VGH Kassel stoppt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
Von: @cf <2011-10-14>
Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn gibt es am Frankfurter Flughafen vorläufig ein Nachtflugverbot von 23-5 Uhr. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof gestern überraschend beschlossen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gestern überraschend entschieden, dass es ab Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober 2011 am Frankfurter Flughafen keine Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr geben darf. Das Gericht gab damit den Eilanträgen von Bürgern aus Offenbach und Rüsselsheim statt. Das Nachtflugverbot gilt bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtflugregelung. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich. Wenn die neue Landebahn wie geplant in Betrieb gehen soll, müssen die Flugpläne kurzfristig umgestellt werden.

Hintergrund

Die hessische Landesregierung hat bis zum Jahr 2008 ein Nachtflugverbot als Gegenleistung für den Ausbau des Flughafens versprochen, ist dann aber davon abgerückt. In ihrem Planfeststellungsbeschluss hat sie 17 planmäßige Flüge in der "Mediationsnacht" (23 und 5 Uhr) zugelassen. Der VGH Kassel hat in 2009 den Ausbau des Flughafens genehmigt, aber die Zahl der Nachtflüge als zu hoch beanstandet und der Landesregierung aufgegeben, die Nachtflugregelung im Zuge einer Planergänzung zu korrigieren. Diese tat aber nichts dergleichen. Statt dessen legte sie gegen die Entscheidung des VGH Kassel Revision ein. Für den Winterflugplan 2011, mit dem die neue Landebahn in Betrieb gehen soll, genehmigte das Wirtschaftsministerium genau die 17 Nachtflüge, die sie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen hatte - obwohl der VGH Kassel diesen speziellen Teil des Planfeststellungsbeschlusses als rechtswidrig eingestuft hatte und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revisionsanträge noch nicht vorliegt.

Die Landesregierung war sich ihrer Sache offenbar sehr sicher. Die seit Monaten anhaltenden Proteste von Kommunen, Bürgerinitiativen, der Opposition im Landtag und des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Zulassung der Nachtflüge waren bei Minister Posch wirkungslos abgeprallt. Die naheliegende Forderung, die umstrittenen Nachtflüge bis zur endgültigen rechtlichen Klärung auszusetzen, wurde scharf zurückgewiesen, offizielle Anträge wurden abgelehnt ( mehr ...). Die Initiative Zukunft Rhein-Main, die einen entsprechenden Antrag beim Ministerium gestellt hatte, wurde sogar mit hohen Verfahrenskosten bedroht ( mehr ...). Noch vor wenigen Tagen hatte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium im Landtag verkündet, die Bürger sollten sich über die 17 Nachtflüge freuen, schließlich seien das deutlich weniger als jetzt!

Dass Privatkläger im September beim VGH Kassel Eilanträge gegen die Zulassung der Nachtflüge eingereicht hatten, beunruhigte offenbar weder die Regierung in Wiesbaden, noch Fraport oder die Luftverkehrsgesellschaften. Doch jetzt kam es anders. Die Kasseler Richter haben überraschend deutlich gemacht, dass sie es mit ihrer Ablehnung der Nachtflugregelung sehr ernst meinen, und haben die Landesregierung in die Schranken gewiesen. Die Mainzer Umweltdezernentin Eder kommentiert treffend: "Hochmut kommt vor dem Fall".

Erste Reaktionen

Die Betroffenen

Bei den Kommunen gab es Freude und Genugtuung über den Kasseler Beschluss. Auch wenn die Nachtflüge erst einmal nur vorläufig gestoppt sind, sieht man doch einen deutlichem Fortschritt auf dem Weg zu einem dauerhaften Nachtflugverbot. So sprach der Kreis Groß-Gerau von einem Punktsieg für die Region, der vielen Menschen ein wenig mehr Nachtruhe bescheren werde. Das Vertrauen in die Rechtsprechung werde durch das aktuelle Kasseler Urteil gefestigt, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Astheimer. Die Mainzer Umweltdezernentin Eder sieht in dem Urteil einen "großartigen Erfolg für die Region" und freut sich besonders, dass es Minister Posch nicht gelungen sei, die unliebsame Entscheidung des obersten hessischen Verwaltungsgerichts schlicht zu ignorieren: "Die Entscheidung erfreut mich in hohem Maße, denn sie beendet den unsäglichen und inakzeptablen Irrflug Poschs in dieser Frage mit einer deftigen Bruchlandung". Der Offenbacher Flughafendezernent Weiß sprach von einem guten Tag für Offenbach und die Region, und empfahl Fraport, die Inbetriebnahme der Landebahn bis zur Leipziger Entscheidung zurückzustellen. Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Bei den Initiativen freute man sich über das vorläufige Nachtflugverbot. Der BUND begrüßte die Entscheidung des VGH Kassel Verwaltungsgerichtshofes in Kassel und forderte die Landesregierung erneut auf, ihre Haltung zum Nachtflugverbot grundsätzlich zu überdenken . Die IGF meinte, die Landesregierung habe "eine schallende Ohrfeige für ihre Lügenmärchen in Sachen Nachtflugverbot einstecken müssen", und forderte, die neue Landebahn bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht in Betrieb zu nehmen.

Die Landespolitik

Die hessische Landesregierung gab sich wortkarg. Staatssekretär Saebisch sagte, das Land Hessen werde die Entscheidung des VGH Kassel, ein vorläufiges Nachtflugverbot anzuordnen, respektieren. Der Richterspruch bestätige das Wirtschaftsministerium in seiner Entscheidung, wegen der Nachtflüge das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Nur so könne eine rechtssichere Lösung für die Region geschaffen werden.

Die Opposition im hessischen Landtag sieht sich in ihrer Kritik an der Handhabung des Nachtflugverbots durch die hessische Landesregierung bestätigt. Der SPD-Vorsitzende Schäfer-Gümbel sagte, der VGH habe den Wortbruch der Landesregierung endlich gestoppt, das Urteil sei ein "später Sieg für das Mediationsverfahren". Er machte die Landesregierung auch für den wirtschaftlichen Schaden verantwortlich, der jetzt den Fluggesellschaften entstehe, weil man keine Alternativplanung ohne Nachtflüge gehabt habe. Die Grünen sprachen von einer "schallenden Ohrfeige" für die schwarz-gelbe Koalition und forderten die Landesregierung auf, die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zurückzunehmen. Die LINKE meinte, die Landesregierung habe ein weiteres Mal "eine schwere juristische Niederlage für ihre Lügenpolitik in Sachen Nachtflugverbot einstecken müssen" und wiederholte ihre Forderung, die Inbetriebnahme der neuen Nordwestlandebahn am 21. Oktober auszusetzen.

Die Regierungsparteien verteidigten ihr Vorgehen beim Nachtflugverbot. Für die CDU sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Arnold, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht sei "der schnellste Weg zu Rechtsfrieden und einer rechtlich gesicherten Nachtruhe". Die Opposition belüge die Menschen in der Region, wenn sie Entscheidung des VGH Kassel als endgültig darstellte.

Fraport und Fluggesellschaften

Nicht begeistert zeigten sich erwartungsgemäß Fraport und die Luftverkehrsgesellschaften von der überraschenden Kehrtwende bei den Nachtflügen. Ein Sprecher von Fraport erklärte, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und werde sie natürlich befolgen. Der Flughafenbetreiber erwartet aber eine "äußerst schwierige Situation" für alle Beteiligten, vor allem für die Fluggesellschaften, weil die Zeitspanne für die notwendige Umstellung des Flugplans bis zum 30. Oktober (dann beginnt der Winterflugplan offiziell) äußerst knapp sei. Lufthansa Cargo, die 11 von den 14 fest eingeplanten Nachtflügen für sich beanspruchen wollte, befürchtet große Einbußen im Weihnachsgeschäft. Die geplanten Flüge seien international bereits fest koordiniert gewesen. Man prüfe jetzt, welche Flüge verschoben werden könnten und welche gestrichen werden müssen (siehe Pressemitteilung der Lufthansa ). Condor bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "eine Katastrophe für die Luftverkehrswirtschaft". Condor hoffe nun auf Hilfe aus dem Bundesverkehrsministerium und darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht sich gegen ein Nachtflugverbot entscheiden wird. Auch andere Vertreter der Luftfahrtindustrie beklagenten sich heftig, z.B. der Verband der Airline BARIG.

Insgesamt sind nach Auskunft von Fraport während der gesamten Dauer des Winterflugplans 1594 Nachtflüge von Lufthansa Cargo, 315 anderer Frachtfluggesellschaften und 285 Flüge von TUI und Condor betroffen.

Am Rande ...

Und noch ein alter Bekannter hat sich zum Beschluss des VGH geäußert: der ehemalige Vorsitzende des Regionalen Dialogforums, Prof. Wörner. Wie in der FAZ zu lesen ist, forderte Wörner, unabhängig von der jüngsten juristischen Entwicklung müsse die Politik "die aus der Mediation zum Flughafenausbau erwachsenen Verpflichtungen einschließlich des Nachtflugverbots "eins zu eins übernehmen". Sonst nehme das Vertrauen in solche partizipativen Verfahren Schaden. Stimmt genau. Nur - war es nicht Prof. Wörner, der ab Juni 2007 (siehe diese Pressemitteilung) gefordert hatte, das Nachtflugverbot durch "Ausnahmen rechtssicher zu machen" und dadurch letztlich die Landesregierung auf entsprechende Ideen gebracht haben könnte?

Weitere Berichte

Bei hr online findet man einen umfangreichen Bericht über die Nachtflugentscheidung und einige Videos. Interessant ist auch (für Leser mit starken Nerven) die Sammlung von "Leserbriefen" zur VGH-Entscheidung, in denen jede Menge an Ausbau- und Nachtflug-Befürwortern nun den Untergang des Abendlandes beschwören. Man kann hier ohne Registrierung schnell seine Meinung sagen.

(Wird noch ergänzt, wenn weitere interessante Informationen bekannt werden.)


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Nachtflugverbot Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Gerichtsurteile Bundesverwaltungsgericht Eilverfahren

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