BVerwG: Rechtswidrigkeit der "Südumfliegung" am Flughafen Frankfurt Main wieder offen
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2015-12-10>
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur "Südumfliegung" am Flughafen Frankfurt aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Pressemitteilung Nr. 101/2015 des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2015
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur „Südumfliegung“ am Flughafen Frankfurt Main aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Festlegung von Abflugstrecken (Flugrouten) von den Start- und Landebahnen Center und Süd des Flughafens Frankfurt Main, auf denen bei Westbetrieb startende Flugzeuge mit Zielen im Norden und Nordwesten zunächst nach Süden geführt werden. Die Kläger, eine Stadt und sieben Gemeinden in Hessen bzw. Rheinland-Pfalz sowie fünf Privatpersonen, haben beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Flugroutenfestlegung erstritten. Der Verwaltungsgerichtshof hat beanstandet, dass die Flugrouten auf die Bewältigung von 126 Flugbewegungen je Stunde ausgerichtet seien, obwohl aus technischen Gründen nur maximal 96 bis 98 Flugbewegungen pro Stunde abgewickelt werden könnten. In dieser Fehleinschätzung des Bedarfs liege ein Abwägungsfehler, den die Kläger rügen könnten, weil mit den ausgewählten Flugrouten eine sichere und flüssige Abwicklung von 126 stündlichen Flugbewegungen nicht erreichbar sei und es deshalb an einem sachlichen Grund für die mit der Festlegung der gewählten Flugstrecken verbundene Lärmbelastung der Kläger fehle.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Nach seiner Ansicht ist die Festlegung der Flugverfahren nur rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten, wenn sich zur Bewältigung von bis zu 98 Flugbewegungen je Stunde unter Lärmschutzgesichtspunkten eine andere, die Kläger nicht oder weniger belastende Flugroute als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt, ohne zur Wahrung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse weniger geeignet zu sein. Ob es eine solche Route gibt, muss der Verwaltungsgerichtshof klären.
BVerwG 4 C 15.14 - Urteil vom 10. Dezember 2015
Vorinstanz:
VGH Kassel 9 C 323/12.T - Urteil vom 03. September 2013
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»