Die Menschen im Umland des Frankfurter Flughafens können sich ab dem 21. Oktober auf eine nachtflugfreie Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr freuen. Die Hessische Landesregierung hat durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine schallende Ohrfeige für ihre Lügenmärchen in Sachen Nachtflugverbot einstecken müssen.
Wer über Jahre hinweg die Bürger und Bürgerinnen täuscht, ein Nachtflugverbot verspricht, aber damit Akzeptanz für den Flughafenausbau schaffen will, der bekommt irgendwann dafür die Quittung präsentiert. Bereits zum zweiten Mal hat der VGH den Planfeststellungsbeschluss gerügt und die vorgesehenen 17 planmäßigen Flüge in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr untersagt.
Dass es bis auf weiteres keine Nachtflüge am Frankfurter Flughafen geben wird, dafür haben die Bürgerinitiativen gegen die Flughafenerweiterung, viele Städte, Gemeinden, Kreise und Umweltverbände viele Jahre gekämpft.
Die Grenzen der Belastbarkeit rund um den Frankfurter Flughafen sind längst erreicht, die Lebensqualität bleibt auf der Strecke. "Die Hessische Landesregierung muss jetzt sofort ihre Revision gegen das Nachtflugverbot beim BVG in Leipzig zurückziehen", fordert Dirk Treber. "Die für den 21. Oktober 2011 vorgesehene Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest ist bis zur endgültigen Entscheidung in Leipzig über die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu untersagen."
"Das gestern ergangene Urteil bestärkt die Position der Bürgerinitiativen, der Umweltverbände und verschiedener Städte und Gemeinden, dass erst alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sowie die neuen Flugrouten entschieden sein müssen, bevor die Nordwestlandebahn in Betrieb gehen darf. Die Flugrouten müssen auf Lärmschutz und Sicherheit ausgerichtet werden und nicht auf die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens, der Lufthansa und der Logistikbranche," stellt Dirk Treber abschließend fest.