BVerwG: Mündliche Verhandlung Flughafen Frankfurt am 13. März 2012
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.01.2012
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2012-01-16>
Das Bundesverwaltungsgericht gibt Details zur Verhandlung am 13. März bekannt. Wer zuschauen will, sollte sich rasch anmelden!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am

Dienstag, den 13. März 2012, 10.00 Uhr

über die Revisionsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main mündlich verhandeln. Erforderlichenfalls kann die Verhandlung am 14. März 2012 fortgesetzt werden. Die Entscheidung wird in einem späteren Verkündungstermin ergehen, der am Ende der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben wird.

1. Allgemeine Hinweise

Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt.

Anmeldungen der Zuschauer zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung müssen schriftlich erfolgen. (Medienvertreter beachten hierzu die besonderen Hinweise zu 2.) Anmeldungen der Zuschauer sind zu richten:

per Post an:
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 4. Senat
Postfach 10 08 54
04008 Leipzig

oder per Fax an: 0341 2007-1000

oder per E-Mail an: flughafen-frankfurt@bverwg.bund.de.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift für jede Person anzugeben, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte. Um zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder einer Faxnummer wird gebeten. Pro Absender können maximal fünf Personen angemeldet werden.

Die Reservierung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldungen, die berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Zusage.

Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.

Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind daher auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten kann die Nutzung im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten keine Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen in erster Linie in den öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. Es wird dennoch empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

2. Besondere Hinweise für Medienvertreter

Akkreditierungen

Für Vertreter der Medien stehen auf der Empore des Großen Sitzungssaals 20 Sitzplätze zur Verfügung.

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 8. März 2012, 12.00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle zu akkreditieren (E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Verspätet eingehende Akkreditierungswünsche können nur Berücksichtigung finden, sofern das Platzkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung möglich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen

Gemäß der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.

Für diese Aufnahmen gilt eine "Pool-Regelung": Es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils zwei Kameras zugelassen. Ferner werden sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung der Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen. Die Pool-Mitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.

Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 8. März 2012, 12.00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen. Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

Aufenthaltsraum

Den Medienvertretern steht ein Aufenthaltsraum mit einem Festnetzanschluss, aber ohne Internetanschluss, zur Verfügung.

Ergänzungen zum Inhalt der Verhandlung in der Pressemitteilung des BVerwG vom 26.10.2011.

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