BBI: Nach VGH-Ur­teil zur Süd­umflie­gung: Plan­fest­stel­lungs­be­schluss aufmachen
Pressemitteilungen vom 03.09.2013
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2013-09-03>
„Nachdem die Südumfliegung gerade vom VGH gekippt wurde, muss der Planfeststellungsbeschluss insgesamt aufgemacht werden“, so Thomas Scheffler, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen.

Pressemitteilungen Bündnis der Bürgerinitiativen vom 03.09.2013 (Thomas Scheffler)

„Nachdem die Südumfliegung gerade vom VGH gekippt wurde, muss der Planfeststellungsbeschluss insgesamt aufgemacht werden“, so Thomas Scheffler, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen. Ungeachtet der noch nicht vorliegenden Details zum VGH-Entscheid brauche man ein völlig neues Lärmschutzkonzept auf Basis der geänderten Verkehrsführung, fordert Scheffler. Zwar seien Flugrouten an sich nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses, aber sie seien Planungsgrundlage für die Berechnung der Lärmwerte und des entsprechenden Lärmschutzkonzepts, so der Sprecher. Insbesondere die Südumfliegung sei aus Lärmschutzgründen eingeführt worden.

„Damit ist das Tabu des in Stein gemeißelten Planfeststellungsbeschluss endgültig hinfällig“, so der Sprecher. „Jetzt müssen auch die völlig verfehlten Prognosen der Fraport, die damals als Abwägungsgrundlage galten, auf den Prüfstand.“

„Mit dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Südumfliegung offenbart sich erneut und auf eklatante Weise die Fehlplanung des Flughafenausbaus in Frankfurt“, sagt Scheffler und ergänzt: „Vor dieser Tatsache können spätestens jetzt weder Fraport noch die Landesregierung die Augen verschließen.“ Die Forderung der Bürgerinitiativen: „Der politische und wirtschaftliche Fehler ‚Nordwestlandebahn‘ muss jetzt mit aller Entschlossenheit korrigiert werden“, so der Sprecher. „Wer heute noch an dem Ausbau festhält, wird mit ihm untergehen.“

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BBI-PMs Flugroutenänderungen Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Sicherheit im Luftverkehr BBI

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