Pressemitteilung der Stadt Mainz vom 30.04.2015
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) hat in mündlicher Verhandlung die als „Musterklage“ auch für andere Kommunen angesehene Klage der Stadt Flörsheim abgelehnt. Auch eine Revision wurde vom HessVGH nicht zugelassen.
„Man muss an dieser Stelle verbal nicht künstlich lavieren: Dieses Urteil ist ein herber Schlag ins Kontor“, bilanzieren OB Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder enttäuscht. Der Kasseler Urteilsspruch habe erwartbare Folgen für die Chancen der Mainzer Klage in der mündlichen Verhandlung. „Aus unsere Warte bleibt das festgeschriebene ,An- und Abschwellen‘ der Lärmbelastungen in den Nachtrandstunden weiterhin in keiner Weise gegeben: die Lärmspitze setzt sofort zwischen 5.00 und 5.15 Uhr ein – eine klare Definition dieser Unwucht hat das Gericht außen vor gelassen.“
Ebling und Eder unterstreichen, dass die Stadt Mainz eine absehbare Flörsheimer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht unterstützen werde. „Im juristischen Kampf gegen die Fluglärmbelastung bleiben nun nicht mehr viele Optionen. Man muss konstatieren: Wirtschaftsinteressen wiegen in diesem Lande offenkundig deutlich schwerer als der Schutz der Bevölkerung vor den Lärmfolgen – dies bleibt die ernüchternde Erkenntnis.“
Hintergrund zum besseren Verständnis
Die Landeshauptstadt Mainz hatte am 7. Februar 2008 Klage gegen das Land Hessen wegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt erhoben. Der Rechtsbeistand der Stadt Mainz in Sachen Fluglärm ist Dr. Martin Schröder (München).
Die Stadt Mainz hatte dabei eine Mandantengemeinschaft mit den Städten Flörsheim, Hattersheim und Hochheim gebildet, die allesamt im Nordwestquadranten des Flughafens („Nordmainschiene“) liegen und mithin von den gleichen Betriebsverfahren betroffen sind. Aus diesem Grunde basiert die juristische Argumentation in den einzelnen Verfahren gegen den Flughafenausbau auf ähnlich lautenden Grundzügen^.
Diese Vorgehensweise wurde damals gewählt, um kostenbewusst (in puncto Gutachter- und Anwaltskosten durch Aufteilung unter der Mandantschaft) und mit Blick auf die Erfolgsaussichten gemeinsam vor Gericht zu agieren, um Gehör zu finden. Die Klageverfahren der Städte Mainz, Flörsheim, Hattersheim und Hochheim, die bis zur rechtskräftigen Beendigung von insgesamt elf Musterverfahren (darunter die von elf Städten) vor dem Bundesverwaltungsgericht ruhten, waren mit Beschluss des HessVGH vom Januar 2013 wieder aufgerufen worden.
Seit dem 28.04.2015 wurde zunächst das Verfahren der Stadt Flörsheim mündlich verhandelt – es genoss eine Art „Pilotfunktion“ als Musterverfahren. Verhandelt wurden im Falle Flörsheim die Themen Betriebsbeschränkungen zum Schutz der Nachtruhe in den Nachtrandstunden (22.00-23.00 Uhr/05.00-06.00 Uhr) sowie Betriebsbeschränkungen zum Schutz vor der sogenannten „Wirbelschleppengefahr“.
Der Hauptantrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens sowie mehrere Hilfsanträge wurden im Verfahren der Stadt Flörsheim vom Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Teilbeschluss vom 19.03.2015 abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung ist allerdings die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
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