Der neu gebildete 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat die Klage von Flughafenanwohnern mit dem Ziel einer Beschränkung des Nachtfluglärms gegen das Land Hessen geführte Klage am frühen Abend des 14. 7.2004 nach 19-stündiger Verhandlung, die bereits am 13.7.2004 begonnen hatte, abgewiesen. Die 17 Klägerinnen und Kläger (darunter auch minderjährige Kinder) hatte wurden durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Matthias Möller-Meinecke vertreten und haben ihren Rechtsbehelf als Musterklage stellvertretend für die zahlreichen, durch Fluglärm betroffenen Anwohner des Frankfurter Flughafens erhoben.
Zur Begründung führte der Vorsitzende Dr. Zysk in einer kurzen mündlichen Erläuterung aus
- der zwölfte Senat habe sich der Rechtsprechung des 2. Senates angeschlossen, der in den vergangenen Monaten die Klagen der Städte Offenbach, Neu Isenburg, Mörfelden, Hattersheim, Hochheim und Flörsheim gegen die Fluglärmbelastung abgewiesen hatte;
- die rechtliche Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses decke den derzeitigen Flugbetrieb von und zum Flughafen Frankfurt (Main) in vollem Umfang ab, weshalb der Senat nächtliche Betriebsbeschränkungen ablehne,
- den hilfsweise erhobenen Anspruch auf passiven Schallschutz habe der Senat abgelehnt, weil die Fluglärmimmissionen keine sonst nicht abwendbare Gefahr für Ihre Gesundheit bewirke, denn den Klägern sei auch tagsüber im Sommer zumutbar, sich zum Lärmschutz in Ihre Wohnung zurückzuziehen und nachts die Fenster geschlossen zu lassen.
In der Hauptverhandlung hatte der international renommierte Kardiologe Professor Martin Kaltenbach dem Gericht als Ergebnis einer von ihm durchgeführten und vom IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. finanzierten wissenschaftlichen Längsschnittstudie mit Probanden aus Wohngebieten rund um den Frankfurter Flughafen begründet, dass er als Folge des Nachtfluglärm von Leq(3) 50 dB(A) vor dem spaltgeöffneten Schlafzimmerfenster bei den Probanden signifikante Steigerungen ihres Blutdruckes gemessen habe. Dieser Schallpegel bewirkt eine fünffache Steigerung des Risikos, an Bluthochdruck zu erkranken. Kaltenbach bezeichnete es als sich neu herausbildendem Grundkonsens der Lärmwirkungsforscher, dass der nächtliche Fluglärm die Schwelle von Leq(3) 50 dB(A) deutlich unterschreiten müsse.
Der Berliner Lärmwirkungsforscher Dr. Christian Maschke hatte zuvor dem Gericht begründet, dass eine über 20 Jahre durchgeführte Feldstudie im Auftrag des Bundesumweltministeriums zu dem Ergebnis kommt, dass nächtlicher Straßenlärm von 50 dB(A) das Risiko einer Erkrankung an Hypertonie um 60 % steigere. Er begründete aus 60 weltweiten Studien dem Gericht, daß die Luft in einem durchschnittlich großen geschlossenen Schlafraum schon nach 30 Minuten "verbraucht" sei und die sinkende Lufthygiene nach 8 Stunden des Schlafes langfristig funktionale Beeinträchtigungen der Gesundheit der Schläfer bewirke. Zudem fehle im Sommer eine lufthygienisch notwendige Ableitung der Wärme aus den aufgeheizten Bauteilen.
Professor Kaltenbach wies darauf hin, dass Bluthochdruck heute die Volkskrankheit Nr. 1 sei, an der 25 % der Deutschen erkranke. Folglich droht bei denen bei Ihnen üblichen Pegeln statistisch ca. 13 % der Bürgern eine Bluthochdruck-Erkrankung als Folge des durch das spaltgeöffneten Fensters eindringenden Fluglärms.
Bedauerlicherweise fanden die Gesundheitsgefahren bei den Kassler Richtern kein Gehör. Sie waren auf die Ablehnung der Klage festgelegt, noch bevor die beiden Sachverständigen ihren Vortrag begonnen hatten.
Verwunderlich ist deren Verweis auf die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1971 schon, denn damals war die heutige Massierung der Nachtflüge, vor allem aber das damit verbundene Hypertonie-Risiko nicht absehbar.
Wirklichkeitsfremd mutet die Konsequenz der Richter an, dass auch im Sommer die Fenster auch eines Kindergartens zum Lärmschutz geschlossen bleiben müssten.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die im Urteil nicht zugelassene Revision eröffnet. Darüber werden die Kläger erst nach Eingang des schriftlichen Urteils beraten.
Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wies darauf hin, dass die Ausführungen des Urteils bei der Frage der Erweiterung des Frankfurter Flughafens und den Klagemöglichkeiten gegen einen solchen Planfeststellungsbeschluss nicht einschlägig sein werden. "Bei dem Bau einer neuen Landebahn kann sich Fraport nicht mehr auf den alten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1971 berufen, der Bestandsschutz spielt dann keine Rolle. Spätestens dann werden die nachgewiesenen krankmachenden Wirkungen des Fluglärms die Gerichte veranlassen, das Grundrecht der Flughafenanwohner auf Gesundheit zu respektieren und die Erweiterung verhindern" führte Hartmut Wagner, 1. Vorsitzender des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm aus.
[IAGL- Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., Edith-Stein-Str. 11, 63071 Offenbach am Main]
Neue Studie: Nächtlicher Fluglärm macht krank!
Deutliche Risiko-Erhöhung für Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten
Von: @cf <2006-11-20>
Nächtlicher Fluglärm (besonders in der zweiten Nachthälfte) erhöht das Risiko für Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten deutlich. Dies ergab eine neue Studie von Prof. Greiser am Flughafen Köln-Bonn. Mehr»
UBA: Nächtlicher Fluglärm kann krank machen
Studie zeigt: Nachtflugbetrieb stört gesundheitliches Wohlbefinden (PM vom 22.02.2007)
Von: @Umweltbundesamt (UBA) <2007-02-22>
Nächtlicher Fluglärm führt dazu, dass die Betroffenen häufiger den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr Medikamente verschreiben. Dies hat eine neue epidemiologischen Studie des Umweltbundesamtes ergeben. Mehr»
Kritik an DLR-Studie zu Wirkungen des Nachtfluglärms
Ergebnisse könnten als Vorwand genommen werden, um geltende Lärmschutzstandards zu verschlechtern
Von: @cf <2004-12-21>
Heftige Kritik an der "DLR-Studie" zu den Auswirkungen des Nachtfluglärms wurde auf einer Fachtagung des BUND Rheinland-Pfalz geübt. Die Studie sei weder repräsentativ für die betroffene Bevölkerung, noch seien die angenommenen Aufweck-Wahrscheinlichkeiten korrekt, meinten Experten. Sollte die DLR-Studie als Maßstab genommen werden, könnte das sogar einen Rückfall hinter bestehende Lärmschutzstandards mit sich bringen.
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100000 zusätzliche Erkrankungen durch Flughafenausbau
FAG stellt neues lärmmedizinisches Gutachten vor
Von: @cf <2006-09-11>
Nach einem neuen Gutachten wäre der geplante Flughafenausbau wegen der Zunahme von Lärm und Luftschadstoffen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung der Region verbunden. Mehr»
Eine Region wehrt sich
5000 Menschen demonstrierten am 19. Oktober in Offenbach gegen den Flughafenausbau
Von: @CF <2002-10-22>
PFV-Einwendung - wichtige Einwendungsgründe
Bausteine für individuelle Einwendungen
Von: @cf <2005-01-22>
Viele Gründe sprechen gegen den geplanten Flughafenausbau. Wir haben eine Auswahl von möglichen Einwendungs-Gründen für Ihre individuelle Einwendung zusammengestellt - wählen Sie aus! Mehr»
. . . ich bin doch nicht laut!
Pressemitteilung zum Tag gegen Lärm am 20. April 2005
Von: @Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) <2005-04-19>
Am 20. April 2005 findet wieder der internationale "Tag gegen den Lärm" statt. Mehr als 100 Aktionen werden von einer Vielzahl von Verbänden und Organisationen am Tag gegen Lärm durchgeführt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»