Pressemitteilung Nr. 151/2015 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 30. April 2015
KREIS GROSS-GERAU – Angesichts der aktuellen Diskussion um die Zusammensetzung der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) hat Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer erneut gefordert, dass der Kreis Groß-Gerau dort mit vollem Stimmrecht vertreten bleiben müsse.
„Nahezu alle Kreisbürger leiden unter Fluglärm und über einhunderttausend Menschen gehören sogar zu den besonders hoch von Fluglärm Belasteten“, betonte Astheimer: „Wohl kein zweiter Landkreis in Deutschland ist in so hohem Maße Fluglärm ausgesetzt. Deshalb muss der Kreis Groß-Grau auch weiterhin mit Sitz und Stimme in der Fluglärmkommission vertreten sein!“.
Astheimer wies darauf hin, dass der Kreis seit Anbeginn in der Fluglärmkommission stimmberechtigt mitgewirkt habe: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, dies ausgerechnet jetzt zu ändern.“ Denn auch das Argument, man wolle die Größe der Kommission möglichst überschaubar halten, werde der aktuellen Situation am Flughafen nicht gerecht: „Der vorgesehene Ausbau entspricht letztlich nahezu der Gesamtkapazität des Flughafens München. Es wird künftig weit mehr lärmbetroffene Kommunen geben, und dementsprechend wären eigentlich eher mehr als weniger stimmberechtigte Mitglieder notwendig.“
Der Kreis müsse im Übrigen auch als Schul- und Sozialhilfeträger an Beschlüssen der Fluglärmkommission mitwirken können. Aufgrund von Siedlungsbeschränkungen seien zum Beispiel derzeit notwendige Schulerweiterungen nicht immer umsetzbar. Und gerade erst habe die Gesundheitsstudie NORAH nachgewiesen, dass Kinder, die besonders hohem Fluglärm ausgesetzt sind, schlechter lesen lernen: „Schon jetzt liegen zwölf Grundschulen des Kreises in den Gebieten mit der höchsten Lärmbelastung, und die betroffenen Kinder und Eltern haben ein Recht darauf, dass sich der Kreis wirksam für ihre Interessen einsetzen kann.“
Abgesehen von allen inhaltlichen Argumenten, die für eine stimmberechtigte Mitgliedschaft des Kreises sprächen, gebe es derzeit auch keine formale Handhabe, dem Kreis das angestammte Stimmrecht zu entziehen: „Die Geschäftsordnung der Fluglärmkommission sieht dies überhaupt nicht vor!“ Auch deshalb sei Minister Al-Wazir gut beraten, sich an die geltenden Regeln zu halten und das Stimmrecht des Kreises Groß-Gerau nicht anzutasten: „Wir werden hier nicht locker lassen – das sind wir den von Fluglärm betroffenen Menschen in unserem Kreis schuldig“, so Walter Astheimer abschließend.
Fluglärmkommission Ffm Kreis GG PMs Siedlungsbeschränkungen