BUND geht nächste Schritte zur Revision des Ausbau-Urteils
Pressemitteilung vom 06.10.2009
Von: @BUND Hessen <2009-10-06>
Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens bereitet der BUND die nächsten Schritte zur Revision des Ausbau-Urteils beim Bundesverwaltungsgericht vor. Zudem kritisiert der BUND neuerliche Rodungen am Flughafen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass über den Flughafenausbau hinaus noch weitere, öffentlich bisher nicht bekannte Rodungen am Frankfurter Flughafen geplant sind. "Statt auf Transparenz treffen wir auf Geheimniskrämerei und Salamitaktik", bemängelt BUND Vorstandsprecherin Brigitte Martin. Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens hat der BUND mit dem Antrag auf "Tatbestandsberichtigung" und dem Einlegen der "Nichtzulassungsbeschwerde" die nächsten Schritte zur Revision des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht unternommen.
Für den BUND sind die neuerlichen Rodungspläne ein Skandal. Die dem BUND nun aktuell bekannt gewordenen Rodungen wurden bereits am 13.11.2008 durch die Stadt Frankfurt genehmigt. Sie betreffen eine Fläche von knapp einem Hektar in der unmittelbaren Nahbarschaft des FFH-Gebietes Kelsterbacher Wald. Hintergrund ist die Erweiterung des Lufthansa Trainigscenters. Bereits seit einigen Wochen ist bekannt, dass weitere fünf Hektar nördlich des Flughafens für das Parkhaus des im Bau befindlichen Airrail Centers fallen sollen. In beiden Fällen sind über die Waldrodungen hinaus auch naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen betroffen, so dass ein doppelter Schaden für die Natur eintritt. Trotz des laufenden Rechtsstreits hatten weder die Fraport, noch die Stadt die Frankfurt, noch die Lufthansa das Gericht oder die Öffentlichkeit über die Entscheidung zur Rodung informiert.
Mit der Revision will der BUND Hessen grundsätzliche Korrekturen des VGH-Urteils vom 21.08.2009 zu Fragen des europäischen Naturschutzrechts erreichen. Am Ende der rechtlichen Auseinandersetzung könnten dann massive Korrekturen der Ausbauentscheidung bis hin zur möglichen vollständigen Versagung und die Wiederaufforstung bereits gerodeter Flächen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nun auch mit dem Problem auseinandersetzen müssen, dass die schriftliche Urteilsbegründung des VGH-Kassel im Klageverfahren des BUND nur knappste Ausführungen zum Tatbestand enthält, so dass der Sach- und Streitstand entgegen der Vorschrift nicht im Urteilstext abgebildet wird. Die Wiedergabe des Sach- und Streitstände ist aber im Revisionsverfahren von zentraler Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht sich ausschließlich am Urteil der Vorinstanz orientiert. Fehlen Argumente und Sachverhalte im Urteilstext, dann wirkt sich dies in der Regel zu Lasten des Klägers aus. Wie ungewöhnlich die Darstellungen des VGH sind, verdeutlichen die folgenden Zitate aus dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung:
"Nur einzelne Aussagen aus Unterlagen und Gutachten werden als Argument für die tatsächliche Feststellung des Gerichts genannt, ohne zum einen auf die hierzu vorgetragenen Einwende des Klägers einzugehen und zum anderen ohne erkennen zu lassen, aus welchen Gründen diese Feststellung getroffen worden ist. Bei komplexen Sachverhalten und fachlichen Auseinandersetzungen muss sich jedoch aus den Entscheidungsgründen ergeben, weshalb das Gericht dem Sachvortrag des Klägers nicht folgt bzw. weshalb dieser für das Gericht offenbar unerheblich ist ... Die fehlenden oder unvollständigen Tatsachen, die entscheidungserheblich der rechtlichen Würdigung hätten zugrunde gelegt werden müssen, können bei dem Umfang des Urteils nicht abschließend benannt werden. Deshalb wird ausdrücklich geltend gemacht, dass auch in den weiteren Kapiteln des Urteils der Sach- und Streitstand nur unzureichend, teilweise fehlerhaft aus den Entscheidungsgründen hervorgeht. Dem Urteil ist ein Tatbestand voranzustellen, der die wesentlichen Inhalte beinhaltet."
Angesichts eines Urteils-Umfangs von 325 Seiten wird der Verband voraussichtlich die bestehende Frist bis zum 09.11.2009 ausnutzen, um seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu begründen.
Der BUND hatte bereits einmal erfolgreich eine Entscheidung des VGH-Kassel zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Damals ging es um die Errichtung der Flugzeugwartungshalle für die MD 11 Maschinen der Condor Cargo Technik (CCT).
BBI: 20.000 Bürger protestieren gegen den Landesentwicklungsplan
Pressemitteilung vom 26.09.2005
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2005-09-26>
Gegen den Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan haben mindestens 20 000 Bürger Einwendungen erhoben. BBI und BUND übergeben die Kisten mit den Einwendungen heute dem Wirtschaftsministerium. Mehr»
Zeitplan des Flughafenausbaus gerissen!
Pressemitteilung vom 25. Mai 2004
Von: @BUND Hessen <2004-05-25>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fühlt sich durch die heute bekannt gewordene Verzögerung des Flughafenausbaus um mindestens zwei Jahre bestätigt (Höchster Kreisblatt vom 25.5.2004). Der von der Fraport geplante, schnelle Bau der neuen Landebahn scheitert an massiven Planungsfehlern des Unternehmens. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
Alles zum Tag X - Bannwald-Rodung für A380-Werft
Bannwald für A380-Halle wird am 12. September gerodet
Von: @cf <2005-09-11>
Der Tag X ist in greifbare Nähe gerückt: der Bannwald für den Bau der A380-Werft wird am 12. September gerodet, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp abgelehnt hat. Mehr Informationen zum Tag X hier! Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»