HMWEVL: Mehr Mitglieder in der Frankfurter Fluglärmkommission
Pressemitteilung des HMWEVL vom 29.09.2015
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung <2015-09-28>
In der Frankfurter Fluglärmkommission werden zukünftig mehr Städte und Gemeinden als bisher vertreten sein. Die Mitgliedschaft wird nun erstmals an objektive Kriterien gebunden.

Pressemitteilung des HMWEVL vom 28.09.2015

In der Frankfurter Fluglärmkommission werden zukünftig mehr Städte und Gemeinden als bisher vertreten sein. „Wir stärken damit die Interessen der von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Frankfurter Flughafen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Montag in Wiesbaden. „Die Arbeitsergebnisse der Frankfurter Fluglärmkommission haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der Benennung weiterer Mitglieder erhalten die Städte und Gemeinden nun zusätzliches Gewicht. Zugleich wird die Mitgliedschaft nun erstmals an objektive Kriterien gebunden.“

Kriterien für Mitgliedschaft in Kommission

Für die Mitgliedschaft von Städten und Gemeinden ist künftig die Lage im Lärmschutzbereich oder dem so genannten Fluglärm-Indexgebiet maßgeblich, für die Kreise eine Fluglärmbelastungssituation, die auf mehr als 100 Überflügen unter 6000 Fuß im Tagesdurchschnitt aufbaut. Mit diesen objektiven, fachlichen Kriterien setzt das Verkehrsministerium zugleich Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um. Al-Wazir: „Wir haben immer betont: Wir werden in dieser zentralen Frage nichts gegen den Willen der Fluglärmkommission umsetzen. Insofern freut es mich, dass es bei der Abstimmung in der Kommission zur neuen Zusammensetzung keine einzige Gegenstimme gab.“ Eine erste Beratung mit der neu zusammengesetzten FLK wird auf der 232. Sitzung am 7. Oktober 2015 stattfinden.

„Die Benennung der Mitglieder bedeutet nicht, dass außerhalb dieser Gebiete keine Fluglärmbelastung vorliegt, die hörbar und auch störend ist“, so Al-Wazir. Die Kriterien dienten vielmehr der Abgrenzung derjenigen Gebiete, die im Vergleich ein besonderes Maß an Lärmbetroffenheit aufweisen. „Um die Arbeitsfähigkeit der Fluglärmkommission sicherzustellen und zugleich den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine zahlenmäßige Begrenzung der Mitglieder zwingend notwendig.“ Dabei gehe die neue Mitgliedsstruktur in Frankfurt weit über die im Gesetz als Orientierung genannte Marke von 15 Mitgliedern hinaus. „Das ist angesichts der Lage des Frankfurter Flughafens in einem dicht besiedelten Ballungsraum auch gar nicht anders möglich.“

Einbindung weiterer Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften, die außerhalb der neu festgelegten Bereiche liegen, aber gleichwohl von künftigen Maßnahmen vergleichbar betroffen sein können, werden künftig frühzeitig informiert und in die Beratungen der Fluglärmkommission eingebunden werden. Die Gemeinde Heusenstamm und der Rheingau-Taunus-Kreis fallen unter diese Übergangsregelung und sind somit auch weiterhin in der Fluglärmkommission vertreten.

Der Fluglärmkommission kommt unter anderem in den Verfahren zur Festlegung oder Änderung von An- und Abflugverfahren eine zentrale Rolle hinsichtlich der Bewertung von Auswirkungen auf die örtlichen Gegebenheiten zu, zumal eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange im Bundes-Gesetz nicht vorgesehen ist. „Umso wichtiger ist es, dass die Zusammensetzung im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Gerichte prüfen dabei auch, ob die Zusammensetzung der Kommission insbesondere im Hinblick auf stimmberechtigte Mitglieder auf Basis objektiv nachvollziehbarer Kriterien erfolgte. Genau das stellen wir nun sicher“, so Al-Wazir.

Zusammensetzung der neu aufgestellten Fluglärmkommission

Städte und Gemeinden

  • Bischofsheim
  • Büttelborn
  • Darmstadt
  • Erzhausen (Neu)
  • Flörsheim a. Main
  • Frankfurt a. Main
  • Gernsheim (Neu)
  • Ginsheim-Gustavsburg (Neu)
  • Griesheim
  • Groß-Gerau
  • Groß-Zimmern (Neu)
  • Hattersheim a. Main
  • Hanau
  • Hochheim a. Main
  • Kelsterbach
  • Mainz
  • Maintal (Neu)
  • Mörfelden-Walldorf
  • Mühlheim
  • Nauheim
  • Neu-Isenburg
  • Offenbach a. Main
  • Pfungstadt (Neu)
  • Raunheim
  • Riedstadt (Neu)
  • Roßdorf (Neu)
  • Rüsselsheim a. Main
  • Trebur
  • Weiterstadt
  • Wiesbaden

Landkreise

a) im Lärmschutzbereich gelegen

  • Landkreis Groß-Gerau
  • Main-Taunus-Kreis
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Landkreis Offenbach

b) tagesdurchschnittlich mind. 100 Überflüge unter 6.000 Fuß

  • unter a) genannte Landkreise, die bereits im Lärmschutzbereich liegen
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Landkreis Aschaffenburg
  • Landkreis Mainz-Bingen

Übergangsregelung

  • Heusenstamm
  • Rheingau-Taunus-Kreis

Luftverkehrswirtschaft

  • Fraport AG
  • Fluggesellschaften:
    • BARIG
    • Homebase-Carrier mit den beiden meisten Verkehrsanteilen am Flughafen Frankfurt
    • DLH
    • Condor
  • AG der Hessischen IHKs

Bundesvereinigung gegen Fluglärm

  • ein überörtlicher Vertreter
  • ein örtlicher Vertreter

Ständige Sitzungsteilnehmer (ohne Stimmrecht)

a) Zu beratende Institutionen

  • Deutsche Flugsicherung
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
  • HMWEVL als Genehmigungsbehörde

b) Geschäftsführung FLK

c) Zur Vernetzung mit dem Forum Flughafen und Region

  • Geschäftsführung des UNH
  • Wissenschaftliche Begleitung des FFR

d) Vertreter aus Landesbehörden

  • Hessische Staatskanzlei
  • Fluglärmschutzbeauftragte des HMWEVL
  • HMUKLV
  • HLUG
  • RP Darmstadt
  • ISIM Rheinland-Pfalz
  • Bayerisches Innenministerium
  • Ländervertreter im § 32a Ausschuss

e)Weitere Sachverständige

  • Kurt Müller (Fluglärmexperte)
  • Horst Weise (Fluglärmexperte des Deutschen Fluglärmdienstes e.V.)
  • Alexander Braun (Leiter Lärmmonitorings des UNH)
  • Vereinigung Cockpit e.V.
  • Landesärztekammer
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain
Themen hierzuAssciated topics:

Wirtschaftsministerium, hessisches Fluglärmkommission Ffm

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
10-Punkte-Konzept der Fluglärmkommission
Jühes Projektplan zur Umsetzung von Flugroutenverlagerungen
   Mehr»
Dietzenbach bekommt keinen Sitz in der Fluglärmkommission
Ministerium lehnt Antrag ab
<2004-08-30>
Das Wirtschaftsministerium hat die Aufnahme der STadt Dietzenbach - und anderer Städte im Kreis Offenbach - in die Fluglärmkommission abgelehnt.   Mehr»
Das "Fluglärmentlastungskonzept Raunheim"
Was steckt dahinter, wie soll es umgesetzt werden?
   Mehr»
"Jühe gegen Kreis Offenbach"
Erste Auseinandersetzung in der Presse
   Mehr»
Was tut die Politik gegen die Raunheimer Pläne?
Aktionen und Stellungnahmen vom Kreis und von Dietzenbach
   Mehr»
CDU Neu-Isenburg befürchtet Lärm-Katastrophe
Neu-Isenburges SPD nimmt Jühe in Schutz
<2004-06-05>
   Mehr»
Dietzenbach - ein idealer Verlierer im Fluglärmpoker?
Viele "Risikofaktoren" für Dietzenbachund den Kreis
   Mehr»
Posch schlägt neue Zusammensetzung der Fluglärmkommission vor
Pressemitteilung vom 08.05.2002
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL)
   Mehr»
"Landebahn West" - was bedeutet das für Dietzenbach?
Massive Zunahme des Fluglärms bei Ostwind-Wetterlage!
   Mehr»
Positionierung der Stadt Dietzenbach zum "Fluglärmentlastungskonzept Raunheim"
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.5.2004
<2004-05-24>
   Mehr»
Fluglärmentlastungskonzept Raunheim verlagert den Fluglärm in den Kreis Offenbach
Pressemitteilung Kreis Offenbach vom 5.3.2004
Von: @Kreis Offenbach <2004-05-24>
   Mehr»
Mehr Fluglärm in Dietzenbach - nein danke!
Was können Sie dagegen tun?
   Mehr»
Europäische Flughafenregionen beschlossen Arbeitsprogramm zur Fluglärmminderung
Pressemitteilungen Planungsverband, 7. Juni 2004
Von: @Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main <2004-07-04>
   Mehr»
Ministerium lehnt Aufnahme Dietzenbachs in Fluglärmkommission ab
Text des Schreibens vom Wirtschaftsministerium
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2004-08-23>
   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.