Fluglärmkommission verlangt rechtssichere Umsetzung der Nachtflugregelung!
Pressemitteilung der Fluglärmkommission vom 16.05.2012
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2012-05-16>
Die Fluglärm­kommission fordert Minister Posch auf, vor der Umsetzung der Nacht­flug­regelung die Urteils­begrün­dung des Gerichts abzuwarten. Weiterhin wurden Vorschläge der DFS zur Änderung von Flug­verfahren diskutiert.

Pressemitteilung zur 216. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 16.05.2012

Auf der heutigen 216. Sitzung der Frankfurter Fluglärmkommission forderten die Mitglieder den Hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch auf, zunächst die Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 abzuwarten, bevor die Nachtflugregelung umgesetzt werde. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung und die Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil lassen erwarten, dass das Gericht auch in den Nachtrandstunden Handlungsoptionen offen halten werde, die zu mehr Schutz vor Fluglärm führen können.

„Die Fluglärmkommission ist nicht damit einverstanden, dass die Hessische Landesregierung vorab bis zum Sommer in einem Schnellverfahren Tatsachen schaffen wolle“, so Vorstandsmitglied Katrin Eder, die auf der heutigen Sitzung den Vorsitzenden Thomas Jühe vertrat. „Durch eine bloße Klarstellung zum Planfeststellungsbeschluss wird sowohl den Betroffenen als auch den Fluggesellschaften abermals eine Anhörung verweigert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund, das Revisionsverfahren zur Erlangung von Rechtssicherheit betrieben zu haben, absurd. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade die fehlende Anhörung gerügt. Diese jetzt zu verweigern und zusätzlich die Urteilsbegründung nicht abzuwarten, ist das Gegenteil von Rechtssicherheit“, so Eder weiter.

Ein weiterer schwerwiegender politischer Fehler sei das Übergehen der Fluglärmkommission im Vorfeld zum Entschluss des Wirtschaftsministers einer bloßen Planklarstellung gewesen. Der Minister zeige abermals, dass ihm an der Beratung des hierfür zuständigen Fachgremiums, zu dem neben Fachleuten auch alle maßgeblichen politischen und institutionellen Vertreter gehören, nicht viel gelegen ist. Klar sei: Ein Umdenken findet auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht statt!

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung waren die Ergebnisse des Fluglärmgipfels, welche der Fluglärmkommission erstmalig detailliert vorgestellt und im Hinblick auf die Anhebung der der Überflughöhen auf den Gegenanflüge um 1.000 Fuß sowie auf das Freihalten von Eindrehvorgängen über Großstädten beraten wurde. Beide Maßnahmen wurden in den vergangenen Sitzungen mehrfach von den Mitgliedern der Fluglärmkommission eingefordert. Frau Eder dankte den Vertretern der DFS für die schnelle Anpassung der betrieblichen Vorgaben in der Praxis an die beratene Routenführung.

Vorgestellt und beraten wurden zudem verschiedene von der DFS vorgeschlagene Flugverfahrensänderungen, die jeweils zu größerer Flexibilität bei der Abwicklung des Flugverkehrs führen sollen. Dabei löste eine Maßnahme, und zwar die zeitliche Ausdehnung der Südumfliegung auf den Zeitraum zwischen 22:00 bis 23:00 Uhr gerade vor dem Hintergrund des Urteils des BVerwG, dass der Nachtzeitraum effektiv geschützt werden müsse, deutlichen Widerstand unter den Mitgliedern aus. Nach Lärmberechnungen mit dem Frankfurter Fluglärmindex führt die Nutzung der Südumfliegung im Vergleich zur bisherigen Nachtabflugroute zu eine deutlichen Zunahme der Hochbetroffenen in der Nacht und zwar in einem auch bisher schon hoch belasteten Bereich (vgl. Anlage). Die Mitglieder der Fluglärmkommission sprachen sich deshalb mehrheitlich gegen die zeitliche Ausdehnung der Südumfliegung aus.

Anlage:

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Fluglärmkommission Ffm Flugrouten Wirtschaftsministerium, hessisches

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