Mainz klagt gegen Planfeststellungsbeschluss
Auch Mainzer Klage muss verhandelt werden! (PM vom 30.07.2008)
Von: @Stadt Mainz <2008-07-30>
Die Landeshauptstadt Mainz appelliert an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, den Verlockungen der Verfahrensvereinfachung nicht zu erliegen: "Alle Kläger müssen vor Gericht gehört werden".
Neben vielen anderen Bürgern, Unternehmen und Kommunen hat die Landeshauptstadt Mainz Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main erhoben. Umweltdezernent Wolfgang Reichel: "Die Landeshauptstadt Mainz appelliert an den entscheidenden Senat, seine Verantwortung als einziges Tatsachengericht zu erkennen und den Verlockungen der Verfahrensvereinfachung nicht zu erliegen. Denn alle Klägerinnen und Kläger müssen als mündige Bürgern und Kommune die Möglichkeit haben, um ihre Rechte in mündlicher Verhandlung vor dem Gericht zu kämpfen."
Nach dem Willen des Gesetzes entscheiden nicht die einfachen Verwaltungsgerichte über ein Vorhaben von solcher Bedeutung. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes Hessen, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel, ist bereits in erster Instanz berufen, über die Klagen gegen den Flughafenausbau zu entscheiden. So kommt es, dass für den Rechtsstreit um den Flughafenausbau insgesamt nur zwei Instanzen zur Verfügung stehen. Gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hilft nur die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist allerdings auf Rechtsfragen beschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht ermittelt grundsätzlich keine Sachverhalte; es erhebt keine Beweise. Das Bundesverwaltungsgericht ist vielmehr an die Feststellung der Tatsachen durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gebunden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein ermittelt den Sachverhalt in der Auseinandersetzung um den Flughafenausbau. Nur er stellt die Tatsachen fest, die der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden. Als alleinige Tatsacheninstanz trägt der Verwaltungsgerichtshof die zentrale Verantwortung, die Wahrheit herauszufinden.
Zwar gewährt das Verwaltungsprozessrecht für Massenverfahren dem Gericht die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Verfahren einige wenige als Musterverfahren herauszupicken und die übrigen Verfahren nach Rechtskraft der Musterurteile ohne mündliche Verhandlung und ohne eigenständige Sachverhaltsermittlung durch schlichten und kurzen Beschluss zu entscheiden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits seine Absicht bekundet, im Streit um den Flughafenausbau von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Gericht will unter den Verfahren der 31 klagenden Kommunen und der rund 230 weiteren Kläger und Klägerinnen einige wenige Musterverfahren heraussuchen und zur Entscheidung führen, während die übrigen Verfahren bis zur Rechtskraft der Musterurteile ausgesetzt werden. Damit werden aller Voraussicht nach die ausgesetzten Verfahren erst dann wieder aufgenommen, wenn der Kelsterbacher Wald abgeholzt und der Bau der neuen Landebahn weit fortgeschritten ist. Lokale Besonderheiten, wie die Tatsache das in Mainz-Lerchenberg höhere Lärmpegel wie in Raunheim gemessen werden, scheinen dem Gericht nicht bekannt zu sein. Die Wahrheit und der Rechtsschutz für die ausgesetzten Verfahren blieben auf der Strecke.
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»