Nach einem Bericht der "Mainspitze" von heute hat der VGH Kassel die mündliche Verhandlung über die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Flughafenausbau vom 2. Juni auf einen - noch nicht festgelegten - späteren Zeitraum verschoben. Die Anwälte der Stadt bekommen bis Ende August Zeit, ihre Stellungnahme ergänzen.
Die Anwälte der Kanzlei Nörr - Stiefenhofer - Lutz, die Flörsheim vor Gericht vertreten, hatten die Verschiebung beantragt. Grund war, dass Fraport in den letzten Wochen umfangreiches und komplexes Material ins Verfahren gebracht hat. Ursprünglich hatte der VGH den Anwälten nur äußerst knappe Fristen - teilweise nur 1 Woche - für ihre Stellungnahme dazu eingeräumt. Die Anwälte sahen dadurch das Recht der Stadt Flörsheim auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt. Der VGH ließ sich schließlich von der Argumentation der Anwälte überzeugen und gab ihnen mehr Zeit.
Bürgermeister Antenbrink begrüßte die Entscheidung des VGH. Es gehe nicht an, dass Fraport nach Belieben kompliziertes Material - wie etwa Lärmberechnungen - einreiche und die Anwälte der Kläger nicht genug Zeit bekämen, dazu angemessen Stellung zu nehmen.
Die Flörsheimer Musterklage wird jetzt vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt einzeln verhandelt.
Die Anwälte anderer Kommunen, die keinen Aufschub bekommen haben, sondern zum 2. Juni beim VGH antreten müssen, fühlen sich nun ungerecht behandelt. Sie wollen in der Verhandlung klären, warum für Flörsheim eine Ausnahme gemacht wurde.