Fluglärmkommissionen fordern besseren gesetzlichen Schutz
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt 27.04. 2015
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2015-04-27>
Die Arbeits­gemeinschaft Deutscher Fluglärm­kommissionen (ADF) befasste sich auf ihrer 76. Tagung mit der Frage, wie der gesetzliche Schutz vor Fluglärm verbessert werden kann.

Pressemitteilung der Fluglärmschutzkommission Frankfurt vom 27. April 2015

Die Vorsitzenden der Fluglärmkommissionen Deutschlands treffen sich zweimal jährlich, um bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) aktuelle Aufgabenstellungen rund um das Thema Fluglärmschutz zu beraten.

Das Treffen am 23. und 24. April 2015 fand diesmal in Bremen statt, der erste Flughafenstandort in Deutschland, an dem das innovative GBAS-System systematisch erprobt wird. Mit diesem satellitengestützten System lassen sich sowohl die Anflugrouten als auch die Anfluggenauigkeit unter Lärmminderungsgesichtspunkten deutlich optimieren.

Die Tagesordnung widmete sich vor allem den Bemühungen um Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm, denn obwohl es hierzu im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eindeutige Absichtserklärungen gebe, habe sich bislang noch nichts getan.

Dabei lägen die Erkenntnisse, wie man Fluglärm an der Quelle wirksam bekämpfen könne, bereits vor. Es bedürfe aber eindeutiger Vorgaben und Anreizsysteme für die Airlines und die Deutsche Flugsicherung, damit diese zügig umgesetzt werden könnten. Vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) wurde bei der ADF-Tagung ein sogenanntes Flugassistenzsystem vorgestellt, das den Piloten im Cockpit Hinweise zu Klappenstellung und Schubsetzung gibt, um die leiseste Möglichkeit zum Anfliegen auf einen Flughafen realisieren zu können.

Durch das System könnte die breite Streuung der Einzelschallpegel von bis zu 14 dB(A) deutlich reduziert und hierdurch das Lärmniveau insgesamt abgesenkt werden. „Wir brauchen endlich eine Verbesserung der rechtlichen Ausgangslage, um wirksam Anreize zur Fluglärmreduzierung zu setzen. Andernfalls werden auch zukünftig Jahrzehnte ins Land gehen, bis auch vermeintlich einfache Lösungen, wie das Anmontieren von sog. Wirbelgeneratoren an der A320-Flotte, Wirklichkeit werden“, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), der gleichzeitig Vorsitzender der Frankfurter Kommission ist, Thomas Jühe.

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung ebenfalls beabsichtigten Stärkung der Fluglärmkommissionen fordert die ADF, die sächliche und personelle Ausstattung der Fluglärmkommissionen endlich auszubauen und rechtlich abzusichern. Für die Bundesregierung haben die Kommissionen konkrete Empfehlungen erarbeitet, um an allen Flughafenstandorten eine hinreichende Grundlage zum Erreichen qualifizierter Beratungsergebnisse zu schaffen. Besonderen Wert legen die Kommissionen dabei darauf, dass das Beratungsergebnis beanstandungsfrei und rechtssicher zustande kommen kann. Erforderlich sei hierfür zum einen, dass die Kommissionen finanziell so ausgestattet werden, dass auch unabhängige Gutachten und Untersuchungen beauftragt werden können.

Darüber hinaus dürfe die Zusammensetzung der Mitgliedschaft nicht willkürlich sein. Die Berufung sei vielmehr an objektiven Kriterien der Lärmbetroffenheit wie der Lage im Lärmschutzbereich bzw. weiteren lokal zu bestimmenden Kriterien, wie einem Fluglärm-Index, auszurichten. Jede danach relevant betroffene Stadt oder Gemeinde soll nach Auffassung der ADF mit Stimmrecht in den Kommissionen vertreten sein. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich die Vorsitzenden der Fluglärmkommissionen in Deutschland dafür aus, dass Landkreisen mangels darüber hinausgehender eigener Betroffenheit nur im Falle einer besonderen sachlichen Rechtfertigung mit einem eigenen Stimmrecht ausgestattet sein sollten. Damit bestätigte die ADF einstimmig die aktuellen Überlegungen des Vorstands der Fluglärmkommission und des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums zur Neustrukturierung der Fluglärmkommission Frankfurt.

Das im Jahr 2007 neu gefasste Fluglärmschutzgesetz soll 10 Jahre nach Inkrafttreten, also im Juni 2017, einer Revision unterzogen werden. Dabei werden auch die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüft. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag hierfür einen entsprechenden Bericht zur Anwendungspraxis und dem bestehenden Verbesserungspotential des Fluglärmschutzgesetzes erstatten (Fluglärmschutzbericht 2017). Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen hat den Überprüfungsprozess bereits jetzt eingeleitet und sowohl die rechtlich angelegten Mängel des Gesetzes und seiner Verordnungen als auch Defizite in der Umsetzungspraxis aus Sicht der Betroffenen detailliert dargestellt. Das Umweltbundesamt stellte auf der Tagung ein umfangreiches Evaluierungsvorhaben des Fluglärmschutzgesetzes und seiner Verordnungen vor, in welches sich die Kommissionen auch im weiteren Diskussionsverlauf engagiert einbringen werden.

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