KREIS GROSS-GERAU – Etappensieg: Auf Initiative des Kreises Groß-Gerau hat die Fluglärmkommission am Frankfurter Flughafen bei ihrer Sitzung am 16. Mai gefordert, die geplante zeitliche Ausdehnung der Südumfliegung nicht umzusetzen. Der kritisierte Plan soll es ermöglichen, in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr Starts gleichzeitig auf dem Parallelbahnsystem sowie auf der Startbahn 18 West durchzuführen. Sollte dies umgesetzt werden, kämen vor allem auf die Gemeinde Nauheim sowie auf die Rüsselsheimer Stadtteile Hassloch und Königstädten erhebliche zusätzliche Lärmbelastungen zu.
Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer: "Damit würden rund 10.000 Menschen gerade in diesen besonders sensiblen Nachtstunden in unzumutbarer Weise zusätzlich belastet!" Dies, so ergänzte Nauheims Bürgermeister Jan Fischer in der Sitzung der Fluglärmkommission, stehe in krassem Gegensatz zum Flughafen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Die Bevölkerung hat auch in den sogenannten Nachtrandstunden ein Anrecht auf Schutz vor Fluglärm!"
Begründet werden die Planungen vor allem damit, dass es vor dem Flugverbot ab 23 Uhr einen "Stau" auf dem Bahnensystem gebe, der mit der Nutzung der Südumfliegung aufgelöst werden könne. "Plausible Begründungen dafür wurden aber bis jetzt nicht geliefert", kritisiert Walter Astheimer. Anstatt jetzt zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung zu produzieren, müsse der Flughafenbetreiber die Flugpläne effektiver koordinieren und im Bedarfsfall mehr Starts auf den Tag verlegen: "In Anbetracht der enormen Kapazitätserweiterung des Flughafens ist dies durchaus möglich!"
Die Fluglärmkommission wird nun der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorschlagen, die bisherige Nachtflugroute beizubehalten. "Wir erwarten, dass diesem Antrag dort zugestimmt wird – für eine Ausweitung von Nachtflügen in den Schulterstunden besteht nämlich keine sachliche Notwendigkeit", so Astheimer abschließend.
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