KREIS GROSS-GERAU – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird in diesem Jahr wohl nicht mehr über die Eilanträge der Kommunen und Verbände zum geplanten Flughafenausbau entscheiden. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts an die Anwälte des Kreises Groß-Gerau hervor. Diesen wird darin die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 12. Januar 2009 Stellungnahmen zu den vom Land Hessen in dieser Angelegenheit vorgelegten Schriftsätzen abzugeben.
„Es ist erfreulich, dass sich der Verwaltungsgerichtshof dazu entschieden hat, die vorgebrachten Argumente in aller Ruhe abzuwägen und sich nicht dem von Fraport aufgebauten Zeitdruck beugt“, kommentierte Landrat Enno Siehr die aktuelle Entwicklung. Die gewonnene Zeit müsse vor allem auch dazu genutzt werden, um die Notwendigkeit des geplanten Ausbaus im Lichte der dramatisch veränderten Verkehrszahlen erneut auf den Prüfstand zu stellen. „Allein im November ist die Zahl der Flugbewegungen um 3,4 Prozent, die Zahl der beförderten Passagiere sogar um glatte sieben Prozent zurückgegangen“, begründete Siehr diese Forderung. Bei der Luftfracht und der Luftpost fielen die entsprechenden Zahlen mit minus 8,2 bzw. minus 12 Prozent sogar noch weit deutlicher aus: „Für den geplanten Ausbau gibt es weniger denn je eine objektive Notwendigkeit!“
Anstatt die Kasseler Richter permanent unter Zeitdruck zu setzen, sei Fraport jetzt aufgefordert, endlich Prognosen auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung der Verkehrszahlen vorzulegen. Auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens, wie der Landrat betonte: „Denn bei der jetzt absehbaren Entwicklung der Flugbewegungen droht eine neue Landebahn zu einem gigantischen Milliardengrab zu werden – und das auf dem Rücken von Natur und Umwelt und letztlich auf Kosten der Steuerzahler!“