Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 22.03.2002 die Festlegung einer Warteschleife über dem Schwarzwald-Baar-Kreis zum Anflug auf den Flughafen Zürich-Kloten für rechtswidrig erklärt. Das Luftfahrtbundesamt hatte den neuen Navigationspunkt RILAX und die zugehörigen Warteschleifen im Zuge der Neuordnung der Flugstrecken auf europäischer Ebene (EAM04) angeordnet (EAM04), ohne die Betroffenen vorher zu informieren oder gar zu fragen.
Dagegen hatten zehn Kommunen und zwei Privatleute aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt. Das VGH Mannheim gab den Klägern Recht. Den betroffenen Kommunen muss bei der Änderung von Flugrouten eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Mehr:
Pressemitteilung des VGH Mannheim zum Rilax-UrteilText Rilax-Urteil
Das Luftfahrtbundesamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Urteils zur Revision wurde mit Beschluss vom 19.9.2002 vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Zulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet. Vor allem die Frage, ob betroffene Kommunen bei der Festlegung eines Warteverfahrens informiert und angehört werden müßten, bedürfe einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.11.2003 im Revisionsverfahren das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aufgehoben und die Klagen abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält das Luftfahrt-Bundesamt nicht für verpflichtet, vor Erlass der Verordnungen zur Festlegung der Flugverfahren die betroffenen Gemeinden anzuhören. Ein solches Beteiligungsrecht der Gemeinden sei im Gesetz nicht vorgesehen und auch von Verfassungs wegen nicht geboten. Auch eine willkürliche Missachtung der Lärmschutzinteressen der betroffenen Gemeinden und Anwohner könne dem Luftfahrt-Bundesamt nicht vorgeworfen werden. So sei mit Rücksichr auf die Lärmschutzinteressen der Anwohner die Mindestflughöhe für das Warteverfahren von ursprünglich 7000 Fuß auf 13.000 Fuß angehoben worden.
Mehr:
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil im RevisionsverfahrenFlugroutenänderungen Flugrouten Gerichtsurteile Baden-Württemberg Luftfahrtbundesamt
Machen Sie sich ein plastisches Bild davon !