IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt!
Der "Klageverein" des Bündnisses der Bürgerinitiativen, das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL),
sucht MusterklägerInnen gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau.
Das IAGL hält Klagen aus den folgenden Städten und Gemeinden für besonders Erfolg versprechend:
- Kelsterbach Süd
- Nauheim
- Darmstadt-Arheilgen und Kranichstein
- Wixhausen
- Erzhausen
- Sachsenhausen (insbes. Lerchesberg)
- Flörsheim
- Heusenstamm (insbes. der westliche Stadtteil)
- Eddersheim
- Dietzenbach (insbesondere West)
- Zeppelinheim
- Offenbach-Rumpenheim und –Bürgel
- Rüsselsheim
- Mörfelden/Walldorf
- Bischofsheim
Wer später MusterklägerIn sein will, muss bereits jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Die vom IAGL beauftragte Rechtsanwältin, Frau Philipp-Gerlach, hat sich bereit erklärt, eine derartigen Einwendung zu verfassen. Die Kosten werden vom IAGL übernommen. Eine Mustereinwendung verpflichtet nicht zur Klage, MustereinwenderInnen sollten später natürlich als MusterklägerInnen zur Verfügung stehen!
Interessenten aus den oben genannten Städten sollten sich bis zum 25. Januar direkt mit der Rechtsanwältin in Verbindung setzen, um alles weitere zu besprechen.
Kontakt: Frau Ursula Philipp-Gerlach, Niddastr. 74, 60329 Frankfurt am Main (Telefon (069) 232072; FAX (069) 232090; E-Mail: Kanzlei@pg-t.de.
Das IAGL sucht weiterhin Mitglieder und Förderer, um die Klagen der MusterklägerInnen finanzieren zu können.
Wenn nur eine Musterklage Erfolg hat, haben alle gewonnen, deshalb machen Sie mit!
Weitere Informationen auf der Homepage des IAGL:
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»