Mainz klagt gegen Planfeststellungsbeschluss
Auch Mainzer Klage muss verhandelt werden! (PM vom 30.07.2008)
Von: @Stadt Mainz <2008-07-30>
Die Landeshauptstadt Mainz appelliert an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, den Verlockungen der Verfahrensvereinfachung nicht zu erliegen: "Alle Kläger müssen vor Gericht gehört werden".

Neben vielen anderen Bürgern, Unternehmen und Kommunen hat die Landeshauptstadt Mainz Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main erhoben. Umweltdezernent Wolfgang Reichel: "Die Landeshauptstadt Mainz appelliert an den entscheidenden Senat, seine Verantwortung als einziges Tatsachengericht zu erkennen und den Verlockungen der Verfahrensvereinfachung nicht zu erliegen. Denn alle Klägerinnen und Kläger müssen als mündige Bürgern und Kommune die Möglichkeit haben, um ihre Rechte in mündlicher Verhandlung vor dem Gericht zu kämpfen."

Nach dem Willen des Gesetzes entscheiden nicht die einfachen Verwaltungsgerichte über ein Vorhaben von solcher Bedeutung. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes Hessen, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel, ist bereits in erster Instanz berufen, über die Klagen gegen den Flughafenausbau zu entscheiden. So kommt es, dass für den Rechtsstreit um den Flughafenausbau insgesamt nur zwei Instanzen zur Verfügung stehen. Gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hilft nur die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist allerdings auf Rechtsfragen beschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht ermittelt grundsätzlich keine Sachverhalte; es erhebt keine Beweise. Das Bundesverwaltungsgericht ist vielmehr an die Feststellung der Tatsachen durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gebunden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein ermittelt den Sachverhalt in der Auseinandersetzung um den Flughafenausbau. Nur er stellt die Tatsachen fest, die der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden. Als alleinige Tatsacheninstanz trägt der Verwaltungsgerichtshof die zentrale Verantwortung, die Wahrheit herauszufinden.

Zwar gewährt das Verwaltungsprozessrecht für Massenverfahren dem Gericht die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Verfahren einige wenige als Musterverfahren herauszupicken und die übrigen Verfahren nach Rechtskraft der Musterurteile ohne mündliche Verhandlung und ohne eigenständige Sachverhaltsermittlung durch schlichten und kurzen Beschluss zu entscheiden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits seine Absicht bekundet, im Streit um den Flughafenausbau von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Gericht will unter den Verfahren der 31 klagenden Kommunen und der rund 230 weiteren Kläger und Klägerinnen einige wenige Musterverfahren heraussuchen und zur Entscheidung führen, während die übrigen Verfahren bis zur Rechtskraft der Musterurteile ausgesetzt werden. Damit werden aller Voraussicht nach die ausgesetzten Verfahren erst dann wieder aufgenommen, wenn der Kelsterbacher Wald abgeholzt und der Bau der neuen Landebahn weit fortgeschritten ist. Lokale Besonderheiten, wie die Tatsache das in Mainz-Lerchenberg höhere Lärmpegel wie in Raunheim gemessen werden, scheinen dem Gericht nicht bekannt zu sein. Die Wahrheit und der Rechtsschutz für die ausgesetzten Verfahren blieben auf der Strecke.


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