BUND: Flughafenausbau wird an Planungsfehlern scheitern
Pressemitteilung vom 18.03.2005
<2005-03-20>
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens wird nach Meinung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an Planungsfehlern scheitern. Am Standort "Kelsterbacher Wald" würde ein "prioritärer Lebensraumtyp" der europäischen Naturschutzrichtlinie zerstört". In dem gesetzlich vorgeschriebenen Alternativenvergleich ist der Kelsterbacher Wald tabu, weil die theoretisch mögliche Variante im Schwanheimer Wald ohne die Zerstörung eines prioritären Schutzgutes möglich wäre", erläutert BUND Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach. Der Fraport AG und der Landesregierung ist die Existenz des "prioritären Lebensraumtyps" seit Monaten bekannt. Er fand jedoch keinen Eingang in die Planfeststellungsunterlagen. Brigitte Martin vom BUND Landesvorstand fordert deshalb "eine vollständige Überarbeitung der Planungsunterlagen und die erneute Offenlage".
Basis der BUND-Kritik ist die so genannte "Grunddatenerhebung" im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit der in 2004 die Schutzgüter des FFH-Gebietes "Kelsterbacher Wald" erstmals exakt bestimmt wurden.
Die Diskrepanzen zwischen der Grunddatenerhebung und den Fraport-Unterlagen sind gravierend und betreffen nicht nur das FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald, sondern alle FFH-Gebiete rund um den Flughafen. Damit ist auch der von der EU-Richtlinie vorgeschriebene Standortvergleich in den Planfeststellungsunterlagen unbrauchbar. Trotz der durchschlagenden Mängel waren aber offenbar weder die Fraport AG noch die Landesregierung bereit, den im Frühjahr 2004 politisch festgelegten Zeitplan des Genehmigungsverfahrens zu ändern.
Die Planungsfehler der Fraport AG ergeben sich aus den falschen Kartiervorgaben des Flughafens an das Forschungsinstitut Senckenberg. Statt einer exakten Bestandsaufnahme der schutzwürdigen Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie arbeitete Senckenberg nach der Kartiervorgabe der "Stadtbiotopkartierung Frankfurt". Die Kartiervorgaben weichen stark von einander ab. Die hieraus resultierenden Fehler können entgegen der Hoffnung der Fraport am Schreibtisch nicht mehr ausgefiltert und bereinigt werden.
Auf die Problematik der unzureichenden und letztlich fehlerhaften Datengrundlagen der Fraport AG hatte der BUND bereits im Raumordnungsverfahren 2001/2002 und dann erneut im September 2003 in der Stellungnahme zur A380-Werft hingewiesen. Als sich die BUND-Kritik bestätigte, half die Landesregierung der Fraport AG aus, indem sie für das betroffene FFH-Gebiet Mark- und Gundwald südlich des Frankfurter Flughafens Zwischenberichte der laufenden Grunddatenerhebungen anfertigen ließ, diese dann der Fraport in Rechnung stellte und die Entscheidung auf diese Zwischenberichte stützte.
Der BUND führt die Verzögerungen bei der Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ebenfalls auf die Existenz des "prioritären Lebensraumtyps" zurück. Da es sich um Gutachten des Landes handelt, müssen die Grunddatenerhebungen dort berücksichtigt werden und schaffen so ein für die Landesregierung unlösbares Problem für den Alternativenvergleich. Die Änderung des LEP wurde von der EU-Kommission erzwungen, weil die Fraport AG das Chemiewerk-Ticona nicht beachtet und die Landesregierung das Raumordnungsverfahren trotz dieses offensichtlichen Rechtsverstoßes mit einer Empfehlung für die Nordwestvariante beendet hatte.
Die Stellungnahme des BUND umfasst 458 Seiten plus Anlagen. In ihr werden zahlreiche weitere gravierende Planungsdefizite und Umweltkonflikte angeführt. Die Stellungnahme wurde am 14.03.05 beim Regierungspräsidium abgegeben und soll in den nächsten Tagen ins Internet gestellt werden (www.bund-hessen.de). Der BUND hätte als anerkannter Naturschutzverband eine klagefähige Frist bis zum 04.04.05 ausnutzen können.
Hintergrundinformation
Die Bundesländer müssen die jeweiligen Schutzgüter, Lebensraumtypen und Arten, der FFH-Gebiete exakt erfassen, damit Verschlechterungen erkennbar werden und verhindert werden können. Diese Ersterfassung heißt "Grunddatenerhebung". Da sich Hessen, trotz der Tatsache das im Kelsterbacher Wald das größte Hirschkäfer-Vorkommen des Landes existiert, erst in 2003 und auf Druck der EU zur Meldung des FFH-Gebietes "Kelsterbacher Wald" durchringen konnte, erfolgt die Grunddatenerhebung auch erst in 2004.
Als Gutachter wurde der Vegetationskundler Dr. Goebel gewonnen, der über die Grünlandgesellschaften im Regierungsbezirk Darmstadt promoviert hat und fachlich anerkannt ist. Die Sensation war perfekt, als Dr. Goebel im FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald einen "artenreichen Borstgrasrasen" von über 3,6 Hektar fand, der nach den eindeutigen Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) als so genannter "prioritärer Lebensraumtyp" eingestuft werden muss.
Das Regierungspräsidium Darmstadt stellte das Ergebnis der Stadt Kelsterbach, der Fraport AG, dem Forstamt Mörfelden und den Naturschutzverbänden am 01.12.04 vor.
Die Identifikation des prioritären Lebensraumtyps wird nach den EU-Vorgaben auch nicht dadurch relativiert, dass sich der seltene Lebensraumtyp innerhalb des Umspannwerkes der RWE befindet. "Vor dem Gesetz sind alle Nutzungen gleich. Ob sich wertvolle Bestände auf der Fläche eines Bauern, auf einem Truppenübungsplatz oder, wie hier, in einem Umspannwerk der RWE befinden. Die Natur ist überall schützenswert", erläutert BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall.
Basis der BUND-Kritik ist die so genannte "Grunddatenerhebung" im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit der in 2004 die Schutzgüter des FFH-Gebietes "Kelsterbacher Wald" erstmals exakt bestimmt wurden.
Die Diskrepanzen zwischen der Grunddatenerhebung und den Fraport-Unterlagen sind gravierend und betreffen nicht nur das FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald, sondern alle FFH-Gebiete rund um den Flughafen. Damit ist auch der von der EU-Richtlinie vorgeschriebene Standortvergleich in den Planfeststellungsunterlagen unbrauchbar. Trotz der durchschlagenden Mängel waren aber offenbar weder die Fraport AG noch die Landesregierung bereit, den im Frühjahr 2004 politisch festgelegten Zeitplan des Genehmigungsverfahrens zu ändern.
Die Planungsfehler der Fraport AG ergeben sich aus den falschen Kartiervorgaben des Flughafens an das Forschungsinstitut Senckenberg. Statt einer exakten Bestandsaufnahme der schutzwürdigen Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie arbeitete Senckenberg nach der Kartiervorgabe der "Stadtbiotopkartierung Frankfurt". Die Kartiervorgaben weichen stark von einander ab. Die hieraus resultierenden Fehler können entgegen der Hoffnung der Fraport am Schreibtisch nicht mehr ausgefiltert und bereinigt werden.
Auf die Problematik der unzureichenden und letztlich fehlerhaften Datengrundlagen der Fraport AG hatte der BUND bereits im Raumordnungsverfahren 2001/2002 und dann erneut im September 2003 in der Stellungnahme zur A380-Werft hingewiesen. Als sich die BUND-Kritik bestätigte, half die Landesregierung der Fraport AG aus, indem sie für das betroffene FFH-Gebiet Mark- und Gundwald südlich des Frankfurter Flughafens Zwischenberichte der laufenden Grunddatenerhebungen anfertigen ließ, diese dann der Fraport in Rechnung stellte und die Entscheidung auf diese Zwischenberichte stützte.
Der BUND führt die Verzögerungen bei der Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ebenfalls auf die Existenz des "prioritären Lebensraumtyps" zurück. Da es sich um Gutachten des Landes handelt, müssen die Grunddatenerhebungen dort berücksichtigt werden und schaffen so ein für die Landesregierung unlösbares Problem für den Alternativenvergleich. Die Änderung des LEP wurde von der EU-Kommission erzwungen, weil die Fraport AG das Chemiewerk-Ticona nicht beachtet und die Landesregierung das Raumordnungsverfahren trotz dieses offensichtlichen Rechtsverstoßes mit einer Empfehlung für die Nordwestvariante beendet hatte.
Die Stellungnahme des BUND umfasst 458 Seiten plus Anlagen. In ihr werden zahlreiche weitere gravierende Planungsdefizite und Umweltkonflikte angeführt. Die Stellungnahme wurde am 14.03.05 beim Regierungspräsidium abgegeben und soll in den nächsten Tagen ins Internet gestellt werden (www.bund-hessen.de). Der BUND hätte als anerkannter Naturschutzverband eine klagefähige Frist bis zum 04.04.05 ausnutzen können.
Hintergrundinformation
Die Bundesländer müssen die jeweiligen Schutzgüter, Lebensraumtypen und Arten, der FFH-Gebiete exakt erfassen, damit Verschlechterungen erkennbar werden und verhindert werden können. Diese Ersterfassung heißt "Grunddatenerhebung". Da sich Hessen, trotz der Tatsache das im Kelsterbacher Wald das größte Hirschkäfer-Vorkommen des Landes existiert, erst in 2003 und auf Druck der EU zur Meldung des FFH-Gebietes "Kelsterbacher Wald" durchringen konnte, erfolgt die Grunddatenerhebung auch erst in 2004.
Als Gutachter wurde der Vegetationskundler Dr. Goebel gewonnen, der über die Grünlandgesellschaften im Regierungsbezirk Darmstadt promoviert hat und fachlich anerkannt ist. Die Sensation war perfekt, als Dr. Goebel im FFH-Gebiet Kelsterbacher Wald einen "artenreichen Borstgrasrasen" von über 3,6 Hektar fand, der nach den eindeutigen Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) als so genannter "prioritärer Lebensraumtyp" eingestuft werden muss.
Das Regierungspräsidium Darmstadt stellte das Ergebnis der Stadt Kelsterbach, der Fraport AG, dem Forstamt Mörfelden und den Naturschutzverbänden am 01.12.04 vor.
Die Identifikation des prioritären Lebensraumtyps wird nach den EU-Vorgaben auch nicht dadurch relativiert, dass sich der seltene Lebensraumtyp innerhalb des Umspannwerkes der RWE befindet. "Vor dem Gesetz sind alle Nutzungen gleich. Ob sich wertvolle Bestände auf der Fläche eines Bauern, auf einem Truppenübungsplatz oder, wie hier, in einem Umspannwerk der RWE befinden. Die Natur ist überall schützenswert", erläutert BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall.
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BUND Hessen Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) Naturschutzgebiet Pressemitteilungen des BUND Hessen Gutachten zum Ausbau d. Frankfurter Flughafens Landebahn Nordwest Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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