Im Streit um die Erweiterung des Frankfurter Flughafens gibt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht auf. Vielmehr will der Verband gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH Kassel) die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstreiten. "Für uns ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet", erklärt BUND Vorstandsprecherin Brigitte Martin.
Das bereits am 21.08.2009 mündlich im Tenor vom VGH Kassel verkündete Urteil wurde dem BUND Hessen gestern zugestellt. Anders als in den Klageverfahren der Kommunen und Privatkläger hat der VGH gegen sein Urteil zu den Klagen des BUND, der Lufthansa sowie die Tanklagers Raunheim die Revision zum BVerwG nicht zugelassen. Diese Nichtzulassung der Revision muss der BUND nunmehr vorab angreifen. Lässt das BVerwG die Revision zu, wird das höchste deutsche Verwaltungsgericht sodann in letzter Instanz über die Rechtsfragen zum Flughafenausbau entscheiden.
Mit der Revision will der BUND Hessen grundsätzliche Korrekturen des VGH-Urteils zu Fragen des europäischen Naturschutzrechts erreichen. Außerdem wird der BUND die entscheidungserheblichen Verfahrensfehler rügen, die dem VGH-Urteil zu Grunde liegen. Am Ende der rechtlichen Auseinandersetzung könnten dann massive Korrekturen der Ausbauentscheidung bis hin zur möglichen vollständigen Versagung und Wiederaufforstung stehen, zumal sich in den letzten Monaten zeigt, dass die Prognosen zum Kapazitätsbedarf und den Arbeitsplätzen und damit die Abwägung fehlerhaft war. Strittig ist z. B. weiterhin, ob die neue Landebahn wirklich 2.800 Meter lang sein musste und ob ausreichende und ökologisch sinnvolle Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen wurden. Folgt das Bundesverwaltungsgericht dem BUND in seinen Bedenken zum unzureichenden Schutz der Vögel im EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch gegen Fluglärm, dann würde sich dies auch vorteilhaft auf den Schutz der Menschen vor Fluglärm auswirken.
Angesichts eines Urteils-Umfangs von 325 Seiten wird der Verband voraussichtlich die bestehende Frist bis zum 09.11.2009 ausnutzen, um seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu begründen.
Der BUND hatte bereits einmal erfolgreich eine Entscheidung des VGH-Kassel zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Damals ging es um die Errichtung der Flugzeugwartungshalle für die MD 11 Maschinen der Condor Cargo Technik (CCT).