Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 09.01.2016 / 234. Sitzung
Fluglärmbeschwerden und Ordnungswidrigkeiten: Solide Grundlagenarbeit ermöglicht das Erkennen systematischer Abweichungen
Nach den in den letzten Jahren immer wieder unter nicht unerheblichem Zeitdruck stattfindenden Beratungen der Kommission befassten sich die Mitglieder auf der heutigen 235. Sitzung ausführlich mit grundlegenden Entwicklungen und Verfahrensabläufen im Bereich des Fluglärmschutzes. Von einem Vertreter der Fraport AG wurden dabei u. a. die Entwicklung der Flugbewegungen und Eckwerte sowie der Zusammensetzung der Flughafenentgelte in den letzten Jahren erläutert.
Im Hinblick auf ggf. regelwidrig verlaufende Flugverläufe wurden die Mitglieder über die Behandlung von Fluglärmbeschwerden durch die Fraport AG und luftrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung informiert. Beide Themen greifen teilweise Zahn in Zahn ineinander. Dargestellt wurden sowohl der Rahmen als auch die Grenzen der Befassung beider Institutionen. „Vereinzelte Ausreißer stellen zwar keine systematische Lärmbelästigung dar. Die Kontrolle des Flugverkehrs und sorgfältige Bearbeitung aller selbst erkannten oder von aufmerksamen Anwohner/innen gemeldeten auffälligen Flugbewegungen gehört jedoch zu einer – nicht nur aus Sicherheitsgründen – wichtigen Grundlagenarbeit. Stetig wiederkehrende Abweichungen insbesondere in Siedlungsgebieten und besondere Belastungssituationen der Bevölkerung können hierdurch schneller erkannt werden“, erklärte der Vorsitzende der Kommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.
Vorgestellt wurde weiter eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zu einem Entwurf einer EU-Verordnung zur Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Flugsicherungsagentur EASA. In der von der Frankfurter Fluglärmkommission bei zwei Enthaltungen einstimmig unterstützten Positionierung fordert die ADF, dass zumindest im Bereich des Fluglärmschutzes die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse auch künftig standortnah beurteilt und entsprechend die Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene bestehen bleiben sollten. Darüber hinaus muss bei der Zulassung von Flugzeugen durch die EASA sichergestellt werden, dass im Bereich der Lärmemissionen die strengstmöglichen Anforderungen angewendet werden und dem Lärmschutz auch im Verhältnis zu anderen Emissionen ausreichendes Gewicht beigemessen wird.
Nachdem auf der letzten Sitzung der Kommission ausführlich über sog. Intersection-Starts informiert wurde, beantwortete ein Vertreter der Fraport AG zwischenzeitlich eingegangene Fragestellungen der Mitglieder. Einzelne Teilbereiche bedürfen dabei jedoch noch der Einholung weitergehender Expertise. Erst auf dieser Grundlage wird erkennbar werden, ob weitergehender Aufklärungs- oder Handlungsbedarf besteht. Der Vorstand der Kommission wird den Mitgliedern einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.
Um die komplexe Materie des Fluglärmschutzes auch für neu in die Fluglärmkommission berufene Mitglieder (z. B. aufgrund der Kommunalwahlen im März 2016) verständlich zu machen und hierdurch auch zukünftig ein hohes fachliches Beratungsniveau zu ermöglichen, bietet die Kommission im Juni 2016 allen (Neu)Mitgliedern ein zweitägiges Weiterbildungsseminar zu den Grundlagen des Fluglärmschutzes an.
Detailliertere Informationen zu allen Themen findet man bei den Sitzungsunterlagen:
Fluglärmkommission Ffm Fluglärmschutz Fluglärm-Beschwerden Flugverfahren