Die Kläger aus Offenbach hatten vor dem VGH Kassel beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss insoweit wieder herzustellen, als dass dort planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt worden waren. Die Kläger argumentierten, dass in dem Urteil des VGH Kassel die Rechtswidrigkeit dieser Regelung im PFB festgestellt worden sei.
Die Kläger gehören einer Klagegemeinschaft an, die durch das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL) unterstützt wird. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden für diese Kläger vom VGH Kassel im Hauptsacheverfahren ruhend gestellt und werden erst wieder aufgerufen, wenn das Bundesverwaltungsgericht abschließend über die Revisionen entschiedenen hat.
Nachdem bekannt geworden war, dass auch nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn nachts geflogen werden soll, prüfte die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, ob diese Nachtflüge verhindert werden könnten. RA Tobias Kroll aus der beauftragten Kanzlei stellte am 07.09.2011 ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, insoweit als die Nachflüge von 23 bis 5 Uhr nicht stattfinden dürfen. "Mit dem nun vorliegenden gerichtlichen Beschluss ist klargestellt, dass der VGH Kassel sein Urteil im Ausbauverfahren sehr ernst nimmt und den Ausbau des Flughafens nur als rechtens anerkennt, wenn nachts nicht geflogen wird"“, so RA Tobias Kroll nach Zugang der Entscheidung.
Das Gericht bekräftigt nochmals das in den Musterverfahren ergangene Urteil vom 21.08.2009 und damit letztendlich auch das Mediationsergebnis. An der Entscheidung, dass die Nachtflüge gegen das Abwägungsgebot verstoßen und der PFB insoweit aufgehoben worden sei, halte der Senat fest. Die Entscheidung sei auf verschiedene, selbständig tragende Erwägungen gestützt. Da die Kläger durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich betroffen seien, werden sie durch die Zulassung dieser Flüge auch in ihren Rechten verletzt, so dass ihre Klagen in diesem Umfang Erfolg hätten. Aus diesem Grund überwiege das Aussetzungsinteresse das Interesse am Vollzug.
Die Fraport AG und insbesondere das Land Hessen sind durch diesen Beschluss des Gerichts – für sie sicherlich schmerzlich – an das Versprechen der Politik "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" erinnert worden. Diese Zusage wurde gebrochen und ist nunmehr zwangsweise wieder hergestellt worden, führte Hartmut Wagner, der 2. Vorsitzende des IAGL, aus.
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Pressemitteilung vom 13.06.2011