot. So sieht die BARIG - die Organisation der Fluggesellschaften - ohne Nachtflüge keine Wachstumschance für die deutsche Wirtschaft. BARIG wünscht sich eine Lösung, bei der das "volks- und betriebswirtschaftliche Gleichgewicht des deutschen Luftverkehrs im internationalen Wettbewerb oberste Priorität hat".
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände legt nach und gibt den Richtern gleich Hinweise: "Einen Weltflughafen nachts zu schließen kostet tausende Arbeitsplätze und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts." Die VHU begrüßt auch die Ankündigung von Minister Posch, die Zahl der im Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Ausnahmen vom Nachtflugverbot nicht zu verringern.
Die Kasseler Richter hatten im Januar in der Begründung der Ablehnung der Eilverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachtflüge geäußert.

20.05.2009: VGH Kassel kündigt Verhandlung an

Der VGH Kassel hat heute die Verhandlung gegen den Flughafenausbau offiziell auf seiner Internetseite angekündigt und die Modalitäten zum Einlass von Zuschauern konkretisiert.

19.05.2009: Verhandlung von Flörsheimer Musterklage verschoben

Der VGH Kassel hat auf Antrag der Anwälte der Stadt die Verhandlung der Flörsheimer Musterklage vom 2. Juni auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Anwälte hatten mit Erfolg geltend gemacht, dass ihnen nicht genug Zeit zu einer angemessenen Reaktion auf umfangreiches von Fraport neu ins Verfahren eingebrachtes Material eingeräumt wurde. Für Flörsheim rückt Neu-Isenburg als Musterkläger nach.

18.05.2009: VGH will nur 50 Zuhörer zulassen

Der VGH Kassel hat auf die Ankündigung des BBI, dass ca. 300 Betroffene am Eröffnungstag an der Verhandlung teilnehmen wollen, geantwortet: der Saal sei zu klein, wahrscheinlich sei nur für 50 Zuhörer Platz. Das BBI sieht darin eine weitere Brüskierung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Trotzdem werden alle wie geplant nach Kassel fahren.

24.04.2009: Verhandlung beim VGH Kassel beginnt am 2. Juni

Die mündliche Verhandlung über die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau beginnt am 2. Juni. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich bis zum 24. Juni dauern. Die Musterkläger sind die Städte Flörsheim, Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Raunheim und Rüsselsheim; Lufthansa und Lufthansa Cargo; das Tanklager Raunheim; das Klinikum Offenbach; der BUND und Privatkläger, die in Frankfurt und Kelsterbach Grundstücke besitzen. Die Stadt Kelsterbach war ebenfalls als Musterklägerin vorgesehen, lässt ihre Klage aber ruhen.

Initiativen gegen den Fluhhafenausbau planen eine gemeinsame Fahrt zum VGH Kassel am Eröffnungstag der Verhandlung. Mehr ...

15.04.2009: Kelsterbach tritt nicht als Musterkläger auf

Die Stadt Kelsterbach wird nicht als Musterklägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss beim VGH Kassel auftreten, sondern nur als Prozessbeobachter. Der Magistrat hat beschlossen, die Klage "ruhen" zu lassen. Grund sei das "Eckpunktepapier" über den Verkauf des Kelsterbacher Waldes, teilte die Stadt mit. Sollte dieser Vertrag unterzeichnet werden, würde die Stadt ihre Klage fallen lassen. Wird der Vertrag nicht unterzeichnet - dagegen ist ein Bürgerbegehren beantragt - würde die Klage zu einem späteren Zeitpunkt, nach der endgültigen Entscheiddung über die Musterklagen - verhandelt werden.

28.03.2009: VGH ratlos angesichts böser Briefe

Viele Ausbaugegner sind offensichtlich nicht gut auf den VGH Kassel zu sprechen. Nach einem Bericht der FNP beschweren sich die Richter darüber, dass sie jede Menge (viel mehr als sonst) böse Briefe von Bürgern erhalten, in einzelnen Briefen würden sie sogar direkt bedroht. Die meisten würden sofort in den Papierkorb befördert, solche, in denen es um körperliche Bedrohung ginge, landeten beim Staatsanwalt. Der Vorsitzende Dr. Reimers erklärte zum Schluss: "Dies macht uns oft ratlos". Die BFU Eddersheim versucht in einem "Offenen Brief" den Richtern zu erklären, warum die Leute so böse auf sie sind.

27.02.2009: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensbeschwerden gegen die Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshof wegen Befangenheit der Richter abgelehnt. Die Städte Mainz, Flörsheim, Hattersheim und Hochheim, die die Beschwerde geführt hatten, sehen in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts eine Art "gelbe Karte" für den VGH Kassel.

21.02.2009: Raunheim will Klage nicht zurückziehen

Die Stadt Raunheim wird ihre Klage gegen den Flughafenausbau bis zum Schluss durchziehen. Bürgermeister Jühe geht davon aus, dass bis zur Verhandlung im Juni eine verbindliche Regelung über aktive Schallschutzmaßnahmen nicht mehr erreicht werden kann. Im Gegenzug gegen eine geeignete solche Regelung wäre Raunheim bereit gewesen, die Klage zurückzuziehen.

31.01.2009: Musterkläger sind ausgesucht

Der VGH Kassel hat die Musterkläger ausgesucht. Bekannt wurde bisher, dass Raunheim, Flörsheim und Rüsselsheim und auch Offenbach ausgesucht wurden. Offenbach ist möglicherweise auf den frei werdenden Platz von Kelsterbach nachgerückt.

21.01.2009: Kelsterbach will Klage zurückziehen

Die Stadt Kelsterbach hat sich mit Fraport auf einen Kooperationsvertrag geeinigt. Die Stadt verkauft den Wald an Fraport und zieht alle Klagen gegen den Flughafenausbau zurück, dafür zahlt Fraport 32 Mio. Euro. Die Vereinbarung muss nur noch von den Stadtverordneten gebilligt werden (was als wahrscheinlich gilt). Die meisten Bürgermeister der umliegenden Kommunen, die noch Klagen laufen haben, und andere Ausbaugegner fanden das gar nicht gut.

20.01.2009: Fraport rechnet mit langem Rechtsstreit wegen Nachtflugverbot

Fraport-Chef Bender geht von einem langen Rechtsstreit über die geplanten Nachtflüge in Frankfurt aus. Die unterlegene Partei werde des Bundesverwaltungsgericht anrufen. Womöglich werde die neue Betriebsregelung erst bei Inbetriebnahme der Bahn im Jahr 2011 feststehen.

15.01.2009: VGH Kassel lehnt alle Eilanträge ab

Der VGH Kassel hat drei Tage vor der Landtagswahl in Hessen die Ablehnung aller Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses verkündet und damit den Flughafenausbau genehmigt. Die Begründung der Eilanträge ist sehr umfangreich (200 Seiten) und stellt vermutlich eine Vorentscheidung für die Klagen in der Hauptsache dar. Bei der Nachtflugregelung sah der VGH überraschend Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehene Regelung "würde dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung tragen".

11.01.2009: Mainz plant Verfassungsbeschwerde

Die Stadt Mainz bereitet eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Damit will man gegen die Ablehnung der Befangenheitsanträge der Stadt gegen die Richter des 11. Senats des VGH Kassel vorgehen. Die Begründung zur Ablehnung der Anträge ist vor einigen Tagen eingegangen. Die Stadt hat dagegen beim VGH Einspruch eingelegt. Wenn das nichts hilft, will man direkt nach Karlsruhe gehen.

07.01.2009: VGH lehnt BUND-Eilantrag ab

Wie der BUND heute mittag telefonisch erfahren hat, wurde sein Eilantrag gegen den Sofortvollzug vom VGH Kassel abgelehnt. Anwältin Philipp-Gerlach findet es "rechtlich und mit Vergleichsfällen des Bundesverwaltungsgerichts völlig unverständlich", dass der VGH zum jetzigen Zeitpunkt die Rodung zulässt, statt die offenen Fragen mit den Möglichkeiten der Hauptverhandlung abschließend zu entscheiden". Details liegen noch nicht vor.

30.12.2008: Befangenheitsanträge vom VGH abgelehnt

Von beteiligten Rechtsanwälten ist zu erfahren, dass der VGH alle Befangenheitsanträge (siehe weiter unten) abgelehnt hat (war leider zu erwarten). Eine Begründung ist noch nicht verfügbar. Bürgerinitiativen reagierten empört und bezweifelten erneut, dass der VGH eine objektive Entscheidung treffen werde.

30.12.2008: RP genehmigt Besitzeinweisung in Kelsterbacher Wald

Ungeachtet der laufenden Anträge zur Aussetzung des Sofortvollzugs hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag von Fraport auf "vorzeitige Besitzeinweisung" in den Kelsterbacher Wald genehmigt. Ab dem 12. Januar könnte Fraport mit der Waldrodung beginnen. Es wird allerdings angenommen, dass man bis nach der Wahl (am 18.1.2009) warten wird.

Die Grünen im Kreis Gr0ß-Gerau und im hessischen Lantag protestierten gegen den Beschluss des RP und forderten FRaport auf, keine irreversiblen Tatsachen zu schaffen, bevor über die Klagen gegen den Ausbau entschieden sei.

18.12.2008: Kommunen fordern: Lasst die Bäume stehen!

Die Städte Flörsheim, Hattersheim, Hochheim und Mainz und der Kreis Groß-Gerau fordern von Fraport und der Hessischen Landesregierung, die Bäume im Kelsterbacher Wald so lange stehen zu alssen, bis die Gerichte über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss entschieden haben.

16.12.2008: Dieses Jahr vermutlich keine VGH-Entscheidung mehr

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird in diesem Jahr wohl nicht mehr über die Eilanträge der Kommunen und Verbände zum geplanten Flughafenausbau entscheiden. Den Anwälten des Kreises Groß-Gerau wurde Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2009 für Stellungnahmen zu den Schriftsätzen des Landes Hessen in dieser Sache eingeräumt. Landrat Siehr begrüßte die Entscheidung.

16.12.2008: Offenbach plant Verfassungsklage

Offenbach will in die Liste der Musterkläger gegen den Flughafenausbau aufgenommen werden. Die Stadt hat in einem Brief an den VGH Kassel auf die besondere Belastungssituation Offenbachs hingewiesen. Rechtsanwalt Geulen spricht von einer "willkürlichen" Auswahl der Musterkläger und sieht eine Verletzung der vom Grundgesetz geschützten Rechtswegegarantie. Wenn Offenbach nicht zugelassen wird, will die Stadt deshalb eine Verfassungsklage erheben. Dies haben die Stadtverordneten einstimmig beschlossen.

12.12.2008: Weitere Befangenheitsanträge

Auch die Städte Rüsselsheim, Hofheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Neu-Isenburg und Kelsterbach sowie der Verein "Für Flörsheim" und Privatkläger aus Neu-Isenburg haben Befangenheitsanträge eingereicht. Stadtrat Hunkel (Neu-Isenburg): "Die ungewöhnlich lange Dauer des Eilverfahrens und das Verhalten von Fraport deuten darauf hin, dass das Gericht grünes Licht für den Vollzug geben will". Neu-Isenburg beschwert sich auch darüber, nicht als Musterkläger zugelassen zu sein. Auch die BI Neu-Isenburg und die BI Mörfelden-Walldorf (PM hier haben einen entsprechenden Brief an das Gericht geschrieben.

In Frankfurt hat Fraktion der Flughafen-Ausbaugegner (FAG) beantragt, dass der Magistrat ebenfalls einen Befangenheitsantrag stellen solle. Die Grünen im hessischen Landtag plädierten nachdrücklich dafür, "die gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden" (Pressemitteilung hier ). Die Linke fordert eine intensive Prüfung der schwerwiegenden Vorwürfe.. Es sei konsequent, jetzt den Sofortvollzug auszusetzen und über alle Klagen zu verhandeln, bevor der Wald gerodet werde.

Fraport bestreitet, dass es Absprachen mit dem VGH gibt, das Schreiben werde "bewusst falsch interpretiert".

08.12.2008: Absprachen zwischen Fraport und VGH Kassel ??? Befangenheitsanträge gestellt

Den Anwälten der Ausbaugegner wurde ein Brief der Fraport zugespielt, der im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung in den Kelsterbacher Wald an das Regierungspräsidium Darmstadt geschickt wurde. Darin erklärt Fraport detailliert, wie der zwischen ihr und dem VGH abgesprochene Zeitplan zur Entscheidung über die anhängigen Eilverfahren aussehen wird, damit am 12. Januar 2009 mit der Rodung des Kelsterbacher Waldes begonnen werden kann. Der BUND und die Städte Flörsheim, Hattersheim, Flörsheim und Mainz haben jetzt genug: sie haben gegen den zuständigen Senat Befangenheitsanträge eingereicht (siehe weiter unten).

Ab heute verhandelt das RP Darmstadt über den Fraport-Antrag zur Besitzeinweisung in den Kelsterbacher Wald. Ausbaugegner protestierten mit einer originellen Theater-Aktion vor dem Regierungsprässidium (RTL-Video zur Protestaktion).

01.12.2008: BBI appelliert an VGH: Sofortvollzug nicht genehmigen!

Das Bündnis der Bürgerinitiativen appelliert in einem offenen Brief an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, die vorzeitige Rodung des wertvollen Bannwaldes im Eilverfahren nicht zu genehmigen, obwohl Fraport dies als sicher annehme. Es gebe keine zwingenden Gründe, die es rechtfertigen könnten, unumkehrbare Tatsachen schon vor dem Abschluss des Hauptverfahrens zu schaffen. Das Bündnis fordert angesichts neuer Tatsachen eine neue Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses.

29.11.2008: Verein "Für Flörsheim" erwägt Verfassungsbeschwerde

Der Verein "Für Flörsheim" ist empört, dass keine einzige Klage von Flörsheimer Bürgern unter den Musterklagen ist, auf die der VGH Kassel die Vielzahl der Klagen gegen den Flughafenausbau reduzieren will. Gerade die am meisten betroffenen Menschen sollten vom Gerichtssaal ferngehalten werden, schimpft der Verein in einer auf der Jahreshauptversammlung einmütig angenommenen Resolution. Wenn der VGH an seinem (bundesweit erst zum zweiten Mal angewendeten) Verfahrensvorschlag festhalte, werde man Verfassungsbeschwerde einlegen, kündigte Rechtsanwalt Schröder an. Der Anwalt sieht in einem Brief, in dem Fraport zugibt, die Waldrodung würde unumkehrbare Tatsachen schaffen, ein gutes Argument, den Sofortvollzug zu stoppen. Andererseits gebe es aber deutliche Hinweise, dass der VGH im Sinne der Fraport entscheiden und die Rodung gestatten werde, meinte Schröder. Der Wald muss vor Beginn der Vegetationsperiode am 1. März gerodet sein, sonst könnte Fraport erst im Herbst damit anfangen.

10.11.2008: BUND als Musterkläger vorgesehen

Der BUND hat ein Schreiben erhalten, in dem der VGH Kassel die von ihm erwogenen Musterkläger im Hauptsacheverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau benennt. Der BUND ist dabei (was klar war). Weiterhin stehen Kelsterbach, Raunheim, Mörfelden-Walldorf, Flörsheim und Rüsselsheim auf der Liste für Musterverfahren, dazu das Klinikum Offenbach. Bei den Privatklägern sind Grundstückseigentümer in Kelsterbach und in Frankfurt-Sachsenhausen angedacht. Bei den Firmen steht das Tanklager Raunheim auf der Liste - und natürlich auch die Lufthansa wegen des Nachtflugverbots. Die Klage gegen den BUND soll im Juni 2009 verhandelt werden.

22.08.2008: IAGL kritisiert Haltung einiger Kommunen

Der Klageverein IAGL zeigt sich "erstaunt über die Haltung einiger Kommunen" zu Beginn der juristischen Auseinandersetzung und sieht die solidarische Gemeinschaft der Kläger dadurch geschwächt. Einige Tage vorher hatte der neue Bürgermeister von Kelsterbach, Manfred Ockel, gegenüber der Presse geäußert, er glaube nicht mehr an einen Erfolg der Klage und wolle versuchen, durch Verhandlungen mit Fraport mehr Schutz für Kelsterbach zu erreichen. Auch aus Raunheim gab es füher schon ähnliche Äußerungen.

21.08.2008: Offenbach rechnet mit Anerkennung als Musterkläger

Offenbach erwartet im Rechtsstreit um den Flughafenausbau im Oktober mit der Entscheidung über die zugelassenen Musterkläger. Rechtsanwalt Geulen ist zuversichtlich, dass Offenbach zu den ausgewählten Musterklägern gehören wird. Die Betroffenheit von Offenbach sei ganz speziell und könne so von keinem anderen Kläger vertreten werden.

30.07.2008: Mainz erinnert den VGH Kassel an seine Verantwortung

Die Stadt Mainz kritisiert die Absicht des VGH Kassel, nur einzelne Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu verhandeln. Als einziges Gericht im Verfahren, das die Tatsachen ermittelt, habe der VGH eine zentrale Verantwortung, "die Wahrheit herauszufinden". Auch die Stadt Mainz müsse in einer mündlichen Verhandlung die Chance haben, für ihre Rechte zu kämpfen.

16.07.2008: Kelsterbach klagt nicht gegen Besitzeinweisung

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat beschlossen, auf eine Klage gegen den Besitzeinweisungsbeschluss des RP Darmstadt für den Kelsterbacher Wald zu verzichten. Da noch keine Bäume gefällt werden dürfen und die Eigentumsrechte der Stadt nicht angetastet werden würden, sehen die Anwälte kaum Chancen für die Klage. An der Klage gegen den Flughafenausbau hält die Stadt aber fest, erklärte Erster Stadtrat Ockel.

10.07.2008: VGH Kassel will nur wenige Musterklagen gegen Ausbau verhandeln

Der VGH Kassel plant offenbar, von den Klagen gegen den Flughafenausbau nur ganz wenige als "Musterklagen" zu verhandeln und alle anderen Klagen bis zur Entscheidung darüber ruhen zu lassen. Viele Kommunen fühlen sich dadurch um ihr rechtliches Gehör gebracht. Sie fordern, alle Klagen von Kommunen einzeln zu behandeln, da die Situation überall verschieden ist.

20.06.2008: BUND-Eilantrag erreicht Flächenreduzierung für Vorarbeiten im Wald

Der VGH Kassel hat auch den Eilantrag des BUND gegen die Ausbau-Vorarbeiten der Fraport im Kelsterbacher Wald abgelehnt. Es wurde aber eine Reduzierung der Flächen erreicht, auf denen Fraport arbeiten darf.

03.06.2008: VGH Kassel entscheidet gegen Kelsterbach

Der VGH-Kassel hat heute in einer ersten (Teil-)Entscheidung zum Flughafenausbau der Fraport erlaubt, im Kelsterbacher Wald schon jetzt mit vorbereitenden Arbeiten für den Ausbau - z.B die Umsiedlung geschützter Tiere - zu beginnen. Der Eilantrag der Stadt Kelsterbach, die diese Maßnahmen verhindern wollte, wurde in diesem Punkt abgelehnt. Die Kommune könne nicht "als Hüter der Natur" auftreten, meinte das Gericht.

Über die restlichen Eilanträge will das Gericht, wenn möglich, noch vor dem Februar 2009 entscheiden. Der Wald könnte dann noch im Winter gerodet werden. Der BUND sieht in dem Beschluss noch keine Vorentscheidung. Der Verband wehrt sich ebenfalls beim VGH Kassel gegen irreversible Maßnahmen in den FFH-Gebieten vor einer Entscheidung über die Klagen.

26.5.2008: Mainzer Musterklage im Internet verfügbar

Die über 350 Seiten umfassende Musterklage des Vereins "Für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen - gegen Fluglärm und die Frankfurter Flughafenerweiterung" e.V. - ist jetzt im Internet zum Download verfügbar (PDF, ca. 1.5 MB):

23.4.2008: IAGL schickt 49 Musterkläger ins Rennen

Das IAGL hat für 49 Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet Klage gegen den PLanfeststellungsbeschluss beim VGH Kassel eingereicht. Der Klageverein des Bündnisses der Bürgerinitaiven der Region sieht sich in der juristischen Auseinandersetzung "bestens aufgestellt".

09.4.2008: 23 Klagen vom Verein "Für Flörsheim"

Der Verein "Für Flörsheim" wehrt sich mit zahlreichen Klagen gegen den Flughafenausbau. Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben 23 Flörsheimer Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Stadtteilen Klage erhoben. Weiterhin wurden 9 Anträge auf vorläufigen rechtsschutz im Eilverfahren eingereicht. (Mehr zur Klage in der Liste der Klagen unten).

04.4.2008: Kreis Groß-Gerau stellt Klage vor

Der Kreis Groß-Gerau geht mit einer von Inhalt und Umfang gleichermaßen gewichtigen Klageschrift in die juristische Auseinandersetzung um den geplanten Bau der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen. Ziel ist die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Landrat Enno Siehr ist optimistisch, dass der Flughafenausbau verhindert werden kann. Mehr ...

07.3.2008: * VGH Kassel - Entscheidung über Klagen erst Anfang 2009 *

Der VGH Kassel wird voraussichtlich erst im Januar oder Februar 2009 über die Klagen gegen den Flughafenausbau entscheiden. Die Materie sei hochkomplex, und es bestände erheblicher Klärungsbedarf, sagte der Vorsitzende des zuständigen Senats Zysk. Es sind 260 Klagen eingereicht worden, darunter 30 von Kommunen und 12 von Fluggesellschaften. Die Klagen sollen zu 70 Verfahren gebündelt werden.

22.2.2008: Kreis Offenbach gegen Klage

Wie erwartet hat eine Mehrheit von CDU und SPD im Kreistag eine Klage abgelehnt. Grüne, FDP, FWG und einzelne CDU- und SPD-Abgeordnete aus Neu-Isenburg und Dreieich stimmten für eine Klage. Details unter "Kreis Offenbach".

13.2.2008: Klage in Groß-Zimmern

"Frankfurt umgekehrt" in der Gemeinde Groß-Zimmern: das Stadtparlament hatte eigentlich (mit den Stimmen von CDU und FDP) beschlossen, nicht zu klagen. Bürgermeister Grimm (CDU) hat inzwischen dagegen Widerspruch eingelegt und trotzdem eine Klage eingereicht. Heute entscheidet das Parlament in einer Sondersitzung, was jetzt geschehen soll.

13.2.2008: Großer Zulauf bei Klagevereinen

Das IAGL hat rund 700 Unterstützer für eine Klage gefunden und wird nun geeignete Musterkläger aussuchen. In Offenbach haben sich mehr als 220 Immobilienbesitzer und Mieter der Klagegemeinschaft Offenbach angeschlossen. Aus den Mitgliedern sollen jetzt bis zu 10 Musterkläger ausgewählt werden. Ziel ist, die Nordwestbahn zu verhindern und Schadensersatz für Wertverlust von Immobilien und Lärmschutzauflagen zu bekommen. Die Bürgerinitiative Sachsenhausen hat zwölf Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Die Kläger sind so ausgesucht, dass sie die ganze Argumentation gegen den Beschluss voll abdecken. Der Solidaritätsverein "Für Flörsheim" unterstützt 27 Flörsheimer aus acht Familien in verschiedenen Stadtteilen bei ihren Klagen gegen die neue Landebahn.

12.2.2008: Dietzenbach zieht Klage zurück

In Dietzenbach hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die vom Magistrat (auf Empfehlung des Anwalts der Stadt) vorsorglich eingereichte Klage zurückzuziehen. Die Ausbau-Befürworter haben zur Zeit eine Mehrheit im Parlament.

09.2.2008: Lufthansa klagt gegen Nachtflugverbot

Die Lufthansa und die Fluggesellschaften TUI-Fly und Condor haben am letzten Tag der Frist eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Ziel der Klagen ist die Abschaffung der Nachtflugbeschränkungen. Lufthansa hält die 17 genehmigten Flüge pro Nacht für nicht ausreichend, man möchte 41 Nachtflüge. Die Ferienflieger sehen ihre Existenz bedroht, wenn sie ihre Flugzeuge nicht rund um die Uhr nutzen können. Auch die Frachtflugtochter der Deutschen Post hat eine Klage eingereicht. Ausbau-Gegner reagierten mit Empörung. Vom Versprechen des Nachtflugverbots ist nichts mehr übrig geblieben.


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