Im Entwurf des neuen Fluglärmgesetzes sind für den Fall des Neubaus oder Ausbaus eines Flughafens wesentlich niedrigere Lärm-Grenzwerte vorgesehen als bisher, und zwar:
Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 60 dB(A),
Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 55 dB(A),
Nacht-Schutzzone 1: LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A),
Nacht-Schutzzone 2: LAeq Nacht = 45 dB(A), LAmax = 4 mal 52 dB(A)
(LAeq Dauerschallpegel (Leq3), LAmax Macimalpegel (innen); nach 100:100 Regel)
In Schutzzone 1 dürfen neue Wohnungen nicht errichtet werden und der Flughafenbetreiber muss Schallschutzmaßnahmen zahlen. In Schutzzone 2 dürfen Wohnungen nur mit Schallschutz errichtet werden.
Besonders die neuen Grenzwerte für die Nacht reflektieren die neuen Forschungsergebnisse über Beeinträchtigung des Schlafes und damit der Gesundheit durch nächtlichen Fluglärm: am Ohr des Schläfers sollen zum Ausschließen von Gesundheitsrisiken nicht mehr als 6 Lärmereignisse von je 53 dB(A) auftreten. Bei spaltbreit zum Lüften geöffnetem Fenster entspricht das maximal 6 Überflügen mit einem Maximalpegel von 68 dB(A). Alles, was darüber ist, würde in die neue Schallschutzzone 1 fallen. Hier bezahlt der Flughafenbetreiber Schallschutz-Maßnahmen, und es gibt ein Bauverbot für neue Wohnungen.
Nach den an anderer Stelle gezeigten Berechnungen der HLUG würden diese Nacht-Lärmwerte bei einem Ausbau in größeren Teilen von Dietzenbach überschritten. Nun haben wir es auch von anderer Seite schriftlich. Das Bundesumweltministerium hat in einer gemischt aus Luftverkehrs- und Umweltexperten zusammengesetzten Gruppe die Kosten für den Entwurf zum neuen Fluglärmgesetz berechnen lassen (Bericht hier ). Dabei wurden die Nachtschutzgebiete für verschiedene Flughäfen berechnet, darunter auch für den Frankfurter Flughafen bei einem Ausbau. Auch wenn Qualität der Grafik schlecht ist, kann man erkennen: Dietzenbach liegt mindestens mit der Hälfte des Stadtgebietes in Schallschutzzone 1: Schallschutz und Bauverbots-Zone! Der Rest der Stadt fällt in Schallschutzzone 2. Wer hier noch baut, muss seine Lärmschutzfenster selber bezahlen, sein müssen sie auch hier.
Übrigens: die Berechnungen stammen diesmal von Fraport - allerdings nach anderen Regeln, die Fraport so gar nicht gefallen.
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Lärmschutzzonen bei Ausbau nach dem Entwurf zum neuen Fluglärmgesetz. Basis: DES PFV, 657000 Flugbewegungen/Jahr, 100:100 Regel. Grün: Tagschutzzone 1, Blau: Nachtschutzzone 1. Rot: aktuelles Nachtschutzgebiet zum Vergleich. Zur Vergrößerung der Grafik ins Bild klicken.
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Lärmschutzzonen wie oben, Ausschnitt.
Dietzenbach liegt im roten Kreis. |
Vergleicht man die 50 dB(A) - Begrenzung mit den Berechnungen der HLUG, fallen geringfügige Unterschiede in der Kontur auf. Dies könnte daran liegen, dass die Berechnung hier nicht für die 6 verkehrsreichsten Monate erfolgt, sondern für das ganze Jahr. Besser wird es dadurch für Dietzenbach aber nicht: die Kontur reicht sogar weiter in den Süden. Auch interessant: die nächtlichen Störungen erstrecken sich vorwiegend in Richtung Süden, der Norden ist weniger betroffen, obwohl es auch dort frequentierte Nachtrouten gibt. Offenbar fliegen die ganz besonders "dicken Brummer" gerne in Dietzenbach lang.
Wer jetzt glaubt, Ausbau und Lärm seien wegen der Schallschutzmaßnahmen kein Problem mehr, sollte sich nicht zu früh freuen. In der Zone von 50-55 dB(A), in die Dietzenbach fallen wurde, wurden in den Kostenrechnungen gerade einmal 800 Euro pro Wohnung kalkuliert. Das reicht gerade für ein etwas besseres Fenster in einem Schlafzimmer - vielleicht aber auch nur für Ohropax auf Lebenszeit. Und wenn der Ausbau kommt, aber das neue Fluglärmgesetz nicht? Dann haben wir denselben Lärm. Und bekommen gar nichts.
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
* Petition für ein besseres Fluglärmgesetz*
Unterschreiben Sie jetzt!
Von: @cf <2006-11-23>
Eine Petition für ein besseres Fluglärmgesetz steht ab heute zur Mit-Unterzeichnung im Internet bereit. Letzte Chance, an dem unbrauchbaren Entwurf noch etwas zu ändern! Unterschreiben Sie jetzt! Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
Aktion Rote Karte gegen Fluglärm
Für ein besseres Fluglärmgesetz
Von: @cf <2004-08-20>
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Fluglärmgesetz steht zur Diskussion. Die Luftverkehrslobby möchte wieder ein Gesetz haben, das nur den Fluglärm schützt und nicht die Betroffenen. Helfen Sie mit, das zu verhindern - machen Sie mit bei der Aktion Rote Karte! Mehr»
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für neues Fluglärmgesetz
Leider ist es nun wieder ein "Gesetz zum Schutz des Fluglärms" geworden
Von: @cf <2005-05-05>
Das Bundeskabinett hat die Novelle zum Fluglärmgesetz beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Umweltministeriums wurden deutliche Abstriche zu Lasten der Fluglärmbetroffenen vorgenommen, die besonders für die Ausbaupläne in Frankfurt relevant sind. Mehr»
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
Von: @cf <2005-06-01>
Der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wird wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Mehr»
Flughafenausbau bringt viel mehr Fluglärm nach Dietzenbach!
Beim geplanten Ausbau würde Dietzenbach zu den Verlieren gehören
<2005-02-24>
Nach den Planfeststellungs-Unterlagen der Fraport ist Dietzenbach vom Ausbau nicht betroffen. Und mancher meint: die Nordwestbahn ist weit weg. Doch das Gegenteil ist der Fall. Neue Berechnungen zeigen: beim geplanten Ausbau würde der Fluglärm in Dietzenbach massiv zunehmen - mehr als irgendwo sonst im Kreis Offenbach. Mehr»
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»
Schilder gegen Ausbau sollen weg!
Kehrtwende: politische Mehrheit ist jetzt für den Ausbau
<2006-05-30>
Politische Kehrtwende in Dietzenbach: nach der letzten Wahl gibt es keine Mehrheit gegen den Flughafenausbau mehr. Als erste Amtshandlung wollen CDU und FWG den Schildern "Gegen Flughafenausbau, für ein Nachtflugverbot" an den Kragen gehen Mehr»
B.A.D.: Demonstration für Nachtflugverbot und gegen Flughafenausbau
Samstag, 01. Dezember 2007, 11.00 Uhr Wiesbaden, Hauptbahnhof
Von: @Bürger-Aktion Dietzenbach (B.A.D.) <2007-11-28>
Die B.A.D. ruft zur Teilnahme an der Demonstration gegen den geplanten Flughafenausbau am 1.12. in Wiesbaden auf - die letzte Möglichkeit, vor dem Planfeststellungsbeschluss ein deutliches Zeichen des friedlichen Protestes gegen den Ausbau zu setzen! Mehr»