Eilantrag des BUND Hessen gegen Flughafen-Sofortvollzug abgelehnt!
Pressemitteilung vom 07.01.2009
Von: @BUND Hessen <2009-01-07>
Wie der Bund heute telfonisch ergahren hat, lehnt VGH Kassel seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug ab.

Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute telefonisch erfahren hat, lehnt der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel) seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug ab. Der BUND geht nach der Aktenlage davon aus, dass der VGH Kassel hierzu von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes abweicht. BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin reagierte deshalb mit den Worten: "Das ist eine ganz bittere Erfahrung".

Der Verband hatte argumentiert, dass die Naturschutzargumente gegen den Sofortvollzug überwögen und die Dringlichkeit der Rodung durch den Einbruch der Kapazitätsnachfrage auf gar keinen Fall mehr gegeben sei. Da der VGH die Hauptsache­verhandlung für Sommer 2009 angekündigt hat, ist es für die Anwältin des BUND Hessen, Ursula Philipp-Gerlach "rechtlich und mit Vergleichsfällen des Bundesverwaltungsgerichts völlig unverständlich", dass der VGH zum jetzigen Zeitpunkt die Rodung zulässt, statt die offenen Fragen mit den Möglichkeiten der Hauptverhandlung abschließend zu entscheiden.

Der BUND hatte mit seinen letzten Schriftsätzen u.a. daraufhin gewiesen, dass bis heute nicht klar sei, wie das Vogelschlagrisiko am Main verhindert werden soll und dass die Landesregierung sich hinsichtlich der Wirkung der Schadstoffeinträge auf den Wald selbst widerspreche. Allein aus diesen beiden aktuellen Gesichtspunkten heraus hätte der Rodungsbeginn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine Aufhebung des Sofortvollzuges verhindert werden müssen. Tatsächlich habe der VGH aber nun zu Gunsten des Flughafenausbaus entschieden, obwohl die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses mindestens zweifelhaft ist.

Für den BUND ist es besonders bitter, dass das Gericht den gesicherten Kenntnisstand der Wissenschaft zur Schädlichkeit von Stickstoffeinträgen auf Waldökosysteme offenbar für unbedeutend hielt, obwohl das Land sich nur mit der gegenteiligen Meinung in den Widerspruch zu früheren Aussagen setzte. Noch im letzten Schriftsatz vom 26.11.2008 argumentierte das Land widersprüchlich, denn während die Oberste Naturschutzbehörde behauptete, die Eichen im Kelsterbacher Wald wären gesund, sah die Fachgutachterin des Landes voraus, dass sie absterben würden.

Weiterhin unklar ist auch, wie das Vogel-Monitoring zur Vermeidung von Vogelschlägen über dem Main funktionieren soll. Fest scheint bisher nur zu stehen, dass die Vorwarnzeit von den im Planfeststellungsbeschluss genannten 5-7 Minuten auf 2 Minuten verkürzt werden soll. Die Änderung wurde vorgenommen, nachdem der BUND nachgewiesen hatte, dass Vorwarnzeiten von 5-7 Minuten ein Monitoring über mehrere Kilometer hinweg erforderlich machen würde.

Die Entscheidung des VGH wurde dem BUND bisher nicht zugestellt. Allerdings wurde die Anwältin des Verbandes, Fachanwältin Ursula Philipp-Gerlach, misstrauisch, als ihr Sekretariat ihr von einem Anruf des VGH berichtete, in dem gefragt wurde, ob die Entscheidung über den Eilantrag bereits eingetroffen sei. Rückfragen beim VGH bestätigten dann, dass der BUND mit seinem Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzuges gescheitert und ein umfangreicher Beschluss des Gerichts bereits auf dem Postweg sei. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Lektüre der Entscheidung erfolgen.



Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.