Warteverfahren RILAX für den Flughafen Zürich beanstandet - Klagende Gemeinden und Private aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich
Im Zuge einer Neuordnung der Flugstrecken auf europäischer Ebene erließ das Luftfahrtbundesamt im Mai 2000 eine Rechtsverordnung, die den Navigationspunkt RILAX für den Anflug aus Norden auf den Flughafen Zürich-Kloten festsetzt. Dieser Punkt liegt über dem östlichen Stadtrand von Donaueschingen. Zugleich legt die Verordnung für diesen Bereich einen Warteraum für diejenigen Flugzeuge fest, die in Zürich nicht sofort landen können.
Gegen die Rechtsverordnung haben Mitte des Jahres 2001 die Städte Donaueschingen und Villingen-Schwenningen, acht weitere Städte und Gemeinden aus der Gegend sowie zwei Privatpersonen mit Wohnsitz in Donaueschingen bzw. Bad Dürrheim beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) Klage erhoben und die Feststellung beantragt, dass die Verordnung sie in ihren Rechten verletzte. Ihr Ziel ist die Abwehr von Fluglärm.
In seinem heute verkündeten Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof den Klagen statt- gegeben. Der für das Luftverkehrsrecht zuständige 8. Senat hat zum einen beanstandet, dass das Luftfahrtbundesamt die von der Festlegung des Navigationspunkts und des Warteraums betroffenen Städten und Gemeinden nicht vor dem Erlass der Verordnung informiert und ihnen keine Gelegenheit gegeben hat, zu den geplanten Regelungen Stellung zu nehmen. Die Rechte der Kläger seien ferner dadurch verletzt, dass eine Untersuchung von Alternativen zu dem gewählten Anfangsanflugspunkt und der Lage des Warteraums unterblieben sei, obwohl dies wegen der durch die Regelung eintretenden Lärmbeeinträchtigungen erforderlich gewesen sei. Die für den Erlass der Verordnung zuständige Stelle - das Luftfahrtbundesamt - habe sich aus dem Verfahren gänzlich heraus gehalten und die Vorarbeiten allein der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) überlassen. Die DFS ihrerseits habe erst nach dem Erlass der Verordnung geprüft, ob es einen unter Lärmschutzgesichtspunkten günstigeren Raum für RILAX gebe. Das Ergebnis dieser Prüfung sei in den dem Gericht vorgelegten Akten nicht dokumentiert. Der Senat konnte sich deshalb nicht davon überzeugen, dass es keine andere Möglichkeit gebe, als den Anfangsanflugspunkt und den Warteraum an der gewählten Stelle einzurichten, wie dies von der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Rechtstreit geltend gemacht worden war.
Die Revision wurde in dem Urteil nicht zugelassen . Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden (AZ.: 8 S 1271/01).
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»