Text des Antwort-Schreibens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 07.07.2004 auf das Schreiben der Stadt Dietzenbach vom 24.5.2004
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kreisstadt Dietzenbach
Der Magistrat
Postfach 1120
63111 Dietzenbach
Betr.: Flughafen Frankfurt am Main; hier: Fluglärmentlastungskonzept der Stadt Raunheim
Bezug: Ihr Schreiben vom 24-05.2004, hier eingegangen am 23.06.2004
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 24.05.2004, das ich wie folgt beantworten möchte:
1. Fluglärmentlastungskonzept der Stadt Raunheim:
Neben dem Fluglärmentlastungskonzept der Stadt Raunheim sind in den letzten Monaten eine Vielzahl weiterer kommunaler Fluglärmentlastungsvorschläge in der Kommission eingereicht worden, die nach dem Willen der Kommission zusammenhängend beraten werden sollen.
Eine solche Beratung hat bisher noch nicht stattgefunden, so dass Empfehlungen der Kommission, mit denen sich die Genehmigungsbehörde oder andere Institutionen zu befassen hätten, nicht vorliegen können. Es ist nicht sonnvoll, zu einzelnen Entlastungsvorschlägen eine Stellungnahme abzugeben, solange die Kommission noch keine Empfehlung verabschiedet hat. Dies bleibt abzuwarten.
2. Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt (Kommission)
Zunächst gestatte ich mir darauf hinzuweisen. dass nach §32b Abs. 4 LuftVG
- Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flughafens betroffenen Gemeinden,
- Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
- Vertreter der Luftfahrzeughalter,
- Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Stelle
- Vertreter des Flugplatzunternehmers
- Vertreter der von der landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden
In die Kommission können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern. Der Kommission sollen jedoch nicht mehr als 15 Mitglieder angehören.
Auf meine Bitte hin hat die Kommission ein schlüssiges, transparentes und nachvollziehbares Konzept zur Mitgliedschaft in der Kommission erarbeitet, das ich nach sorgfältiger Prüfung in leicht modifizierter Form im August 2002 und unter Berücksichtigung meines Ermessensspielraumes umgesetzt habe. Dies hatte jedoch auch eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder von 27 auf 38 zur Folge.
Dem Konzept über die neue Zusammensetzung der Kommission lagen folgende Erwägungen zu Grunde:
- Die Mitgliedschaft der betroffenen Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen soll sich nachprüfbar an der heutigen und an der künftig (nach Flughafenausbau) zu erwartenden Fluglärmbelastung ausrichten.
- Hierbei werden auch die ermittelten Fluglärmkonturen in Anlehnung an den Abschlussbericht der Mediation berücksichtigt (Kerngebiet).
- Im Sinne der Arbeitsfähigkeit der Kommission sollen grundsätzlich die in einem Kerngebiet liegenden kleineren oder weniger betroffenen Kommunen durch ihren Kreis vertreten sein.
- Außerhalb des Kerngebietes sollen grundsätzlich nur die Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt werden, die entsprechend der Flugbetriebsrichtung durch Eindrehbereiche auf die Endanflugstrecken oder durch Abflugrouten in besonderm Maße tangiert sind.
- Die entsprechenden Kreise können ggf. Vertreter von Kommunen aus dem Kreis als Stellvertreter vorschlagen.
Das Konzept der Kommission beruht u.a. auf der Berechnung der Fluglärmkonturen für die Nacht als Ost- und Westumhüllende (100:100) für alle drei Varianten, die im Raumordnungsverfahren der Prüfung unterzogen wurden (auch die Eindrehbereiche im Westen und im Osten auf die Anfluggrundlinie wurden zusätzlich berücksichtigt).
Maßstab für die Berechnung der Konturen war ein äquivalenter Dauerschallpegel (Leq(3)=47 dB(A)) außen als auch ein Maximalpegelkriterium Lmax = 6x 68 db(A) außen bei 656000 jährlichen Flugbewegungen und 150 Flugbewegungen ind der Nacht von 22:00-23:00 und 5:00-6:00 Uhr.
Meine Entscheidung über die neue Zusammensetzung der Kommission ist allgemein auf sehr große Zustimmung gestößen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich weitere Anträge von Städten des Kreises Offenbach auf Mitgliedschaft - insbesondere unter Berücksichtigung der vorerwähnten Arbeitsfähigkeit der Kommission - derzeit nicht befürworten kann.
Zwischenzeitlich haben sich in gleicher Angelegenheit weitere Städte des Kreises Offenbach mit mir in Verbindung gesetzt. Zur Vermeidung von Irritationen bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich Ihnen zu den Punkten 1. und 2. gleichlautend antworte.
Ich möchte Sie bitten hieraus zu erkennen, dass ich Ihre Besorgnis für eine Umsetzung des Fluglärmentlastungskonzeptes ohne weitere Prüfung nicht nachvollziehen kann.
Bislang konnten die Genehmigungbehörde und die für die Flugsicherung zuständigen Stellen auf den fundierten und anerkannten Sachverstand der Kommission zurückgreifen. Zuversichtlich bin ich, dass die Kommission in den anstehenden Beratungen um die eingegangenen Fluglärmentlastungsvorschläge auch ein ausgewogenes Ergebnis erzielen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alois Rhiel
Hinweis der Redaktion: Da das Schreiben nur in Papierform vorliegt,wurde die Formatierung des Original-Schreibens nicht vollständig übernommen.
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