KREIS GROSS-GERAU – „Wie man es auch dreht und wendet, es gibt offensichtlich keine Alternativen, den Lärm wirksam zu reduzieren – außer durch die Verringerung der Flugbewegungen.“ Dieses Fazit zieht Landrat Thomas Will hinsichtlich des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel, welcher erneut die Südumfliegung bestätigte: Die von den gegen diese Flugroute klagenden Kommunen vorgelegten Alternativrouten, die in ihren Augen lärmärmer gewesen wären, wurden vom Gericht als nicht praktikabel angesehen.
Als der Flughafen seinerzeit für eine Kapazität von 126 Flugbewegungen pro Stunde ausgebaut wurde, wurden im Planfeststellungsverfahren auch die Flugrouten - so wie die Südumfliegung - festgelegt, mit denen dieser Wert erreichbar sein sollte. Wenn jetzt wegen Sicherheitsaspekten unter Beibehaltung der Südumfliegung lediglich 104 plus zwei Flugbewegungen pro Stunde möglich sind, weil diese Flugroute nicht unabhängig von der Nordwestlandebahn betrieben werden kann, stellt sich die Frage, ob dann nicht auch andere Flugrouten infrage gekommen wären, die die Bevölkerung weniger mit Lärm belastet hätten. Wäre im Planfeststellungsverfahren eine Flugbewegungszahl von „104 plus zwei“ Maßstab gewesen, hätte es vermutlich andere Alternativen gegeben, betont der Landrat.
Auch nach dem Urteil in Kassel bleibt die Frage, ob das Fraport-Ziel mit 126 Flugbewegungen pro Stunde überhaupt fliegbar ist.
„An diesem Beispiel wird erneut deutlich, wie groß das Dilemma ist, das durch einen raumunverträglichen Flughafen inmitten des dicht besiedelten Rhein-Main-Gebietes verursacht wird. Statt den Lärm aktiv zu mindern, wird er allenfalls von A nach B verschoben. Dies ist ein Spiel, bei dem es keine Gewinner, sondern nur Verlierer geben kann“, sagt Thomas Will. Die Anwohner und Anwohnerinnen rund um den Frankfurter Flughafen könnten nie sicher sein, dass sie früher oder später stärker oder neu von Fluglärm betroffen sein werden - wie sich auch am Beispiel der geplanten Verlegung der Flugroute „Amtix kurz“ zeige.
„Wir fordern seit Jahren, dass auch Flugrouten wie alle anderen Verkehrswege mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung planfestgestellt werden, um für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger für Planungssicherheit zu sorgen. Das Verschieben von Lärm bringt in zweifacher Hinsicht Unruhe, denn es gefährdet die Solidarität der Betroffenen und der Kommunen untereinander“, schließt der Landrat seine Stellungnahme.
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