Neues Fluglärmgesetz + Flughafenausbau - was bedeutet das für Dietzenbach?
Bei Flughafenausbau: Nachtschutzgebiet und Bauverbot
<2005-02-23>
Wenn der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wie geplant verabschiedet wird, kommt Dietzenbach bei einem Ausbau des Flughafens in die "Nachtschutzzone I". Das bedeutet: Fraport zahlt Schallschutz - aber es dürfen auch keine neuen Wohnungen mehr gebaut werden.

Im Entwurf des neuen Fluglärmgesetzes sind für den Fall des Neubaus oder Ausbaus eines Flughafens wesentlich niedrigere Lärm-Grenzwerte vorgesehen als bisher, und zwar:

Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 60 dB(A),
Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 55 dB(A),
Nacht-Schutzzone 1: LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A),
Nacht-Schutzzone 2: LAeq Nacht = 45 dB(A), LAmax = 4 mal 52 dB(A)
(LAeq Dauerschallpegel (Leq3), LAmax Macimalpegel (innen); nach 100:100 Regel)

In Schutzzone 1 dürfen neue Wohnungen nicht errichtet werden und der Flughafenbetreiber muss Schallschutzmaßnahmen zahlen. In Schutzzone 2 dürfen Wohnungen nur mit Schallschutz errichtet werden.

Besonders die neuen Grenzwerte für die Nacht reflektieren die neuen Forschungsergebnisse über Beeinträchtigung des Schlafes und damit der Gesundheit durch nächtlichen Fluglärm: am Ohr des Schläfers sollen zum Ausschließen von Gesundheitsrisiken nicht mehr als 6 Lärmereignisse von je 53 dB(A) auftreten. Bei spaltbreit zum Lüften geöffnetem Fenster entspricht das maximal 6 Überflügen mit einem Maximalpegel von 68 dB(A). Alles, was darüber ist, würde in die neue Schallschutzzone 1 fallen. Hier bezahlt der Flughafenbetreiber Schallschutz-Maßnahmen, und es gibt ein Bauverbot für neue Wohnungen.

Nach den an anderer Stelle gezeigten Berechnungen der HLUG würden diese Nacht-Lärmwerte bei einem Ausbau in größeren Teilen von Dietzenbach überschritten. Nun haben wir es auch von anderer Seite schriftlich. Das Bundesumweltministerium hat in einer gemischt aus Luftverkehrs- und Umweltexperten zusammengesetzten Gruppe die Kosten für den Entwurf zum neuen Fluglärmgesetz berechnen lassen (Bericht hier ). Dabei wurden die Nachtschutzgebiete für verschiedene Flughäfen berechnet, darunter auch für den Frankfurter Flughafen bei einem Ausbau. Auch wenn Qualität der Grafik schlecht ist, kann man erkennen: Dietzenbach liegt mindestens mit der Hälfte des Stadtgebietes in Schallschutzzone 1: Schallschutz und Bauverbots-Zone! Der Rest der Stadt fällt in Schallschutzzone 2. Wer hier noch baut, muss seine Lärmschutzfenster selber bezahlen, sein müssen sie auch hier.
Übrigens: die Berechnungen stammen diesmal von Fraport - allerdings nach anderen Regeln, die Fraport so gar nicht gefallen.

Lärmschutzzonen bei Ausbau nach dem Entwurf zum neuen Fluglärmgesetz.
Basis: DES PFV, 657000 Flugbewegungen/Jahr, 100:100 Regel.
Grün: Tagschutzzone 1, Blau: Nachtschutzzone 1.
Rot: aktuelles Nachtschutzgebiet zum Vergleich.
Zur Vergrößerung der Grafik ins Bild klicken.


Lärmschutzzonen wie oben, Ausschnitt.
Dietzenbach liegt im roten Kreis.

Vergleicht man die 50 dB(A) - Begrenzung mit den Berechnungen der HLUG, fallen geringfügige Unterschiede in der Kontur auf. Dies könnte daran liegen, dass die Berechnung hier nicht für die 6 verkehrsreichsten Monate erfolgt, sondern für das ganze Jahr. Besser wird es dadurch für Dietzenbach aber nicht: die Kontur reicht sogar weiter in den Süden. Auch interessant: die nächtlichen Störungen erstrecken sich vorwiegend in Richtung Süden, der Norden ist weniger betroffen, obwohl es auch dort frequentierte Nachtrouten gibt. Offenbar fliegen die ganz besonders "dicken Brummer" gerne in Dietzenbach lang.


Wer jetzt glaubt, Ausbau und Lärm seien wegen der Schallschutzmaßnahmen kein Problem mehr, sollte sich nicht zu früh freuen. In der Zone von 50-55 dB(A), in die Dietzenbach fallen wurde, wurden in den Kostenrechnungen gerade einmal 800 Euro pro Wohnung kalkuliert. Das reicht gerade für ein etwas besseres Fenster in einem Schlafzimmer - vielleicht aber auch nur für Ohropax auf Lebenszeit. Und wenn der Ausbau kommt, aber das neue Fluglärmgesetz nicht? Dann haben wir denselben Lärm. Und bekommen gar nichts.

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Fluglärmschutz Fluglärmgesetz Dietzenbach Novellierung des Fluglärmgesetzes

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