Posch schlägt neue Zusammensetzung der Fluglärmkommission vor
Pressemitteilung vom 08.05.2002
Die Zusammensetzung der Fluglärmkommission soll geändert werden. Wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) am Mittwoch sagte, "macht es die Ausbauplanung für den Flughafen Frankfurt nötig, den Kreis der Mitglieder der Kommission neu zu bestimmen, damit das Gremium seiner Aufgabe, die Beratung der Genehmigungsbehörde sowie der für die Flugsicherung zuständigen Stelle über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge sicher zu stellen, nachkommen kann", sagte Posch.
Wie der Minister erläuterte sollen nach § 32b Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes der Kommission angehören:
* Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flughafens betroffenen Gemeinden,
* Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
* Vertreter der Luftfahrzeughalter,
* Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Stelle,
* Vertreter des Flugplatzunternehmers,
* Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden.
Wie bisher, sollen in der Fluglärmkommission vertreten sein: Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt a.M., Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Neu-Isenburg, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Darmstadt, Gemeinde Büttelborn, Landkreis Groß-Gerau, Stadt Rüsselsheim, Gemeinde Bischofsheim, Stadt Raunheim, Main-Taunus-Kreis, Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadt Hattersheim, Stadt Mainz, Stadt Wiesbaden, Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. (überörtl. und örtl. Vertreter), Arbeitnehmervertreter der Deutschen Lufthansa AG / Fraport AG, Deutsche Lufthansa AG, BARIG, Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und als Oberste Landesbehörde das Umweltministerium.
Hinzu sollen kommen: IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Hanau, Landkreis Mainz-Bingen, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Kelsterbach, Stadt Hochheim, Stadt Flörsheim, Stadt Griesheim, Gemeinde Nauheim, Stadt Weiterstadt (Gräfenh.).
Mit der Entscheidung über die neue Zusammensetzung der Fluglärmkommisson wird die Soll-Mitgliedzahl von 15 Mitgliedern weiter überschritten uind auf 38 Mitglieder erweitert.
Über die beabsichtigte neue Zusammensetzung der Kommission hat der Minister die Beteiligten unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 12. Juni gebeten.
Wie der Minister erläuterte sollen nach § 32b Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes der Kommission angehören:
* Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flughafens betroffenen Gemeinden,
* Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
* Vertreter der Luftfahrzeughalter,
* Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Stelle,
* Vertreter des Flugplatzunternehmers,
* Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden.
Wie bisher, sollen in der Fluglärmkommission vertreten sein: Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt a.M., Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Neu-Isenburg, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Darmstadt, Gemeinde Büttelborn, Landkreis Groß-Gerau, Stadt Rüsselsheim, Gemeinde Bischofsheim, Stadt Raunheim, Main-Taunus-Kreis, Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadt Hattersheim, Stadt Mainz, Stadt Wiesbaden, Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. (überörtl. und örtl. Vertreter), Arbeitnehmervertreter der Deutschen Lufthansa AG / Fraport AG, Deutsche Lufthansa AG, BARIG, Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und als Oberste Landesbehörde das Umweltministerium.
Hinzu sollen kommen: IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Hanau, Landkreis Mainz-Bingen, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Kelsterbach, Stadt Hochheim, Stadt Flörsheim, Stadt Griesheim, Gemeinde Nauheim, Stadt Weiterstadt (Gräfenh.).
Mit der Entscheidung über die neue Zusammensetzung der Fluglärmkommisson wird die Soll-Mitgliedzahl von 15 Mitgliedern weiter überschritten uind auf 38 Mitglieder erweitert.
Über die beabsichtigte neue Zusammensetzung der Kommission hat der Minister die Beteiligten unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 12. Juni gebeten.
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Wirtschaftsministerium, hessisches Posch Fluglärmkommission Ffm
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