Klage von Flörsheim abgewiesen
Von: @cf <2015-07-09>
Der VGH Kassel hat die Klage der Stadt Flörsheim bezüglich Wirbel­schleppen und Flugbetrieb in den Nacht­rand­stunden abgewiesen (aktualisiert 09.07.2015)

Der VGH Kassel hat die Klage der die Stadt Flörsheim zu den Teilaspekten des Flughafenausbaus "Wirbelschleppen" und "Betriebsregelung in den Nachtrandstunden" vollständig abgelehnt. Flörsheim hatte wegen der Gefährdung durch Wirbelschleppen ein Landeverbot für schwere Maschinen auf der Nordwestbahn gefordert und wollte eine Erweiterung des Nachtflugverbots auf die Zeit von 22-6 Uhr erreichen.

Das Gericht sah beim Betrieb in den Nachtrandstunden keinen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss. Einen Grund, die Landung schwerer Maschinen wegen der Wirbelschleppengefahr anzuordnen, sah das Gericht ebenfalls nicht. Eine Gefahr für Leib und Leben durch die Wirbelschleppen bestehe aus wissenschaftlicher Sicht nicht: ein "Nullrisiko" sei nicht zu erreichen. Durch die vorgesehene Klammerung der Dachziegel werde dem Risiko bereits wirksam begegnet.

Revision wurde - wie üblich - nicht zugelassen.

Der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink äußerte sich enttäuscht. Die Stadt hält den Schutz vor Wirbelschleppen durch das Programm zur Klammerung der Dachziegel für unzureichend. Wirbelschleppen könnten auch am Boden Schäden verursachen. Die aktuelle Betriebsregelung in den Nachtrandstunden entspricht nach Antenbrinks Ansicht keineswegs den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichtes. Von einem langsamen An- und Abschwellen des Fluglärms könne besonders am Morgen keine Rede sein. Die Stadt will das Urteil genauer prüfen und dann entscheiden, ob Beschwerde mit Ziel der Revision eingelegt werden soll. In Mainz ist man ebenfalls sehr enttäuscht über das Urteil, denn es könnte ein Präzedenzfall für die Mainzer Klage sein (siehe Pressemitteilung der Stadt Mainz). "Wirtschaftsinteressen wiegen in diesem Lande offenkundig deutlich schwerer als der Schutz der Bevölkerung vor den Lärmfolgen", bedauerten OB Ebling und Umweltdezernentin Eder.

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