Stoppt das neue Gesetz zum Schutz des Fluglärms!
Unser Mainzer Mitstreiter Dietrich Elsner hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition "Lärmschutz im Luftverkehr" eingebracht, die jetzt zur Mitzeichnung im Internet zur Verfügung steht.
In der Petition geht es um ein besseres Fluglärmgesetz. Der jetzt vorliegende Entwurf soll nicht verabschiedet werden. Ein besseres Fluglärmgesetz soll aktiven Schallschutz(Reduzierung des Fluglärms) statt Lärmschutzfenster in den Vordergrund stellen.
Unterstützen auch Sie diese Petition! Der aktuelle Gesetzentwurf schützt den Fluglärm und nicht die Betroffenen. Er würde teilweise sogar noch Verschlechterungen gegenüber dem jetzigen Zustand bringen. Die Petition ist unsere letzte Chance, diesen Gesetzentwurf noch zu stoppen!
Wenn es 50 000 Unterschriften gibt, werden die Petenten in einer öffentlichen Ausschussitzung angehört.
Die Unterzeichnungsfrist geht bis zum 3. Januar 2007. Also gleich unterschreiben und es Freunden, Bekannten, Kollegen weitersagen!
Hier geht es zur Petition:
Text der Petition
Lärmschutz im Luftverkehr: Novellierung des Fluglärmgesetzes
Eingereicht durch: Dietrich Elsner am Dienstag, 17. Oktober 2006
Der Petent bittet, die vorgelegte Novelle zum Fluglärmgesetz abzulehnen und gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die dem aktiven Fluglärmschutz Vorrang vor dem passiven Fluglärmschutz einräumen.
Begründung:
Die vorliegende Novelle zum Fluglärmschutzgesetz ist ein reines Entschädigungsgesetz, vorwiegend für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen in Wohnhäusern in besonders hoch belasteten Bereichen in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Ein Schutz vor Fluglärm für die Betroffenen geht damit nicht einher. Die verwendete Durchschnittsrechnung aus Lärm und Lärmpausen, sowie die langjährige Betriebsrichtungsverteilung, zur Bewertung der Lärmbelastung kann der effektiven Belastung nicht gerecht werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt einseitig auf die Bedürfnisse des Luftverkehrs ab. Mit der Entschädigung erwirbt der Flughafenbetreiber das Recht, die Umgebung von Flughäfen noch mehr mit Lärm zu belasten. Das Gesetz sieht weder vor, die vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur aktiven Lärmreduzierung zu nutzen, noch solche zu entwickeln. Im Gegenteil: Nach dem Wunsch der Luftverkehrsverbände soll der aktive Fluglärmschutz ausgeschlossen werden, wenn passiver Schallschutz gewährt wurde.
Wir erwarten, dass gesetzliche Regeln geschaffen werden, die zum Ziel haben, dass der Fluglärm vorrangig durch Betriebs- und Zulassungsregelungen zu reduzieren ist und erst nach Ausschöpfung aller Fluglärmvermeidungsmöglichkeiten passiver Schallschutz bzw. Entschädigungen zu gewährleisten sind.
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