Klagen von Kommunen und Einwohnern abgewiesen
Festlegung der sog. Südumfliegung rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 03/2019 des VGH Kassel
Von: @Pressestelle VGH Kassel <2019-02-14>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte heute erneut über Klagen von Städten und Gemeinden in Südhessen und Rheinhessen sowie von Einwohnern dieser Kommunen zu entscheiden, die von der Festlegung der sogenannten „Südumfliegung“, also einem Abflugverfahren von den Startbahnen 25C und 25L des Frankfurter Flughafens (Betriebsrichtung Westen) betroffen sind.
Nach der Aufhebung des ersten diesbezüglichen Urteils des 9. Senats und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht begehren die Kläger weiterhin die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Festlegung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass sich die Kläger zwar nicht darauf berufen können, dass mit der festgelegten Streckenführung der Südumfliegung auch die dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens zugrunde gelegte maximal zu erwartende Kapazität abgewickelt werden könne. Es sei aber zu prüfen, ob angesichts der bisher geringeren Menge an abzuwickelndem Verkehr, die 2013 bei 98 Flugbewegungen pro Stunde lag, alternative Streckenführungen als eindeutig vorzugswürdig anzusehen seien, etwa weil sie zu geringeren Lärmbetroffenheiten bei den Klägern führen oder diese gar ausschließen, dabei aber die unabdingbaren Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Nach diesen Grundsätzen und den seit Zurückverweisung vorgelegten Berechnungen und weiteren Erkenntnissen hat sich die Festlegung der Südumfliegung nach Auffassung des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als rechtmäßig erwiesen, da sich keine andere Alternative als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt. Die übrigen Streckenführungen, und zwar sowohl die weiteren schon der Abwägung der Beklagten im Jahr 2011 zugrunde gelegten sowie die von den Klägern aufgezeigten, führen entweder zu deutlich höheren Lärmbelastungen, höheren Zahlen der Betroffenen oder lediglich zu Verschiebungen der Lärmbetroffenheiten, teilweise auch zu Lasten eines Teiles der Kläger, sie weisen außerdem flugbetriebliche Nachteile auf. Zwar ist die von der Beklagten weiterhin angestrebte Unabhängigkeit der Südumfliegung von der ebenfalls nach Süden führenden Startbahn 18 für eine Zwischenlösung mit geringerem Verkehr unbeachtlich, gleichwohl verbietet sich eine Verschiebung der Streckenführung nach Osten zur Überzeugung des Senats aus flugbetrieblichen Gründen, weil sich dann die aus Sicherheitsgründen einzuhaltenden Betriebsbereiche überlappen mit der Folge, dass Staffelungsabstände vergrößert werden müssen und die Sicherheit aufgrund der größeren Komplexität des Start- und Abfluggeschehens abnehmen würde. Eine zusätzliche Inanspruchnahme der bisherigen Abflugstrecken direkt nach Westen hätte dagegen eine Zunahme der schon jetzt hoch belasteten Lärmbetroffenen im Westen des Flughafens zur Folge, sodass auch dieses Szenario zur Überzeugung des Senats von der Beklagten zu Recht ausgeschieden wurde.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten das Rechtsmittel der (vom Senat zugelassenen) Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 9 C 651/16.T
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»