Fluglärmkommission: Lärm­berechnung auch auf der Grundlage von Flug­spuren möglich
Pressemitteilung Fluglärmkommission Frankfurt vom 16.08.2017
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2017-08-16>
Die Fluglärm­kommission befasste sich auf einer Sondersitzung mit der von der ZRM und dem DFLD entwickelten Methode zur Berechnung des Fluglärms auf der Grundlage der tatsächlich geflogenen Flugspuren.

Pressemitteilung Fluglärmschutzkommission Frankfurt vom 16. August 2017 zur Sondersitzung "Fluglärm-Monitoring"

Die Frankfurter Kommission befasste sich auf der heutigen Sondersitzung mit dem Thema Fluglärm-Monitoring im Zusammenhang mit einer von der Initiative "Zukunft Rhein Main" (ZRM) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) entwickelten Fluglärm-Berechnung. Erörtert wurde die Frage, ob Fluglärm-Berechnungen auch auf der Grundlage von Flugspuren möglich sind und für welche Anwendungsfälle diese konkret in Betracht kommen. Vorgestellt wurden darüber hinaus die bestehenden umfangreichen Monitoring-Instrumente des FFR/UNH. Diskutiert wurde dabei die Frage, bis zu welchen Dauerschallpegeln Fluglärm-Berechnungen fachlich vertretbar und verbunden mit welcher Zielsetzung vorgenommen werden können. Ein Experte des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) unterstützte die Kommission mit einer fachlichen Einschätzung der vorliegenden Erkenntnisse.

Auf dieser Grundlage verständigte sich die Kommission auf ein "Erstes Fazit":

  1. Berechnungen der Fluglärmentwicklung für einen zurückliegenden Zeitraum (Monitoring) können realitätsnah sowohl auf der Grundlage von Flugspuren als auch eines regelmäßig aktualisierten Datenerfassungssystems (DES) vorgenommen werden. Zukünftige Fluglärm-Entwicklungen (Prognosen) oder Variantenvergleiche (z. B. aktive Schallschutzmaßnahmen) können nur mithilfe eines Datenerfassungssystems berechnet werden.

  2. Für Berechnungen im Umkreis des Frankfurter Flughafens unterhalb von 50 dB Dauerschallpegel sind belastbare akustische Daten über die von Flugzeugen erzeugten Immissionen erforderlich, welche bisher nicht in hinreichender Form vorliegen. Hierdurch sind diese Berechnungen mit größeren Unsicherheiten behaftet, die beseitigt werden sollten. In entfernteren Gebieten vom Frankfurter Flughafen sollten Berechnungen deshalb zumindest durch Messungen verifiziert werden.

  3. Es wird empfohlen, die fachliche Kooperation auszubauen: Die Weiterentwicklung des Flugspuren-Monitorings im FFR sollte künftig unter Beteiligung der Fachexperten des kommunalen Fluglärm-Monitorings erfolgen.

Der Vorsitzende, Thomas Jühe, bedankte sich für die von ZRM und DFLD vorgestellten Weiterentwicklungsperspektiven und verwies nicht ohne Stolz darauf, dass das Betreten von Neuland in Frankfurt Tradition habe: "Wir können uns sehr glücklich schätzen, dass wir am Standort Frankfurt mit Unterstützung des FFR bereits jetzt zahlreiche Instrumente, wie den Frankfurter Fluglärm-Index, entwickeln und rechtssicher etablieren konnten. Fluglärmberechnungen auf der Grundlage von Flugspuren können dieses Spektrum für eine Vergangenheitsbetrachtung sinnvoll ergänzen. Jedes Monitoring-Instrument hat seine Berechtigung. Es kommt darauf an, für welche Auswertungen die einzelnen Tools fachlich vertretbar verwendet werden können. Für die Zukunft wünsche ich mir einen noch engeren Austausch aller Fachleute, um auch künftige Weiterentwicklungen schnell und zuverlässig auf den Weg zu bringen", erklärte der Vorsitzende.

Der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister von Rüsselsheim am Main, Patrick Burghardt, ergänzte: "Aus unserer Sicht ist es richtig und wichtig, die Fluglärmentwicklung auch in Bereichen außerhalb des Lärmschutzbereichs darzustellen, da die Menschen ein berechtigtes Interesse haben, über die reale Lärmbelastung informiert zu werden. Für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes muss der Fokus jedoch auch in Zukunft auf den Hochbetroffenen im Nahbereich des Flughafens liegen, bei denen die Fluglärmbelastung auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann".

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