Änderung der Südumfliegung hätte stärkere Belastung der Innenstadt mit Fluglärm zur Folge gehabt
Pressemitteilung vom 15.02.2019
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2019-02-15>
OB Ebling und Beigeordnete Eder zum Urteil des VGH Kassel erklären Oberbürgermeister Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder reagieren zurückhaltend auf die Bestätigung der Südumfliegung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel vom gestrigen Tage. Dieser hatte die Klage von acht Kommunen und fünf Privatpersonen aus Hessen sowie Rheinland-Pfalz abgelehnt. Ziel der Klage war die Verlegung der Flugrouten auf einen neuen Korridor, den das Gericht aber als mit vielen Unwägbarkeiten belastet zurückwies.

Ebling und Eder: „Über viele Jahre wurden zahlreiche Varianten der Führung von Flugrouten diskutiert, Belastungen berechnet und viele Optionen verändert oder verworfen. Vor dem Hintergrund bestehender Lärmbelastungen durch den Frankfurter Flughafen, gegen die wir seit dem Jahr 2001 ankämpfen, ist festzuhalten: Eine Veränderung der bestehenden Südumfliegung hätte eine nochmals stärkere Belastung der Mainzer Innenstadt bedeutet, da in diesem Falle die Nordwestabflüge wieder vermehrt zum Einsatz gekommen wären, um die garantierte Kapazität am Airport überhaupt erreichen zu können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Südumfliegung eine Belastung für Laubenheim und Weisenau darstellt. Mainz ist als Stadt damit ein symptomatisches Protobeispiel dafür, dass eine Routenverschiebung im Rhein-Main-Gebiet eben stets nur eine Verschiebung der Betroffenheiten und Beeinträchtigungen darstellt – und keine Lärmreduzierungen erbringt, für die wir seit so langer Zeit kämpfen.“

Das Kernproblem bleibe der damalige Ausbau des Flughafens. Die Frage des Lärmschutzes müsse daher einen weit höheren Stellenwert genießen als jegliche Debatten zu Kapazitäten. Ebling und Eder unterstreichen, dass es dazu gesetzlicher Festlegungen bedürfe. Der Beschluss des Bundeskabinetts aus dem Januar 2019, diesen Punkt aus dem Bericht zum Fluglärmschutzgesetz herauszunehmen, sei dabei als Rückschritt zu sehen, den es zu korrigieren gelte: „Das Ziel muss weiterhin ein echtes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr und eine definierte Lärmreduzierung sein!“, so Ebling und Eder.

Hintergrund
Durch den Bau und die Inbetriebnahme der umstrittenen neuen Landebahn im Jahre 2011 nordwestlich des damaligen Parallelbahnsystems wurde eine Südumfliegung für Flugzeuge, die eigentlich nach Norden oder Nordwesten fliegen sollen, zwingend notwendig. Die „Geburt“ dieser Südumfliegung stellte einen langwierigen Prozess dar.
Aus 13 Varianten wurde damals um den bestmöglichen Lärmschutz gerungen – letztlich fiel die Entscheidung für die Südumfliegung.


Quelle: www.mainz.de

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