Stadt Mainz will Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschreiten
Pressemitteilung vom 09.01.2008
Von: @Stadt Mainz <2009-01-10>
Die Stadt Mainz bereitet wegen der Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge gegen den 11. Senat des VGH Kassel eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor

Die Stadt Mainz wird in ihrem Bemühen, den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens in der vorgesehenen Dimension zu verhindern in einem außerordentlichen Rechtsschritt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Diese Vorgehensweise stimmte Bürgermeister Norbert Schüler mit dem im Urlaub weilenden OB Jens Beutel sowie Umweltdezernent Wolfgang Reichel ab, um auf diesem Wege die Möglichkeit zu nutzen, die zur Rüge der Justizgrundrechte auch den Kommunen offen steht.

Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die beauftragte Münchner Anwaltskanzlei Noerr, Stiefenhofer Lutz am 5. und am 18. Dezember 2008 Ablehnungsanträge gegen die fünf beteiligten Berufsrichter des 11. Senats des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt hatte. Diese Befangenheitsanträge waren am 22. Dezember 2008 zunächst ohne Angabe einer Begründung abgelehnt worden. Die Begründung ging der Stadt Mainz erst am 05. Januar 2009 zu. Die Entscheidung des VGH Kassel über die Anlehnungsanträge ist nicht beschwerdefähig, ein ordentlicher Rechtsbehelf nicht gegeben.

Die Stadt Mainz hat gegen die Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge Anhörungsrüge und Gegenvorstellung vor dem Hessischen VGH erhoben, um dem Gericht Gelegenheit zur Selbstkorrektur zu geben. Für den Fall, dass der Hessische VGH nicht auf den richtigen Weg zurückkehrt, werde die Stadt Mainz den direkten Weg nach Karlsruhe nehmen, erläutert Bürgermeister Schüler, der zugleich alle Fraktionen des Mainzer Stadtrates über diese Entscheidung zur Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde informierte.


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Mainz Klage (vor Gericht) Bundesverfassungsgericht Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Pressemitteilungen der Stadt Mainz

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