Auf der heutigen 213. Sitzung der Frankfurter Fluglärmkommission hat die Deutsche Flugsicherung ausführlich zu den Veränderungen der Flugrouten seit dem 10. März 2011, dem Tag der Verschiebung der Gegenanflüge, Stellung genommen.
Sowohl der Main-Kinzig-Kreis als auch das Land Rheinland-Pfalz hatten zuvor im Rahmen von Gutachten prüfen lassen, wie sich die Fluglärmbelastung durch die Verschiebung der Gegenanflüge auswirkt. Beide hatten festgestellt, dass vor allem die Vergrößerung des Luftraums C durch Absenkung der unteren Grenze zu großen Mehrbelastungen führe, da die Anflüge hierdurch insgesamt tiefer verliefen, und zwar bereits in Bereichen, die sehr weit vom Flughafen entfernt liegen. Auf die Problematik niedriger Überflüge wiesen auch die Vertreter der Städte Frankfurt, Rüsselsheim und Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises hin. Die DFS bestätigte, dass im Bereich der Gegenanflüge seit dem 10.3.2011 eine Absenkung der Überflughöhen in bestimmten Bereichen zu verzeichnen sei. Dies sei durch die erforderliche Ausdehnung des Anflugbereichs flugbetrieblich unvermeidbar.
Die Mitglieder der Fluglärmkommission forderten die DFS nach entsprechenden Anträgen seitens des Mainz-Kinzig-Kreises, der Stadt Wiesbaden, sowie der Anregungen Rüsselheim, Frankfurt und dem Rheingau-Taunus-Kreis sowie Rheinland-Pfalz auf, sämtliche Möglichkeiten der Optimierung des Anflugsystems zu prüfen und damit eine Anhebung der Überflughöhen zu erreichen.
Die Ergebnisse des Gutachtens zur Veränderung der Abflughöhen nach dem 10.3.2011 im Bereich Wiesbaden wurden seitens der DFS nicht bestätigt. Nach Auskunft der Vertreter der Flugsicherung haben sich im Bereich der Abflugstrecken generell keine Veränderungen im Hinblick auf die Überflughöhen ergeben.
Die Mitglieder der Fluglärmkommission vereinbarten sich dahin gehend, dass die Frage der Überflughöhen auf den Abflugstrecken gesondert zu prüfen sei. Nach Festlegung einer geeigneten Methodik sollen auf ausgewählten Referenzstrecken zu unterschiedlichen Zeiten die tatsächlichen Überflughöhen ermittelt werden.
Zum Entwurf der Lärmschutzbereichs-Verordnung der Landesregierung verabschiedeten die Mitglieder der Fluglärmkommission die beigefügte Stellungnahme. Im Mittelpunkt der Forderungen steht das zeitliche Vorziehen der Anspruchsentstehung auf passiven Schallschutz, da nach der bisherigen Regelung etwa 90 Prozent der Ansprüche erst ca. sechs Jahre nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs entstehen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die extremen Neubetroffenheitssituationen in den Bereichen Flörsheim-Nord und Frankfurt-Lerchesberg nicht hinnehmbar. Darüber hinaus sollte der Segmented Approach in den Lärmschutzbereich einbezogen werden und ein freiwilliger Härtefallfonds gebildet werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Stellungnahme.
Thomas Jühe
Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt
Anlagen:
Fluglärmkommission Ffm Flugrouten Fluglärmschutz Überflughöhe Segmented Approach