VGH Kassel weist Klage von Flörsheim teilweise ab
Von: @cf <2015-03-25>
Der VGH Kassel hat in einem Teilbeschluss die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Flughafen­ausbau überweigend abgewiesen. Verhandelt wird nur über den Flugbetrieb in den Nacht­rand­stunden und die Wirbel­schleppen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hat in einem Teilbeschluss vom 19.03.2015 die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Flughafenausbau zum größten Teil abgewiesen. Nur die Frage des Schutzes vor Wirbelschleppen und der Flugbetrieb in den Nachtrandstunden sollen Ende April in einer mündlichen Verhandlung behandelt werden, weil es dazu noch kein Urteil gibt. Revision wurde (wie üblich) nicht zugelassen, dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Die Flörsheimer Klage ist die erste der noch offenen und bis jetzt ruhenden Klagen gegen den Flughafenausbau, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über einige Musterklagen vom April 2012 nun wieder aufgenommen wurden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde seitdem mehrfach geändert, Flörsheim hatte die usprüngliche Klage durch mehrere neue Aspekte ergänzt. Insgesamt sind beim VGH noch etwa 40 Klagen zum Flughafenausbau offen.

Der VGH Kassel begründet seinen Teilbeschluss damit, dass die meisten der von der Stadt Flörsheim vorgetragenen Aspekte bereits durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen hinreichend geklärt seien. Das gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und für das Konzept zum Schallschutz. Auch die Tatsache, dass die Zahl der Flugbewegungen nicht so stark wie prognostiziert zugenommen hat, dass einzelne Gutachten nicht ganz korrekt waren und dass die Südumfliegung als rechtswidrig erklärt wurde, ist für die Richter kein Grund, den Planfeststellungsbeschluss als Ganzes in Frage zu stellen. Wichtige Grundlagen, wie Planrechtfertigung, Alternativenauswahl, Abwägung der Interessen und Umweltverträglichkeitsprüfung würden durch die neuen Tatsachen nicht ungültig.

Über den Betrieb in den Nachtrandstunden, für den das Bundesverwaltungsgericht ein "langsames An- und Abschwellen" des Fluglärms gefordert hat, und über die Schutzmaßnahmen gegen Wirbelschleppen soll in einer mündlichen Verhandlung (geplant für den 28-30.April 2015) entschieden werden.

Der Flörsheimer Bürgemeister Antenbrink äußerte sich enttäuscht über das Urteil. "Der durch den Flughafenausbau mit am stärksten betroffenen Kommune wird die Möglichkeit verwehrt, ihre guten Gründe gegen die Landebahn den Richtern unmittelbar in mündlicher Verhandlung darzulegen", sagte er in einer Pressemitteilung der Stadt Flörsheim. In den Verhandlungen über die Betriebsregelung in den Nachtrandstunden will sich die Stadt für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr einsetzen und bei den Wirbelschleppen vorbringen, dass die Gefahren durch Wirbelschleppen für Menschen sich nicht auf herumfliegende (und durch Klammerung zu sichernde) Dachziegel beschränken. Ob man die Revision versuchen will, wird noch geprüft.

Das Presseecho zum Urteil fiel bisher eher gering aus - der Flugzeugabsturz in den französischen Alpen beherrscht derzeit die Schlagzeilen. Hier die (kleine) Auswahl:

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