BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket.

Pressemitteilung Nr. 040/05
Berlin, 22.02.2005

Die Kosten für verbesserten Lärmschutz an den deutschen Verkehrsflughäfen fallen wesentlich geringer aus als bisher befürchtet. Eine Arbeitsgruppe mit hochrangigen Experten aus den beteiligten Bereichen hat dem Bundesumweltministerium heute einen gemeinsam erarbeiteten Bericht zu den Kostenfolgen der geplanten Novellierung des Fluglärmgesetzes vorgelegt. Danach belaufen sich die Kosten, die die deutschen Verkehrsflugplätze vor allem für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden im lärmbelasteten Flugplatzumland aufbringen müssen, auf 614 Mio. Euro bzw. auf 738 Mio. Euro für den Fall, dass die Flughäfen Bremen und Köln/Bonn in den kommenden Jahren wesentlich ausgebaut werden sollten. Flughafenbetreiber hatten bisher Kosten in Milliardenhöhe unterstellt, während das Bundesumweltministerium von rund 500 Millionen Euro ausgegangen war.

"Mit der geplanten Neufassung des Fluglärmgesetzes sollen wesentlich mehr Menschen in der Umgebung der Flughäfen vor Fluglärm geschützt werden", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. "Der jetzt vorliegende Bericht belegt, dass sich die Kosten für die dringend erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem tragfähigen Rahmen halten."

Um in der Frage der Kostenfolgen der Novelle für die zivilen Flugplätze Klarheit zu erreichen, war im Oktober 2004 eine Arbeitsgruppe mit Experten aus den beteiligten Kreisen eingerichtet worden. Mit der Leitung der Arbeitsgruppe und der Moderation beauftragte das Bundesumweltministerium das Öko-Institut. Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) sowie Sachverständige für Fragen des Fluglärmschutzes und Vertreter beteiligter Bundesbehörden an.

Die Arbeitsgruppe legte der Kostenschätzung den vom Bundesumweltministerium im September 2004 zur Anhörung gestellten Referentenentwurf zugrunde. Der Novellierungsentwurf sieht deutliche Verbesserungen beim baulichen Schallschutz vor. Die Kosten für Schallschutzmaßnahmen sollen auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren verteilt werden. Damit wird zugleich die Möglichkeit eröffnet, die Schallschutzkosten unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips an Fluggesellschaften, Passagiere und Frachtversender weiterzugeben. Schätzungen gehen bei 150 Mio. abgefertigten Passagieren pro Jahr an den deutschen Flughäfen und bei einer Verteilung auf 10 Jahre im Durchschnitt von Kosten unter 1 Euro pro Flugticket aus.

Die Arbeitsgruppe bezeichnet ihr Ergebnis als beste Schätzung, da sich potenziell kostenerhöhende und kostensenkende Unsicherheiten ausgleichen dürften. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe eine Reihe von Empfehlungen zum Novellierungsentwurf und zu den Durchführungsbestimmungen ausgesprochen. Das Bundesumweltministerium hat bereits signalisiert, dass die Empfehlungen aufgegriffen werden sollen, beispielsweise zur Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen, die schon durch Planfeststellungsbeschlüsse festgelegt sind oder die auf freiwilligen Schallschutzprogrammen der Flughäfen beruhen. Auch soll die Novelle bei vorgesehenen Flugplatzschließungen nicht mehr wirksam werden. Damit werden potenziell kostenerhöhende Unsicherheiten der Kostenschätzung wirksam ausgeräumt.

Der Bericht der Arbeitsgruppe zu den Kostenfolgen der Novelle Fluglärmgesetz ist im Internet beim Bundesumweltministerium verfügbar:

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Fluglärmschutz Fluglärmgesetz Bundesregierung (Deutschland) Novellierung des Fluglärmgesetzes

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