Rüsselsheim/Freiburg, 11.10.2011
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) hat mit Beschluss vom 10.11.2011 die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 insoweit angeordnet, als dieser planmäßige Flüge in der Zeit von 23.00 h bis 5.00 h zulässt. Dies bedeutet, dass ab Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am 21.10.2011 in diesem Zeitraum (Mediationsnacht) keinerlei planmäßiger Flugbetrieb abgewickelt werden darf.
Die Entscheidung des HessVGH erging auf einen Eilantrag einer Privatklägerin aus Rüsselsheim, die vom Verein LAERM e.V. unterstützt wird. Die Klägerin hatte bereits Anfang 2008 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Diesen Eilantrag hatte der HessVGH mit Beschluss vom 15.01.2009 ebenso abgelehnt wie die Eilanträge aller anderen privaten und kommunalen Kläger. Dabei stand damals die Frage eines Baustopps im Vordergrund, so dass die Rechtmäßigkeit der Nachtflugregelung noch nicht abschließend geprüft wurde. Den erneuten Eilantrag nahm der HessVGH jetzt zum Anlass, seine Entscheidung vom 15.01.2009 abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich des Flugbetriebs in der Mediationsnacht anzuordnen. Damit bestätigte der HessVGH ausdrücklich sein Urteil vom 21.08.2009, in dem er die Zulassung von 17 planmäßigen Flugbewegungen zwischen 23.00 h und 5.00 h als rechtswidrig beanstandet hatte.
„Die Hessische Landesregierung meinte, sie könne die Entscheidung des obersten hessischen Verwaltungsgerichts einfach ignorieren und den Nachtflugbetrieb am Frankfurter Flughafen einfach durchpeitschen. Dafür hat sie mit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jetzt die Quittung bekommen“, äußerte Dieter Unkrich, der erste Vorsitzende des Vereins LAERM, nach Bekanntwerden des Beschlusses. Er sieht in dem Beschluss einen Erfolg des unbeirrten Einsatzes gegen den Flughafenausbau: „Ab dem 21.10.2011 können die Menschen in der Rhein-Main-Region wenigstens für sechs Stunden ruhig schlafen. Damit wird ein langjähriges politisches Versprechen endlich eingelöst. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung hierzu erst gerichtlich gezwungen werden musste.“
Der Beschluss des HessVGH ist nicht mehr anfechtbar und gilt zunächst zeitlich unbegrenzt. „Das Klageverfahren der Privatklägerin, deren Eilantrag heute erfolgreich war, wurde vom HessVGH bis zum Abschluss der Musterverfahren ausgesetzt. Ein abschließendes Urteil in diesem Verfahren liegt also in weiter Ferne. Bis dahin gilt die heutige Entscheidung und ist planmäßiger Flugbetrieb in der Mediationsnacht also unzulässig“, erläuterte Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber aus der Freiburger Kanzlei Schotten Fridrich Bannasch Rechtsanwälte, die das Eilverfahren beim HessVGH für den Verein LAERM und die Stadt Rüsselsheim geführt hat.