Wirtschaftsminister Rhiel: Vorwürfe wegen Seveso-Richtlinie sind unbegründet
Pressemitteilung vom 23.12.2003
<2003-12-23>
"Die Vorwürfe aus der Beschwerde an die EU-Kommission wegen des Raumordnungsverfahrens zur Flughafenerweiterung sind unbegründet. Dieser Position der hessischen Landesregierung hat sich die Bundesregierung nun angeschlossen." Das teilte der hessische Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel heute in Wiesbaden mit, nachdem das hessische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem hessischen Umweltministerium die Stellungnahme des Landes Hessen als Antwort auf das Schreiben der EU-Kommission beim Bundesumweltministerium vorgelegt hat.
Dr. Rhiel sagte: "Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Beschwerdeführer in Brüssel die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens irreführend dargestellt haben. Mit der Bestätigung der hessischen Position durch die Bundesregierung ist der Versuch gescheitert, in Brüssel den Eindruck zu erwecken, die Seveso-II-Thematik sei nicht sorgfältig bearbeitet worden. Dieser Vorwurf ist offenkundig unbegründet und trifft weder auf das Raumordnungsverfahren noch auf die aktuelle Vorbereitung der Änderung des Landesentwicklungsplans zu. Die Raumordnungspläne und insbesondere das Planfeststellungsverfahren stellen die richtigen Instrumente dar, um entsprechend der Anforderungen den Seveso-II-Richtlinie Störfallbetriebe in der Nachbarschaft schützenswerter Gebiete zu berücksichtigen."
Die Kommission hatte in ihrem Schreiben die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten, ob durch das Raumordnungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Seveso-II-Richtlinie verletzt worden sei. Die Bundesregierung bat das Land Hessen um eine Stellungnahme, die die Bundesregierung erhalten und sich zu eigen gemacht habe, erläuterte Dr. Rhiel. Aus der Antwort des Bundes an die EU-Kommission gehe hervor, dass die Auffassung der Beschwerdeführer in Brüssel unbegründet sei und dass es zu keiner Verletzung der Seveso-II-Richtlinie gekommen sei. Denn bei einem Raumordnungsverfahren handele es sich um keine "Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung", die Gegenstand der Seveso-II-Richtlinie sei, erklärte Dr. Rhiel und sagte weiter: "Durch ein Raumordnungsverfahren werden keine planerischen oder steuernden Entscheidungen bezüglich einer Flächenausweisung oder Flächennutzung getroffen. Ein Raumordnungsverfahren ist lediglich als eine gutachterliche Beurteilung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens anzusehen."
Gleichwohl sei in diesem Raumordnungsverfahren der allgemeinen Forderung der Seveso-II-Richtlinie nach einer hinreichenden Berücksichtigung von Störfallbetrieben und bestimmter Umgebungsnutzung insoweit Rechnung getragen worden, dass Sicherheitsbetrachtungen eingefordert und die sicherheitstechnischen Aspekte bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit der Vorhabensvarianten intensiv ermittelt und in die Abwägung eingestellt worden seien, sagte der hessische Wirtschaftsminister weiter. Dies lasse sich auch aus dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens - der landesplanerischen Beurteilung - ersehen. Danach sei eine Vereinbarkeit der Variante Nordwest mit den Erfordernissen der Raumordnung nur unter bestimmten Vorrausetzungen herstellbar, wozu eine Beurteilung möglicher Risiken aufgrund der Nachbarschaft zwischen dem Flughafen und dem Ticona- und Infraserv-Gelände in den nachfolgen Verfahren gehöre. "Diesem Prüfauftrag kommt das Land Hessen derzeit nach, indem es umfassende Gutachten in Auftrag gegeben hat. Deren Ergebnisse werden Eingang in das anstehende Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans finden", erklärte der Minister.
Das Land Hessen werde auch weiterhin ein sorgfältiges und transparentes Verfahren gewährleisten. "Wir werden, wie zugesagt, sämtliche Gutachten dem Landtag, der Störfallkommission, der Öffentlichkeit und natürlich auch der EU-Kommission zur Verfügung stellen, sobald sie uns vollständig vorliegen", erklärte abschließend Dr. Rhiel.
Dr. Rhiel sagte: "Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Beschwerdeführer in Brüssel die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens irreführend dargestellt haben. Mit der Bestätigung der hessischen Position durch die Bundesregierung ist der Versuch gescheitert, in Brüssel den Eindruck zu erwecken, die Seveso-II-Thematik sei nicht sorgfältig bearbeitet worden. Dieser Vorwurf ist offenkundig unbegründet und trifft weder auf das Raumordnungsverfahren noch auf die aktuelle Vorbereitung der Änderung des Landesentwicklungsplans zu. Die Raumordnungspläne und insbesondere das Planfeststellungsverfahren stellen die richtigen Instrumente dar, um entsprechend der Anforderungen den Seveso-II-Richtlinie Störfallbetriebe in der Nachbarschaft schützenswerter Gebiete zu berücksichtigen."
Die Kommission hatte in ihrem Schreiben die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten, ob durch das Raumordnungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Seveso-II-Richtlinie verletzt worden sei. Die Bundesregierung bat das Land Hessen um eine Stellungnahme, die die Bundesregierung erhalten und sich zu eigen gemacht habe, erläuterte Dr. Rhiel. Aus der Antwort des Bundes an die EU-Kommission gehe hervor, dass die Auffassung der Beschwerdeführer in Brüssel unbegründet sei und dass es zu keiner Verletzung der Seveso-II-Richtlinie gekommen sei. Denn bei einem Raumordnungsverfahren handele es sich um keine "Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung", die Gegenstand der Seveso-II-Richtlinie sei, erklärte Dr. Rhiel und sagte weiter: "Durch ein Raumordnungsverfahren werden keine planerischen oder steuernden Entscheidungen bezüglich einer Flächenausweisung oder Flächennutzung getroffen. Ein Raumordnungsverfahren ist lediglich als eine gutachterliche Beurteilung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens anzusehen."
Gleichwohl sei in diesem Raumordnungsverfahren der allgemeinen Forderung der Seveso-II-Richtlinie nach einer hinreichenden Berücksichtigung von Störfallbetrieben und bestimmter Umgebungsnutzung insoweit Rechnung getragen worden, dass Sicherheitsbetrachtungen eingefordert und die sicherheitstechnischen Aspekte bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit der Vorhabensvarianten intensiv ermittelt und in die Abwägung eingestellt worden seien, sagte der hessische Wirtschaftsminister weiter. Dies lasse sich auch aus dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens - der landesplanerischen Beurteilung - ersehen. Danach sei eine Vereinbarkeit der Variante Nordwest mit den Erfordernissen der Raumordnung nur unter bestimmten Vorrausetzungen herstellbar, wozu eine Beurteilung möglicher Risiken aufgrund der Nachbarschaft zwischen dem Flughafen und dem Ticona- und Infraserv-Gelände in den nachfolgen Verfahren gehöre. "Diesem Prüfauftrag kommt das Land Hessen derzeit nach, indem es umfassende Gutachten in Auftrag gegeben hat. Deren Ergebnisse werden Eingang in das anstehende Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans finden", erklärte der Minister.
Das Land Hessen werde auch weiterhin ein sorgfältiges und transparentes Verfahren gewährleisten. "Wir werden, wie zugesagt, sämtliche Gutachten dem Landtag, der Störfallkommission, der Öffentlichkeit und natürlich auch der EU-Kommission zur Verfügung stellen, sobald sie uns vollständig vorliegen", erklärte abschließend Dr. Rhiel.
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Wirtschaftsministerium, hessisches Hessische Landesregierung Bundesregierung (Deutschland) Absturz-Gefahr Pressemitteilungen Europäische Union EU-Kommission Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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