Konstituierende Sitzung der erweiterten Fluglärmkommission Frankfurt
Pressemitteilung der FLK zur 254. Sitzung vom 19.02.2020
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2020-02-19>
Die 254. Sitzung der Fluglärmkommission fand in veränderter Zusammensetzung statt. Neue Mitglieder sind der Wetterau-Kreis und der Landkreis Alzey-Worms. Hauptthema der Sitzung war das angewendete Verfahren zur Bestimmung der Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt.

Turnusgemäß nach vier Jahren fand zum 1.1.2020 die Neuberufung der Mitglieder der Fluglärmkommission durch das Hessische Verkehrsministerium statt. Die vorausgegangene Überprüfung der aktuellen Fluglärmbelastung auf der Grundlage des Frankfurter Fluglärmindex 2.0 hatte eine Erweiterung der Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission um zwei Mitglieder, den Wetteraukreis und den Landkreis Alzey-Worms, ergeben. Der Kommission gehören damit aktuell 48 Mitglieder an, davon 41 kommunale Vertreter, 2 Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und 5 Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft (vgl. http://www.flk-frankfurt.de/seite/de/fluglaerm/44/-/Mitglieder.html). Zu den Beratungen des Gremiums werden wie bisher einige ständige Sitzungsteilnehmer (ohne Stimmrecht) eingeladen, welche die Kommission mit ihrer Expertise unterstützen, u. a. die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen, Vertreter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH), des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) und des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain. „Die neu konstituierte Kommission ist wie bisher ausgewogen, und mit großer fachlicher Expertise ausgestattet, zusammengesetzt. Die auf objektiven Kriterien beruhende Zusammensetzung der Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission ist ein wichtiger Grund dafür, dass die Beratungsergebnisse der Kommission von den mit gesetzlichem Auftrag beratenen Institutionen (das Hess. Verkehrsministerium, die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) ernst genommen und berücksichtigt werden“, hob der Vorsitzende der Kommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe, hervor.

Hauptthema der Sitzung war das angewendete Verfahren zur Bestimmung der jeweiligen Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt.
Dieses Thema hat aus der Sicht der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung besondere Bedeutung, denn je nachdem, aus welcher Richtung und mit welcher Stärke der Wind weht, wird durch die DFS entschieden, von wo angeflogen und wohin gestartet wird. Ein Vertreter der Deutschen Flugsicherung informierte die Kommission detailliert, wie und auf welcher Grundlage durch die DFS die Betriebsrichtung bestimmt und unter welchen Voraussetzungen die Betriebsrichtung gewechselt wird. Nachdem der Anteil an Ostbetrieb (Betriebsrichtung 07) im Jahr 2018 einen Höchstwert von 45,9% erreicht hatte und damit sehr deutlich vom langjährigen Mittel 30% Ostbetrieb zu 70% Westbetrieb abwich, wurde im Rahmen eines vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus beauftragten Gutachtens durch den Meteorologen Thomas Hasselbeck untersucht, ob die Betriebsrichtungsverteilung in den Jahren 2015 bis 2018 aufgrund der aufgetretenen Großwetterlagen sowie der Windrichtungen und -geschwindigkeiten nachvollzogen werden kann. Festgestellt wurde, dass die Wahl der Betriebsrichtung durch das verstärkte Auftreten von Großwetterlagen des sogenannten meridionalen Typs zu erklären ist. Solche blockierenden Wetterlagen können zu langanhaltenden Episoden mit Betriebsrichtung 07 führen. Die konkrete Festlegung der Betriebsrichtung in den Jahren 2015 bis 2018 konnte von der Kommission überwiegend nachvollzogen werden.

Vorgestellt wurde weiter eine Neuberechnung der Lärmauswirkungen getrennt nach Betriebsrichtung mit dem Frankfurter Fluglärmindex 2.0. Alexander Braun, Lärmberechner des Umwelt- und Nachbarschaftshauses, informierte über die Ergebnisse. Danach hat die Erkenntnis Bestand, dass die Westbetriebsrichtung (Betriebsrichtung 25), also der Anflug über Hanau, Offenbach und Frankfurt Süd, die lärmgünstigere Betriebsrichtung ist. Hintergrund dafür ist, dass der Abstand der nächstgelegenen Wohnbebauung zu den Landebahnschwellen bei Anflügen bei Betriebsrichtung 25 etwa doppelt so groß ist wie bei Betriebsrichtung 07, bei der wegen der geringeren Überflughöhe deutlich höhere Maximalpegel in Wohngebieten erreicht werden. Die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Mainz, Katrin Eder, dankte für die umfassende Aufklärung und erklärte: „Das Jahr 2018 hat zu großer Unruhe in der Bevölkerung und einer deutlichen Zunahme an Beschwerden geführt. Das hing mit dem sprunghaften Anstieg der Flugbewegungen von 8%, den massiven Verspätungen in der Nacht und dem außerordentlich hohen Anteil an Ostbetrieb zusammen. Die systematische und fachlich fundierte Aufarbeitung der Ursachen und Zusammenhänge hilft dabei, die Diskussion um die Wahl der Betriebsrichtung zu versachlichen.“

Weitere Beratungsthemen waren die Auswertung der Abflüge über die einzelnen Abflugstrecken bei beiden Betriebsrichtungen sowie das Monitoring der Südumfliegung.

Detailliertere Informationen zu allen Beratungsthemen finden Sie hier:

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