VGH Kassel lehnt weitere Klagen gegen den Flughafenausbau ab
Von: @cf <2016-02-08>
Der VGH Kassel hat in den letzten 2 Monaten weitere noch offene Klagen gegen den Flughafen­ausbau abgelehnt. Die Begründungen sind jetzt im Internet verfügbar

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der VGH Kassel in den vergangenen 2 Monaten (ohne mündliche Verhandlung) weitere noch offene Klagen gegen den Flughafenausbau ganz oder teilweise abgelehnt. Die Ablehnung betrifft sowohl die geforderte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses als auch klagespezifische spezielle Forderungen, wie Ausweitung des Nachtflugverbotes, Lärmgrenzen, Erweiterung des passiven Schallschutzes, Flugrouten und Betriebsbeschränkungen. Offen gelassen bis zur Schlussentscheidung wurden lediglich Fragen, die nicht in den Musterklagen behandelt wurden, weil sie auf späteren Planergänzungen beruhen. Dazu gehört z.B. die Betriebsregelung in den Nacht-Randstunden.

Ergänzung 10.03.2016: Langsam werden die Entscheidungen zu den noch offenen Fragen bzw. die endgültigen Entscheidungen auch bekannt; sie werden (sobald wir sie entdecken) bei den betreffenden Verfahren nachgetragen.

Das Hauptargument bei der Ablehnung ist meist, dass die Fälle der Kläger sich nicht von den in den Musterklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelten Fällen unterscheiden ("keine rechtlichen oder tatsächliche Besonderheiten") und somit erledigt sind. Auch bei den nachträglich vorgebrachten Argumenten wegen neu aufgetauchten Tatsachen wurde fast alles abgelehnt. So geht das Gericht z.B. davon aus, dass einzelne neue Studien auf dem Gebiet der Lärmwirkungsforschung (wie die NORAH-Studie) nicht ausreichen, um die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes in Frage zu stellen. Auch die nicht eingetroffenen Prognosen von Fraport sind kein Argument. Es genügt, wenn die Prognosen nach zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Maßstäben sachgerecht erstellt wurden. Wenn sie später nicht eintreffen, hat das keine Auswirkung auf die Abwägung. Auch das Urteil zur Südumfliegung (das zum Zeitpunkt der Entscheidungen des VGH noch gültig war) spielt keine Rolle, da das Lärmschutzkonzept aus dem Planfeststellungsbeschluss deshalb nicht ungültig wird.

Die schriftlichen Begründungen zu den Beschlüssen, soweit schon im Internet veröffentlicht, sind hier zusammengestellt. Die Liste wird bei Vorliegen neuer Informationen entsprechend ergänzt.

Insgesamt verfestigt sich nach den vorliegenden Urteilen der Eindruck, dass auf dem Klagewege nicht mehr all zu viel zu holen sein dürfte und der Planfeststellungsbeschluss Bestand haben wird. Um die Situation der Betroffenen auf dem Rechtsweg nachhaltig zu verbessern, muss wohl zuerst die gesetzliche Grundlage (Luftverkehrsgesetz, Fluglärmgesetz) geändert werden. Gelegenheit wäre dazu im nächsten Jahr, dann steht eine Evaluierung des Fluglärmgesetzes an.

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