Der VGH Kassel will die meisten der zur Teilnahme an der Verhandlung nach Kassel reisenden Betroffenen nicht in den Saal lassen. Nachdem rund 250 Klägern die mündliche Verhandlung ihrer Klagen verweigert wurde, sollen jetzt auch nur 50 Personen zuhören dürfen.
Aus der Rhein-Main-Region wollen etwa 300 Betroffene an der Eröffnung der Verhandlungen in der Hauptsache des Flughafenausbaus teilnehmen. Sie reisen extra in fünf Bussen und mit einer Fahrradgruppe am 2. Juni in das 200 Kilometer vom Flughafen entfernte Kassel. Jetzt haben der Präsident des Gerichts, Reimers, und der Vorsitzende der zuständigen Kammer, Zysk, mitgeteilt, der Saal fasse nur 200 Personen und von dieser Kapazität werde der größte Teil für die Prozessbeteiligten gebraucht, so dass nur etwa 50 Personen als Zuhörer teilnehmen könnten.
Die Betroffenen haben es schon als feiges Taktieren empfunden, dass man nicht in der Region unter dem Fluglärm verhandelt, über den es zu urteilen gilt, sondern in der Ruhe des romantischen Kasseler Kurviertels Wilhelmshöhe. Als provozierende Schikane empfinden sie es, dass man nur einen kleinen Saal angemietet hat, obwohl wegen des jahrelangen Verfahrens, an dem sich 126.000 private Einwender beteiligt haben, mit erheblichem Publikumsinteresse zu rechnen war.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen und die beteiligten Kommunen sowie die Klägerunterstützungsvereine sehen darin eine weitere Brüskierung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und fordern das Gericht auf, für dieses Verfahren, das die Rhein-Main-Region auf Jahrzehnte gravierend verändern wird, die gebotene Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen zu ermöglichen. Das Recht der Bürger die Verhandlung verfolgen zu können, darf nicht beschnitten werden.
Text des Schreibens vom VGH Kassel an BBI-Vertreter
Sehr geehrter ...,
ich bedanke mich für Ihr Informationsschreiben vom 11. Mai 2009. Darin kündigen Sie an, dass rund 300 Personen an der mündlichen Verhandlung am 2. Juni 2009 als Zuhörer teilnehmen möchten. Das wird leider nicht möglich sein.
Die Sitzungen sind öffentlich, aber die Kapazität des Raumes wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um allen Interessenten Platz zu bieten. Die Kapazität des Raumes reicht für maximal 200 Personen. Ein erheblicher Teil dieses Kontingents wird durch die unmittelbar Beteiligten, ihre Anwälte und die große Zahl ihrer Beistände sowie Vertreter der Presse aufgebraucht werden. Genaue Zahlen können noch nicht genannt werden, weil die Beteiligten noch nicht ihre Beistände benannt haben.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird einen Teil der Plätze in einer Art Reservierungsverfahren vergeben, um Interessenten möglichst eine vergebliche Fahrt nach Kassel zu ersparen. Ein weiteres Kontingent von ca. 50 Plätzen wird für diejenigen Interessenten freigehalten, die sich zuerst einfinden. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Hess. VGH www.vgh-kassel.justiz.hessen.de bekannt gegeben. Auf diese Möglichkeit der Information wird in einer noch herauszugebenden Presseerklärung aufmerksam gemacht werden.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass in dem Gebäude keine Gegenstände wie Plakatträger, Spruchbänder, Lautsprecher, Megaphone oder ähnliche Geräte mitgeführt werden dürfen.
Offizielle Mitteilung des VGH Kassel vom 20.05.2009