VGH Kassel: Klage der Stadt Offenbach gegen Endanflug abgewiesen
Pressemitteilung 33/2013 vom 01.10.2013
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2013-10-01>
Der VGH Kassel hat die Klage der Stadt Offenbach gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) abgewiesen.
Pressemitteilung des VGH Kassel Nr. 33/2013 vom 01.10.2013
Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat heute über eine weitere Klage gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main entschieden und die gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) gerichtete Klage der Stadt Offenbach abgewiesen.
Auch mit seinem heutigen Urteil bestätigt der Verwaltungsgerichtshof nochmals seine bisherige Rechtsprechung, der zufolge die An- und Abflugverfahren der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen, dessen Kapazität durch das in einem gesonderten Verfahren zuvor planfestgestellte Vorhaben zum Bau bzw. zum Ausbau eines Flughafens bestimmt wird.
Weiter führt der Gerichtshof zur Begründung seines Urteils im Wesentlichen aus, dass bei der Berücksichtigung der Lärmbelange der Stadt Offenbach durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kein Abwägungs- oder Ermittlungsmangel festzustellen sei. Der Umstand, dass in dem vorangegangenen Planfeststellungsverfahren über den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main keine konkreten Flugverfahren überprüft worden seien, führe für das Verfahren über die Festsetzung des Endanflugs zu keinem gesteigerten Abwägungsanspruch der Stadt Offenbach. Bei dem zuvor durchgeführten Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main einerseits, in dem lediglich eine Grobplanung der An- und Abflüge zugrunde zu legen sei, und bei dem in erster Linie sicherheitsrechtlichen Verfahren für die Festsetzung von An- und Abflugverfahren andererseits handele es sich vielmehr um getrennte Verfahren mit jeweils eigenständigen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Für die Stadt Offenbach sei auch berücksichtigt worden, dass die Lärmbelastungen die Schwelle der Unzumutbarkeit in weiten Teilen des Stadtgebiets überschreiten. Die Festsetzung der Endanflugverfahren infolge der Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn sei aber sachlich deshalb besonders gerechtfertigt, weil sie der sicheren Durchführung unabhängiger Parallelanflüge auf verschiedene Landebahnen dienten und die dabei einzuhaltenden Präzisionsanflugverfahren und die daraus folgenden Vorgaben zu Sicherheitsabständen beachteten. Die von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dazu angestellten Erwägungen, in die auch ein alternatives Verfahren zur Umfliegung der Stadt Offenbach eingestellt worden war, sind nach der Überzeugung des Senats nicht zu beanstanden. Die von der Stadt Offenbach vorgeschlagenen weiteren alternativen Verfahren, wie z.B. eine Anhebung des Gleitwinkels seien zur Verkehrsabwicklung nicht in gleichem Maße geeignet wie das vom Bundesaufsichtsamt festgesetzte und von der Stadt angefochtene Flugverfahren.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 9 C 574/12.T
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»