OB Beutel und Umweltdezernentin Eder: „Hessischer Verkehrsminister bleibt Kurs treu: Jegliche Entscheidung im Zweifel für Fraport - und gegen die Bürger“
Hessisches Verkehrsministerium lehnt beantragte Aussetzung des Planfeststellungsbeschlusses in Sachen Nachtflugverbot ab
Die Stadt Mainz hatte den hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch mit Schreiben vom 30. Mai 2011 aufgefordert, nach der zu erwartenden Inbetriebnahme der neu gebauten Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot für den gesamten Frankfurter Flughafen zu erlassen. Diese Aufforderung gründete darauf, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulassung von Nachtflügen am Frankfurter Flughafen natürlich auch in der Zwischenzeit „nach der Inbetriebnahme der Ladebahn Nordwest auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt am Main an allen Wochentagen in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden dürfen“ und der Flugkoordinator darauf hinzuweisen sei, für diese Zeit keine Slots zuzuweisen. Gleichlautende Anträge hatten die in der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ zusammengeschlossen Kommunen ebenfalls beim Verkehrsministerium eingereicht.
Die Stadt Mainz begründete ihre Forderung damit, dass die Landebahn nach Fraport-Planungen am 21. Oktober 2011 in Betrieb gehen soll. „Es ist bekannt, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Nachtflügen frühestens Anfang 2012 zu rechnen sein wird“, schildert Oberbürgermeister Jens Beutel das präventive Vorgehen der Stadt Mainz sowie der ZRM-Kommunen. Beutel: „Die klare Stossrichtung aus rechtlicher Warte hätte eigentlich nur lauten dürfen, dass in der Zwischenzeit das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) für notwendig erachtete Verbot von Nachtflügen mit einer einstweiligen Anordnung zu verfügen, bis das BVerwG-Urteil ergeht. Diese sich nach dem Richtspruch des hessischen Verwaltungsgerichtes aufdrängende Vorgehensweise sieht Verkehrsminister Posch erneut anders und bleibt damit seinem bekannten Kurs treu: Jegliche Entscheidung fällt im Zweifel zugunsten der Fraport - und gegen das Bürgerinteresse.“
Der VGH Kassel hatte im August 2009 entschieden, dass die im Planfeststellungsbeschluss für die Landebahn vorgesehene Zahl von bis zu 17 nächtlichen An- und Abflügen mit dem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren sei. Der VGH hatte das Land Hessen daher aufgefordert, im Rahmen eines sogenannten „Planergänzungsverfahrens“ die Vorgabe des Landesentwicklungsplans für ein generelles Verbot von Flügen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angemessen zu berücksichtigen.
Gegen dieses Urteil hat das Land Hessen beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.
Die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder: „Die Vorgaben des VGH könnten eindeutiger kaum sein, daher ist die nun ergangene Entscheidung des Verkehrsministeriums einmal mehr ein Kotau vor der Fraport – und eine schallende Ohrfeige für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Region, auch auf hessischer Seite.“ Das Land Hessen, so Eder, habe stets betont, mit seiner eigens beantragten Revision gegen das VGH-Urteil lediglich „Rechtssicherheit schaffen“ und nicht etwa eine bestimmte Zahl von Nachtflügen durchsetzen zu wollen. „Daher wäre ein vorläufiges Nachtflugverbot bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dringend geboten gewesen. Es beschleicht den Betrachter aber eher der Eindruck, dass das Verkehrsministerium weiterhin hilfreiche Handreichungen an die Fraport umsetzt. Der lärmgeplagte Bürger bleibt erneut auf der Strecke. “
Die Stadt Mainz prüft daher weitere juristische Schritte. Beutel und Eder übereinstimmend: „Die Entscheidung aus Hessen kann so nicht hingenommen werden.“
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