HMWVL: Kabinett beschließt Änderung des Landesentwicklungsplans
Pressemitteilung vom 15.09.2006
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2006-09-15>
Die Landesregierung hat die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main im Nordwesten festgestellt, telte das HMWVL mit.

Die Landesregierung hat die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main im Nordwesten festgestellt. Das teilte heute Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden mit. Die Verordnung werde nun dem Hessischen Landtag zur Zustimmung zugeleitet. In den kommenden Monaten werde sich der Hessische Landtag mit der Änderung des Landesentwicklungsplans befassen, wie es das neue Landesplanungsgesetz vorsehe. Der Minister geht davon aus, dass eine Beschlussfassung des Landtags vor der Sommerpause 2007 erfolgen werde.

"Wesentliches Ziel der Änderung des LEP ist die Neufassung der raumordnerischen Festlegungen zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main. Dazu werden als Vorranggebiete Flächen für die Errichtung einer neuen Landebahn im Nordwesten und für die Erweiterung der Flugbetriebsanlagen im Süden ausgewiesen", sagte der Minister. Neben den Erweiterungsflächen für den Flughafen würden Ausbaumaßnahmen an den Autobahnen A 3, A 5, A 60 und A 67 festgelegt. Zur Sicherung der Erweiterungsmöglichkeiten sowie des zukünftigen Betriebs des Flughafens seien der Rückbau von Hochspannungsfreileitungen und - soweit notwendig - die Ersetzung durch Verkabelung vorgesehen. Zusätzlich enthalte die LEP-Änderung verschiedene Ziele und Grundsätze, die sich auch als Auftrag an die Regionalplanung richten.

Unter anderem wurde die herausragende Bedeutung eines umfassenden Lärmschutzes in den Kernstunden der Nacht als Grundsatz im LEP verankert und damit ein Vorschlag des Regionalen Dialogforums und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren aufgegriffen. Weitere Festlegungen beträfen beispielsweise die Ausweisung von ökologischen Schwerpunkträumen sowie die Anbindung des südlichen Flughafenbereichs an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Entwicklung eines Siedlungsstrukturkonzepts und die Sicherung der naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleichsflächen.

Dr. Rhiel sagte, der LEP beschreibe den Erweiterungsbedarf des Flughafens: "Bereits gegenwärtig liegt die Nachfrage nach Slots in den Spitzenzeiten deutlich über der tatsächlichen Kapazitätsgrenze des Flughafens. Im Jahr 2005 gab es nahezu 500.000 Flugbewegungen und ein Passagieraufkommen von 52,2 Mio. Die Fachleute gehen von einem weiteren Wachstum der Passagierzahlen und des Luftfrachtaufkommen sowie der Flugbewegungen aus." Der Bedarf werde durch die aktualisierte Luftverkehrsprognose gestützt: Die neue Luftverkehrsprognose erwarte für den Prognosehorizont 2020 im Planungsfall einen Anstieg auf 701.000 Flugbewegungen pro Jahr.

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für die Erweiterung des Flughafens um eine neue Landebahn neben der Nordwestvariante die Varianten Nordost und Süd geprüft. Ergebnis der Alternativenprüfung sei, dass die Variante Nordwest mit einer Ausnahme - bei den Oberflächengewässern - bei allen Umweltaspekten zu den geringsten Auswirkungen führe und demnach die umweltverträglichste Planungsalternative darstelle, teilte Dr. Rhiel mit. Die Auswirkungen durch die Nordwestvariante ließen sich durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgleichen, diese seien jedoch erst auf den nachfolgenden Planungsebenen genauer bestimmbar, so der Minister. Aus der Sicherheitsbetrachtung unter Störfallgesichtspunkten und der Betrachtung des externen Risikos lasse sich insgesamt kein eindeutiger Vorrang einer Variante ableiten.

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Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Hessische Landesregierung Wirtschaftsministerium, hessisches Landebahn Nordwest

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