VGH Kassel: Plan­fest­stel­lungs­be­schluss noch nicht rechts­kräf­tig
Von: @[cf] <2014-03-09>
Der VGH Kassel hat bestätigt, dass der Planfest­stellungs­beschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wegen zahlreicher noch offener Verfahren noch nicht rechts­kräftig ist.

Der VGH Kassel hat in seinem jährlichen Pressegespräch einen Überblick über seine Tätigkeit gegeben. Dabei ging man explizit auf die Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens ein. Das Gericht bestätigte in seinen Ausführungen explizit, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wegen der vielen noch offenen Verfahren nicht rechtskräftig ist.

Noch etwa 60 Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss, die mit Blick auf die vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelten Musterklagen ausgesetzt worden sind, sind noch offen. Die Verfahrensbeteiligten der ruhenden Verfahren wurden vom VGH zu der Frage angehört, ob die Verfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden werden können. Einen Termin zur Fortsetzung der Verfahren (ob mit oder ohne mündliche Verhandlung) gibt es noch nicht.

Verschiedene Kläger haben für die Wiederaufnahme der Verfahren neue Gesichtspunkte geltend gemacht. So wenden sich einige Kläger gegen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes durch die Planänderungsbeschlüsse des hessischen Verkehrsministeriums. Besonders Raunheim und Flörsheim machen die Gefährdung durch Wirbelschleppen geltend und halten sowohl die Gegenmaßnahmen (Dachziegelklammerung) als auch Festlegung der Bereiche für unzureichend. Andere Kläger wenden sich gegen den Bau des Terminals 3, das sie für überflüssig halten. Auch neue Erkenntnisse in der Lärmwirkungsforschung bzw. bezüglich der Schadstoffemissionen werden geltend gemacht.

Ein neues Verfahren ist gegen das Verfahren zur Festsetzung der Betriebsrichtung beim VGH eingegangen. Auch mehrere Verfahren gegen die Festlegung der Lärmschutzbereiche sind noch offen, eines könnte noch in diesem Jahr verhandelt werden.

Das Gericht geht davon aus, dass es noch mehrere Jahre mit dem Flughafenausbau beschäftigt sein wird. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass wegen der noch offenen Verfahren der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens "noch nicht bestandskräftig ist".

Im Jahr 2014 liegen auch noch zwei Verfahren zu den An- und Abflugverfahren an. Am 6. Mai soll die Klage eines Ehepaares aus Fechenheim verhandelt werden, das den unzumutbaren Fluglärm durch zu frühes Eindrehen der Flugzeuge angreift (AZ 9 C 1889/12.T). Auch noch im zweiten Quartal soll die Klage der Stadt Rödermark gegen die An- und Abflugverfahren am Flughafen Egelsnach verhandelt werden. Die Stadt macht geltend, dass bei der Betrachtung der Lärmwirkung auch der von An- und Abflügen vom Flughafen Frankfurt verursachte Lärm mit berücksichtigt werden muss (AZ Aktenzeichen: 9 C 2269/12.T).

Den gesamten Text der Presseerklärung des VGH Kassel findet man HIER. Um den Planfeststellungsbeschluss geht es dabei ab Seite 3. Die Verfahren zu An- und Abflügen werden auf Seite 19/20 erwähnt. Auch die weiteren Ausführungen des Gerichts zu seiner Arbeit und die Einschätzung der Rechtslage sind durchaus interessant. Zunehmender Einfluss des EU-Rechts und wachsende fachliche Komplexität von Sachfragen machen die Verfahren immer aufwendiger. An Arbeit mangelt es den Richtern nicht: im vergangenen Jahr sind beim VGH Kassel 1713 neue Verfahren eingegangen, was einer Steigerung von über 15% entspricht.

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Klagen gegen Flughafenausbau Gerichtsurteile Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens

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