Die Fluglärmkommission soll in Zukunft Vorschläge zur Neufestsetzung von Flugrouten nach einem von ihrem Vorsitzenden Jühe entworfenen 10-Punkte-Konzept bearbeiten. Nach Jühes Ansicht sichert dieses Konzept "eine angemessenen Beteiligung von Betroffenen". Die Vorgehensweise wurde erstmals bei der erneuten Diskussion der TABUM-Flugroute angewendet.
Das 10-Punkte-Konzept:
- Ermittlung der Betroffenheit/der Klagehintergründe durch Anhörung
(mündliche Anhörung, ergänzende schriftliche Stellungnahme) - Auswertung der Anhörung und Erarbeitung eines Alternativenspektrums
- Bitte an DFS, alternative Routenführungen zu erarbeiten, die die Anhörungsergebnisse angemessen berücksichtigen
- Einbeziehung von Vorschlägen zur Routenführung aus den Reihen der Angehörten
- Bewertung und Einengung des Alternativenspektrums
(Vorauswahl von Varianten unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen (z.B. Anbindung an das übergeordnete Streckensystem) - Vertiefende Überprüfung umsetzbarer Routenführungen
- Untersuchung der Lärmwirkungen der verbliebenen Routenvarianten durch die HLUG (welcher Lärm wirkt auf eine wie große Zahl von Menschen ein?)
- Bewertungsbasis: EU-Positionspapier "Elements for a position paper on dose response relationships between transportation noise and annoyance"
- Vorbereitung einer zweiten Anhörung
- Zustellung der verbliebenen Routenvarianten inkl. Untersuchungsergebnisse an die von diesen Varianten betroffenen Kommunen - vertraulich zu behandeln
- Einladung zur zweiten Anhörung, schriftliche Stellungnahme möglich
- Durchführung der zweiten Anhörung
(Anhörung durch die Facharbeitsgruppen der FLK) - Vorbereitung einer Beschlussfassung durch die Kommission
- Sorgfältige Auswertung der Anhörungsergebnisse unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisse zu Startverfahren und Abdrehmöglichkeiten
- Erarbeitung einer umfangreich begründeten Empfehlung für die Kommission, die alle relevanten Aspekte der Anhörung beinhaltet
- Beratung und Beschlussfassung durch die Kommission
- Informieren der Öffentlichkeit, Schritt 1:
- Übermittlung des Beratungsergebnisses an die Angehörten
- Ausführliche Erläuterung der Entscheidungsgründe gegenüber den Anhörungsteilnehmern vor Veröffentlichung des Beratungsergebnisses
- Informieren der Öffentlichkeit, Schritt 2:
Presseinformation Veröffentlichung des Beratungsergebnisses der FLK mit ausführlicher Begründung in einer PM/PK
Unsere Meinung:
Das Verfahren ist zwar ein Fortschritt gegenüber früher, wo die Betroffenen überhaupt nicht Stellung nehmen durften. Von einer "angemessene Beteiligung" kann aber nicht die Rede sein. Die inhaltliche Diskussion und Entscheidung findet weiterhin ohne die Betroffenen (wenn sie nicht zufällig Mitglieder in der Kommission sind) statt - in einem Gremium, dass weder demokratisch gewählt noch ausgewogen besetzt ist. Öffentliche Transparenz gibt es nicht - die eigentlichen Betroffenen, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die den Fluglärm abkriegen, erfahren erst von den Plänen, wenn alles zu spät ist!
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