FLK und FFR beschließen gemeinsames Konsultations­verfahren bei lärmver­lagernden Maßnahmen
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt vom 27.09.2017
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2017-09-27>
Die Fluglärmkommission hat sich auf der 242. Sitzung mit einem Konsultations­verfahren bei lärmverteilenden oder -verlagernden Maßnahmen befasst. Weiterhin wurde über die Lärmkartierung und die Feinstaub­messungen des HLNUG, das Point-Merge-Verfahren und die neuen Mess­verfahren bei Fraport gesprochen.

Pressemitteilung Fluglärmschutzkommission Frankfurt zur 242. Sitzung vom 27. September 2017

Auf Initiative des Forums Flughafen und Region hat sich die Fluglärmkommission mit der Frage befasst, ob bei der Beratung von aktiven Schallschutzmaßnahmen mit lärmverteilender bzw. lärmverlagernder Wirkung ein erweitertes Konsultationsverfahren eingerichtet werden soll, das eine frühzeitige Information und Beteiligung der Betroffenen zum Ziel hat. Die Frankfurter Fluglärmkommission spricht sich nach ihrer heutigen Sitzung für folgendes Verfahren aus: Die vom Expertengremium Aktiver Schallschutz entwickelten Maßnahmen werden zunächst in die Fluglärmkommission eingebracht. Im Anschluss daran wird ein Konsultationsverfahren mit dem Ziel, die Belange der von der Maßnahme potentiell Be- und Entlasteten umfassend zu berücksichtigen, durchgeführt. Grundlage für die Beteiligung ist eine umfängliche Information über die Ausgangslage, die Zielsetzung der beabsichtigten Änderung, die Ermittlung der veränderten Lärmeinwirkung sowie die Ergebnisse der erfolgten Variantenbetrachtungen. Die Beteiligten, hierzu sollen außer den offiziellen Vertretern auch per Zufallsgenerator ermittelte Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Städte und Gemeinden gehören, erhalten die Möglichkeit, ihre Belange und ggf. auch Planungsalternativen vorzutragen. Sollten hierdurch berücksichtigungsfähige Vorschläge erkannt werden, so wird das Expertengremium im Forum Flughafen und Region mit einer Aktualisierung der Maßnahmenprüfung beauftragt.

Weiteres wichtiges Ziel des Konsultationsverfahrens ist es, dass sich sowohl die potentiell von einer Maßnahme Be- als auch die Entlasteten hierzu äußern. Von den Vertretern der entlasteten Stadt oder Gemeinde wird dabei mindestens eine positive Würdigung der Arbeitsmethodik und des Zustandekommens der Arbeitsergebnisse erwartet. Das Ergebnis des Konsultationsverfahrens fließt dann in die finale Beratung der Maßnahmen in den Gremien ein. „Es ist uns wichtig festzuhalten, dass wir auch zukünftig auf der Grundlage objektiver Lärmdaten Entscheidungen treffen. Wenn durch eine Maßnahme beispielsweise deutlich weniger Menschen als bisher von Fluglärm belastet werden, muss diese – ähnlich dem Prinzip bei Umgehungsstraßen – zur Reduzierung gesundheitlicher Auswirkungen auch eingeführt werden. Es kann aber nicht sein, dass sich die Verantwortungsträger hierdurch entlasteter Kommunen zurücklehnen, die Vorteile gerne in Anspruch nehmen, sich aber nicht dazu bekennen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen und verdirbt das politische Klima in der Region“, begründete der Vorsitzende der Kommission, Thomas Jühe, die neue Anforderung.

Die Kommission befasste sich darüber hinaus mit der Lärmkartierung, d. h. einer nach der EUUmgebungslärm-Richtlinie im Abstand von 5 Jahren vorzunehmenden Lärmberechnung. Die Berechnung zeigt, dass insbesondere die Nachtfluglärmbelastung im Vergleich zum Zustand vor dem Ausbau deutlich abgenommen hat, da es – neben dem Nachtflugverbot in der Kernnacht – insgesamt 45% weniger Flugbewegungen im Nachtzeitraum gab. Nach den Auswertungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist auch der Belastungsrückgang nach der Maßgröße Lden (Tag-Abend-Nacht-Pegel) vor allem auf die besonders hohe Gewichtung des Abend- und Nachtwertes zurück zu führen. Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und die Beschränkungen in den Nachtrandstunden wirkten sich mithin auf beide Werte aus. Die Lärmkartierung wird nun Grundlage für die im Jahr 2018 vom Regierungspräsidium Darmstadt zu erarbeitende Lärmaktionsplanung sein. Der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister von Rüsselsheim, Patrick Burghardt, bedauerte, dass es nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie anders als bei Schadstoffen keinerlei Grenzwerte für die Fluglärmbelastung gibt und äußerte im Nachgang zur Veranstaltung die Erwartung: „Wir hoffen, dass der neue Aktionsplan nicht wieder nur aus einem Zusammenschreiben bereits beschlossener Maßnahmen besteht, sondern auch Impulse für die Zukunft setzt. Eignen würde sich aus unserer Sicht die Erarbeitung von Empfehlungen zur Entwicklung der Bevölkerung und damit der potentiell von Fluglärm Betroffenen im Umfeld des Flughafens, verbunden mit entsprechenden Kompensationsvorschlägen für Kommunen.“

Durch das HLNUG vorgestellt wurde weiter der aktuelle Sachstand der Ultrafeinstaub-Messungen. An der bestehenden Messstation in Raunheim konnten im Mittel um 30% erhöhte Ultrafeinstaubwerte gegenüber einer Messstation in Langen gemessen werden. Bei Wind aus östlichen Richtungen lagen die Konzentrationen um einen Faktor von 2,7-3,7 höher als bei Wind aus südwestlichen Richtungen. Als Ursache wird der Flughafen Frankfurt vermutet, da er in dieser Richtung (östlich von Raunheim) liegt. Der Vertreter des HLNUG wies jedoch sowohl darauf hin, dass die Quellenzuordnung in einem Raum wie dem Rhein-Main-Gebiet nicht trivial sei, weil es auch andere relevante Emissionsquellen gebe. Zudem sei bisher noch nicht erforscht, welche Schlüsse aus zeitweise erhöhten Ultrafeinstaubbelastungen in Bezug auf gesundheitliche Wirkungen gezogen werden könnten. Mangels hinreichender Forschungsergebnisse gebe es auch noch keine Grenzwerte. Um hierfür eine Erkenntnisgrundlage zu schaffen, wurde die Einrichtung einer zweiten Messstation des HLNUG angekündigt, die in Frankfurt-Schwanheim betrieben werden soll. Die Messwerte der Station in Raunheim sind rückwirkend seit September 2015 auf der Internetseite des HLNUG abrufbar. Für beide Stationen sollen zukünftig neben der bloßen Anzahl der ultrafeinen Partikel auch deren Größenverteilung untersucht werden, da diese ggf. Hinweise auf konkrete Emittenten wie den Flughafen geben könne. Hierfür wird aktuell ein Messverfahren entwickelt.

Erörtert wurden schließlich die ersten Messergebnisse der Fraport AG nach Umstellung der Messstationen auf die geänderte DIN 45643. Eine Vertreterin des HMWEVL, welches als zuständige Behörde die ordnungsgemäße Einrichtung des Messsystems nach dem Luftverkehrsgesetz überprüft, erläuterte zunächst die nach der DIN-Änderung notwendigen Anpassungen. Die Vertreterin unterstrich dabei, dass es sich um einen iterativen Prozess handele, der in Teilen noch Anpassungen erfordere. Nach Abschluss aller Prüfungen wird die Kommission umgehend informiert. Nach dem von der Fraport AG vorgestellten Messbericht für den Monat Mai ist aufgrund der Vorgaben der DIN für die Ermittlung und Auswertung der Pegel mit einem Rückgang der Messwerte zu rechnen, der aber nicht auf eine geänderte Fluglärmsituation zurückzuführen ist. Die Fraport AG kündigte an, für einen vorübergehenden Zeitraum von einem Jahr immer beide Messwerte (nach neuen und nach alten Vorgaben ermittelt) parallel darzustellen.

Detailliertere Informationen zu allen (weiteren) Themen Sie bitte den Anlagen sowie den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).
Themen hierzuAssciated topics:

Fluglärmkommission Ffm Flugroutenänderungen Lärmbelastung Lärm-Messungen Flugverfahren Konsultationsverfahren Expertengremium Aktiver Schallschutz Ultrafeinstaub

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