Fluglärm­kommission: Neuer Minister gibt Bekenntnis zum Fluglärmschutz ab
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt 19. 02. 2014
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2014-02-19>
Die Fluglärm­kommission begrüßte auf der 224. Sitzung den neuen hessischen Verkehrs­minister Tarek Al-Wazir zu einem Antrittsbesuch. Außerdem war die Südumfliegung Thema.

Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 19. Februar 2014 / 224. Sitzung

Die Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten auf der heutigen 224. Sitzung der Fluglärmkommission den neuen hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zu einem Antrittsbesuch. Der Minister beschrieb die schwierige Ausgangslage zur Erreichung von mehr Schutz vor Fluglärm und warb für eine enge Zusammenarbeit zwischen seinem Ministerium und der Kommission. Er persönlich wolle sich engagiert dafür einsetzen, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Maßnahmen, zu denen auch Lärmpausen und eine Lärmobergrenze gehören, erfolgreich umgesetzt werden könnten. Darüber hinaus seien ihm eine verbesserte Beteiligung der Bürger bei der Festsetzung von Flugrouten in die Flugroutenfestsetzung sowie die Stärkung der Fluglärmkommission wichtig.

Der Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission und Bürgermeister aus Raunheim, Thomas Jühe, verwies darauf, dass die Kommission als parteiunabhängiges Fachgremium ein verlässlicher Partner bei der Ermittlung und Umsetzung von Fluglärmminderungsmaßnahmen sei. Hierfür habe man zusammen mit dem Forum Flughafen und Region objektive Kriterien erarbeitet, die für die Beurteilung von Lärmminderungsmaßnahmen unerlässlich seien. Dazu zähle auch der sogenannte Frankfurter Fluglärmindex.

Im Hinblick auf die Südumfliegung wurde in der Sitzung der aktuelle Sachstand vorgestellt und beraten. Die schriftliche Urteilsbegründung fand ebenso Erläuterung wie das weitere Vorgehen seitens der Deutschen Flugsicherung. Diese trug vor, dass eine Interimsvariante dann notwendig würde, falls das Urteil zur Südumfliegung nach Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde Rechtskraft erlangte. Für diesen Fall sieht die DFS das Befliegen der bereits bestehenden Nachtabflugroute (N-SID) vor. Da diese aber nur beschränkte Kapazitäten zulässt, werde es erforderlich, in Tagesspitzenzeiten einzelne Flugbewegungen über die bestehende Nordabflugstrecke zu führen.

Die Fluglärmkommission hat die Initiative der DFS für eine Interimsvariante zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hielt sie deshalb nicht für erforderlich, weil es sich lediglich um eine Übergangslösung handelt, die zudem über bereits bestehende Strecken geführt werden würde.

Ein weiterer Beratungspunkt der Kommission in ihrer heutigen Sitzung war ein Antrag des Vorstandes, der darauf zielte, dass stets sichergestellt werden müsse, dass die Kommission durch die Deutsche Flugsicherung frühzeitig und umfänglich genug informiert werden müsse, wenn sich Änderungen bei Flugverfahren/Flugrouten ergäben. Der Kommissionsvorstand will hierzu einen Kriterienkatalog erarbeiten.

Zudem informierte der Kommissionsvorsitzende darüber, dass zwei Gutachten beauftragt worden seien. Ein Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, wie eine Lärmobergrenzenregelung für den Frankfurter Flughafen rechtssicher festgesetzt werden kann.

Die zweite Untersuchung zielt auf einen umfänglichen Sachstandsbericht zum Prüf- bzw. Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes die seitens der Kommission in den letzten Jahren gesammelt und zum Teil zur Prüfung an das Forum Flughafen und Region weitergeleitet worden waren.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).

Thomas Jühe, Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt

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