Klage von Flörsheim abgewiesen
Von: @cf <2015-07-09>
Der VGH Kassel hat die Klage der Stadt Flörsheim bezüglich Wirbelschleppen und Flugbetrieb in den Nachtrandstunden abgewiesen (aktualisiert 09.07.2015)
Der VGH Kassel hat die Klage der die Stadt Flörsheim zu den Teilaspekten des Flughafenausbaus "Wirbelschleppen" und "Betriebsregelung in den Nachtrandstunden" vollständig abgelehnt. Flörsheim hatte wegen der Gefährdung durch Wirbelschleppen ein Landeverbot für schwere Maschinen auf der Nordwestbahn gefordert und wollte eine Erweiterung des Nachtflugverbots auf die Zeit von 22-6 Uhr erreichen.
Das Gericht sah beim Betrieb in den Nachtrandstunden keinen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss. Einen Grund, die Landung schwerer Maschinen wegen der Wirbelschleppengefahr anzuordnen, sah das Gericht ebenfalls nicht. Eine Gefahr für Leib und Leben durch die Wirbelschleppen bestehe aus wissenschaftlicher Sicht nicht: ein "Nullrisiko" sei nicht zu erreichen. Durch die vorgesehene Klammerung der Dachziegel werde dem Risiko bereits wirksam begegnet.
Revision wurde - wie üblich - nicht zugelassen.
Der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink äußerte sich enttäuscht.
Die Stadt hält den Schutz vor Wirbelschleppen durch das Programm zur Klammerung der Dachziegel für unzureichend. Wirbelschleppen könnten auch am Boden Schäden verursachen. Die aktuelle Betriebsregelung in den Nachtrandstunden entspricht nach Antenbrinks Ansicht keineswegs den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichtes. Von einem langsamen An- und Abschwellen des Fluglärms könne besonders am Morgen keine Rede sein. Die Stadt will das Urteil genauer prüfen und dann entscheiden, ob Beschwerde mit Ziel der Revision eingelegt werden soll. In Mainz ist man ebenfalls sehr enttäuscht über das Urteil, denn es könnte ein Präzedenzfall für die Mainzer Klage sein (siehe Pressemitteilung der Stadt Mainz). "Wirtschaftsinteressen wiegen in diesem Lande offenkundig deutlich schwerer als der Schutz der Bevölkerung vor den Lärmfolgen", bedauerten OB Ebling und Umweltdezernentin Eder.
Mehr in den Medien:
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»